Kryptowährungen Neues Geldwäschegesetz – Banken dürfen Bitcoin verwahren

Die Kryptowährung ist weiter gefragt.
Frankfurt Für deutsche Banken könnte sich ab 2020 ein neues Geschäftsfeld eröffnen: der Verkauf und die Verwahrung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen. Bisher bietet fast kein Institut seinen Kunden virtuelle Assets an. Mit dem geplanten Gesetz zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie dürfte sich das ändern. Der vom Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf sieht entsprechende Erleichterungen vor, die Zustimmung der Länder zur Neuregelung wird erwartet.
Der finale Gesetzentwurf geht dabei deutlich über die bisherige Planung hinaus. So sieht er die Streichung des sogenannten Trennungsgebots vor, das sich noch in der ersten Fassung fand. Demnach hätte das neugeregelte Kryptoverwahrgeschäft – also die Aufbewahrung von Bitcoin und Co. – nicht aus derselben rechtlichen Einheit angeboten werden dürfen wie andere regulierte Bankgeschäfte. Banken hätten auf externe Verwahrstellen oder spezielle Töchter zurückgreifen müssen.
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