Immobilien verschenken?: Wie die Übertragung des Eigenheims zu Lebzeiten funktionieren kann
Ein Sanierungsstau lässt sich verhindern, indem Eigentümer frühzeitig mit ihren Kindern die Zukunft der Immobilie planen.
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Foto: HandelsblattVor der Übertragung einer Immobilie: Beteiligte sollten sich persönlich treffen
Der erste Schritt dazu ist nicht ganz einfach. „Nachlass hat mit Tod zu tun und ist deshalb in vielen Familien ein Tabu. Entsprechend kostet es Überwindung, dieses Thema anzusprechen“, erklärt Christiane Jendrich, Familientherapeutin und Mediatorin aus Köln. Sie warnt vor Gesprächen zwischen Tür und Angel. „Am besten ist es, einen Termin für ein persönliches Treffen mit allen Beteiligten zu verabreden. Die Initiatoren – egal ob Eltern oder Kinder – sollten ankündigen, worüber sie sprechen möchten.“ Dabei gilt es, in Ruhe die unterschiedlichen Interessen zu erörtern. Wie stellen sich die Eltern ihre eigene Zukunft und die des Hauses vor? Möchte eines der Kinder die Immobilie irgendwann übernehmen? Ist langfristig ein Verkauf oder eine Vermietung angedacht? „Zuerst müssen die gemeinsamen Ziele abgesteckt werden. Dann geht es um die Form und die Inhalte von vertraglichen Vereinbarungen“, sagt Stephanie Herzog, Fachanwältin für Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV).
Neben dem Testament und dem Erbvertrag ist die wohl bekannteste Rechtsform die Schenkung. Durch die Übertragung der Immobilie zu Lebzeiten wird die Erbfolge vorweggenommen. Das hat vor allem steuerliche Vorteile: Die Freibeträge bei der Schenkungssteuer – 400.000 Euro bei Kindern – können alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden. Bei einem hohen Immobilienwert erfolgt die Übertragung daher gerne in Stufen.