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KryptowährungenNeues Geldwäschegesetz – Banken dürfen Bitcoin verwahren

Das neue Geldwäschegesetz erlaubt Banken das Angebot und die Verwahrung von Kryptowährungen. Kritiker fürchten weniger Schutz für Verbraucher.Felix Holtermann 29.11.2019 - 12:39 Uhr aktualisiert

Die Kryptowährung ist weiter gefragt.

Foto: dpa

Frankfurt. Für deutsche Banken könnte sich ab 2020 ein neues Geschäftsfeld eröffnen: der Verkauf und die Verwahrung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen. Bisher bietet fast kein Institut seinen Kunden virtuelle Assets an. Mit dem geplanten Gesetz zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie dürfte sich das ändern. Der vom Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf sieht entsprechende Erleichterungen vor, die Zustimmung der Länder zur Neuregelung wird erwartet.

Der finale Gesetzentwurf geht dabei deutlich über die bisherige Planung hinaus. So sieht er die Streichung des sogenannten Trennungsgebots vor, das sich noch in der ersten Fassung fand. Demnach hätte das neugeregelte Kryptoverwahrgeschäft – also die Aufbewahrung von Bitcoin und Co. – nicht aus derselben rechtlichen Einheit angeboten werden dürfen wie andere regulierte Bankgeschäfte. Banken hätten auf externe Verwahrstellen oder spezielle Töchter zurückgreifen müssen.

Das ist laut der finalen Fassung nun nicht nötig: Ab 2020 können Geldhäuser ihren Kunden im Onlinebanking praktisch auf Knopfdruck neben klassischen Wertpapieren wie Aktien und Anleihen auch Kryptowährungen rechtssicher anbieten. Das Gesetz sieht zudem weitere Erleichterungen vor, etwa verlängerte Antragsfristen für die nötige Lizenz.

Branchenvertreter zeigten sich erfreut. So sagt Sven Hildebrandt, Chef des Beratungshauses DLC: „Deutschland ist auf einem guten Weg zum Krypto-Himmel. Der deutsche Gesetzgeber nimmt eine Vorreiterrolle bei der Regulierung von Kryptoverwahrern ein.“

Auch der Bankenverband BdB begrüßt die Neuregelung: „Gerade Kreditinstitute sind erfahren in der Verwahrung von Kundenvermögen sowie im Risikomanagement, sind dem Anlegerschutz verpflichtet und werden seit jeher von der Finanzaufsicht kontrolliert.“ Sie könnten Geldwäsche und Terrorfinanzierung effektiv unterbinden, erklärt der BdB. Zudem ermögliche es die Neuregelung, dass Anleger über heimische statt ausländische Fonds in Kryptowerte investieren. Fondshäuser benötigten schließlich zwingend eine Bank- oder Wertpapierverwahrlizenz.

Aggressiver Vertrieb befürchtet

Kritik kommt von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Deren Finanzexperte Niels Nauhauser fürchtet, dass Banken nun aggressiv auf Kundenfang gehen: „Grundsätzlich verkaufen Banken die unterschiedlichsten Finanzprodukte, wenn die Provision stimmt. Wenn es ihnen ermöglicht wird, Kryptowährungen zu verkaufen und kostenpflichtig zu verwahren, besteht das Risiko, dass sie ihren Kunden Assets mit Totalverlustrisiko andrehen, ohne dass diese wissen, worauf sie sich einlassen.“

Nauhauser sagt weiter: „Bislang war den Banken der Vertrieb nur über spezielle Schuldverschreibungen möglich. Hier mussten sie ihre Kunden vorvertraglich über Kosten und wesentliche Anlegerinformationen informieren. Im Direktverkauf von Bitcoin und Co. ist das nicht der Fall.“

Finanzberichterstatter Fabio De Masi von der Linkspartei warnt: „Die Banken sind heiß auf Gewinne aus Kryptogeschäften. Der finanzielle Verbraucherschutz darf aber nicht unterlaufen werden.“ Nötig sei ein „Finanz-TÜV“, der neue Anlageprodukte vor Zulassung prüfe. Auch müsse die Aufsicht Bafin die zusätzlichen IT-Risiken bei der Verwahrung von Krypto-Assets intensiv prüfen.

Kern der Neuregelung ist der Begriff der „Kryptowerte“, der erstmals im deutschen Recht auftaucht. Definiert werden diese als „digitale Darstellungen eines Werts, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde“, aber „als Tausch- und Zahlungsmittel akzeptiert wird oder Anlagezwecken dient“. An dieser Definition hat sich im Verlauf des Gesetzgebungsprozesses nichts geändert.

Update, 29.11.19: Der Bundesrat hat das Gesetz am heutigen Freitag beschlossen. Damit kann die Neuregelung zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

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