Aktienstrategie: Anlegen mit Dividenden: Die wichtigsten steuerlichen und rechtlichen Tipps
Wer die Aktie bis einschließlich dem Tag der Hauptversammlung hält oder kauft, bekommt die volle Ausschüttung.
Foto: dpaDüsseldorf. Mit den richtigen Aktien lassen sich vergleichsweise sichere Erträge einfahren – die jährlichen Gewinnausschüttungen machen es möglich. Anleger sollten allerdings einige steuerliche und aktienrechtliche Tipps beachten. Drei Fragen und drei Antworten rund ums Anlegen mit Dividenden.
Wann gibt es die Dividende?
Die Höhe der Ausschüttung schlägt der Konzernvorstand der Hauptversammlung vor, die dann den entsprechenden Beschluss fasst. Wer die Aktie bis einschließlich dem Tag der Hauptversammlung hält oder kauft, bekommt die volle Ausschüttung. Das gilt auch dann, wenn man die Papiere am ersten Handelstag nach der Hauptversammlung wieder verkauft. In den USA und Teilen Europas schütten die Unternehmen allerdings keine Jahres-, sondern Quartalsdividenden aus.
Bei Jahresdividenden erfolgt die Ausschüttung am Tag nach der Hauptversammlung. Dann wird die Aktie an der Börse mit dem Vermerk „ex Dividende“ gehandelt. In der Regel sinkt der Aktienwert um die Höhe der Dividende. Die Kursminderung entsteht, weil die Aktie ohne den Anspruch auf eine Dividende weniger wert ist.
In der Regel wird der Dividendenabschlag rasch aufgeholt, manchmal in wenigen Stunden, bisweilen dauert es aber Wochen oder Monate. Die Aktie sehr kurz zu halten, um allein auf die Ausschüttung zu spekulieren, ist daher für Privatanleger keine empfehlenswerte Strategie.
Wie werden Dividenden besteuert?
Anleger und Sparer in Deutschland dürfen pro Jahr bis zu 801 Euro an Zinsen, Kursgewinnen und Dividenden steuerfrei kassieren. Sobald dieser Freibetrag überschritten ist, werden 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer fällig.
Diese Abgabe wird in der Regel von der depotführenden Bank direkt an das Finanzamt abgeführt. Von 100 Euro Dividende kommen also nach Ausschöpfung des Freibetrags nur 70 bis 75 Euro beim Aktionär an.
Eine Besonderheit: Die Deutsche Telekom, die Post und wenige andere deutsche Firmen, meist aus der Immobilien- und Telekombranche, zahlen ihre Dividenden formal gesehen aus ihrem steuerlichen Einlagenkonto. Bei diesen Dividenden wird keine Kapitalertragsteuer fällig. Wird die Aktie verkauft, fällt allerdings steuerlich gesehen ein höherer Veräußerungsgewinn ein. Die Steuerzahlung verschiebt sich also in die Zukunft.
Was ist mit Dividenden im Ausland?
Kniffliger ist es mit Dividenden jenseits der deutschen Grenze. Das Heimatland des Unternehmens behält in der Regel einen bestimmten Prozentsatz auf die Dividendenzahlung ein. Die Abgeltungsteuer nach deutschem Recht wird trotzdem fällig. So kommt es zur Doppelbesteuerung – aber längst nicht bei allen Auslandsaktien. Am einfachsten ist es mit Aktien aus Großbritannien. Die Dividenden der hier vorgestellten Aktien von BAE Systems und BAT werden also wie Dividenden deutscher Aktien behandelt.
Die USA, die Schweiz, Dänemark und etliche andere Länder erheben mehr als 15 Prozent Steuer auf Dividenden. Anleger müssen aktiv werden, um zumindest einen Teil dieser Quellensteuer zurückzubekommen. Mit US-Aktien, wie sie hier porträtiert werden, geht es relativ einfach, wenn die Bank des Aktionärs der amerikanischen Steuerbehörde mitteilt, dass die Dividende an einen „in Deutschland Steuerpflichtigen fließt“. Bei Vorlage dieses Standardvermerks behält der US-Fiskus nur 15 anstatt 30 Prozent Steuer ein. Deutschland erkennt die verbleibenden 15 Prozent an und verrechnet sie mit der Abgeltungsteuer.
Wer Aktien aus der Schweiz hält, die aufgrund ihrer oft hohen und verlässlichen Dividenden bei vielen deutschen Anlegern beliebt sind, bekommt 35 Prozent in der Schweiz abgezogen, Deutschland erkennt nur 15 Prozent an. Die restlichen 20 Prozent lassen sich mit einem Formular mit der Ziffer 85 von der Finanzverwaltung in Bern zurückholen.
Fast alle Depotbanken bieten Hinweise und Hilfe auf ihren Websites an. Nur wer diesen Aufwand betreibt, fährt steuerlich mit Schweizer Aktien genauso gut wie mit deutschen. Weil die Schweiz für ihre Dienstleistung Gebühren erhebt, lohnt sich für den Kleinaktionär der Aufwand oftmals nicht.
Wer jeglichen Formularaufwand scheut, dem entgeht demnach bei einigen Auslandsaktien ein Teil der Dividendenrendite. Der Ausfall liegt in der Regel bei maximal 20 Prozent.