Mutmaßlicher Betrug: Linde-Aktionäre erhielten fragwürdiges Kaufangebot
Frankfurt. Aktionäre des Industriegaskonzerns Linde durften sich am vergangenen Donnerstag über ein besonders attraktives Kaufangebot freuen: Ein Unternehmen namens EM-Kapital-Invest GmbH biete den Inhabern der Linde plc an, ihre Aktien für je 390,22 Euro zu übernehmen, schrieb etwa Trade Republic seinen Kunden.
Der aktuelle Kurs lag zu diesem Zeitpunkt bei knapp unter 370 Euro. Das klingt nach einem Angebot, das zu schön ist, um wahr zu sein. Und wer sich mit Geldanlage auseinandersetzt weiß: Solche Angebote sind in der Regel auch nicht seriös.
Unter den Anlegern machte sich daher schnell Skepsis breit. „Diese ‚Firma‘ will mir meine Anteile (aktueller Kurs 368 Euro) für 390,22 Euro abkaufen? Hää?“, schreibt ein Nutzer des Comdirect-Anlegerforums.
Er habe sich die Homepage des Unternehmens angeschaut. „Eine völlig aussagelose Website aus dem Baukasten zusammengeschraubt inkl. Stockphotos für die angeblichen Angestellten.“ Später lädt derselbe Nutzer ein Foto der angeblichen Firmenzentrale hoch: Ein normales Wohnhaus, Altbau, Backsteinfassade.
Mittlerweile ist die Website von „EM-Kapital-Invest GmbH“ gesperrt. Eine lange Lebensdauer hatte sie ohnehin nicht: Laut dem Protokoll „Whois“ wurde die Domain erst am 2. Januar dieses Jahres registriert.
Und ein Blick ins Handelsregister zeigt: Das Unternehmen wurde zwar 2016 dort eingetragen, aber am 10. Januar aufgelöst – am selben Tag, an dem das Kaufangebot für die Linde-Aktien im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, einen Nachweis des Aktienbestands an „peter@em-kapital-invest.com“ zu schicken, heißt es in dem Kaufangebot und weiter: „Sie erhalten alle nötigen Unterlagen von uns (Annahmeerklärung und Depotübertrag).“ Das Kaufangebot wurde demnach am 8. Januar von der Geschäftsführung unterzeichnet – so scheint es zumindest.
Nur: Die Geschäftsführung weiß von nichts. Das geht aus einer Klarstellung hervor, die am 12. Januar im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Darin steht: Weder der frühere Geschäftsführer noch der Liquidator der EM-Kapital-Invest GmbH hätten die Veröffentlichung des Kaufangebots beim Bundesanzeiger beantragt. „Es ist auch nicht beabsichtigt, ein solches Angebot abzugeben oder diesbezügliche Angebote anzunehmen.“ Sowohl der frühere Geschäftsführer als auch der Liquidator der EM-Kapital-Invest GmbH hätten nun Strafanzeige gestellt.
Weder die Internetseite mit den generischen Stockphotos noch die E-Mail-Adresse mit dem seltsam vertraulichen Adressaten „Peter“ stammen demnach vom Unternehmen.
Sprich: Jemand hat offenbar den Namen der kürzlich aufgelösten EM-Kapital-Invest GmbH genutzt, in ihrem Namen ein Kaufangebot im Bundesanzeiger veröffentlicht und gehofft, damit ein paar Anleger über den Tisch ziehen zu können.
Und auch wenn viele Anleger schon geahnt haben, dass mit dem Angebot etwas nicht stimmt – mindestens einen Geschädigten gibt es: „Leider erreicht mich diese Info zu spät“, schreibt ein Nutzer unter einen Artikel des Blogs „Finanzgeschichten“, der vor dem Kaufangebot gewarnt hat.
Banken müssen Kaufangebote weiterleiten
Doch wie war es überhaupt möglich, dass ein offensichtlich unseriöses Kaufangebot den Weg über den Bundesanzeiger hin zu den Kunden mehrerer Depotbanken fand?
Die Antwort liefert ein Sprecher von Trade Republic: „Wir sind rechtlich dazu verpflichtet, diese Angebote aus dem Bundesanzeiger unverändert an unsere Kunden weiterzuleiten, sobald sie dort veröffentlicht worden sind.“
Auch in einem Beitrag, der auf der Website der Bafin veröffentlicht wurde, heißt es: „Depotführende Institute sind dazu verpflichtet, derartige Angebote automatisch an betroffene Depotinhaber weiterzuleiten; sie prüfen jedoch nicht, ob die Angebote seriös sind.“
Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wundert das. „Die Bafin scheint sich nicht daran zu stören, wenn depotführende Banken sich zum Handlanger von Kriminellen machen. Das finde ich befremdlich für eine Aufsicht, die sich auch dem Verbraucherschutz verschrieben hat“, sagt er.
Wie kam das Kaufangebot für die Linde-Aktien in den Bundesanzeiger?
Auch Trade Republic sei das Linde-Kaufangebot vorab als fragwürdig aufgefallen. „Aus diesem Grund stellt sich vielmehr die Frage, wie diese Anzeige überhaupt in den Bundesanzeiger gelangen konnte“, schreibt der Sprecher.
Eine gute Frage. Eine Mitarbeiterin des Bundesanzeiger Verlags betont auf Nachfrage, es bestünde „keine Prüfpflicht des Bundesanzeigers hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit oder Plausibilität oder der Befugnis des Einreichenden für die Gesellschaft oder zur Überprüfung der Existenz von Webseiten einer Gesellschaft.“
Formal sei die Bekanntmachung nicht zu beanstanden gewesen. Zudem sei der Auftrag zur Veröffentlichung des Kaufangebots schon am 8. Januar eingereicht worden, also zwei Tage, bevor die Liquidation der Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen wurde.