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AnlegerskandalWie die Aufseher S&K gewähren ließen

Tausende S&K-Anleger bangen um ihr Geld. Die Finanzaufsicht Bafin hätte früher misstrauisch werden können. Aus Rücksicht auf Ermittlungen griff sie nicht ein. Kritiker bemängeln fehlenden Spürsinn.Jens Hagen 27.02.2014 - 06:42 Uhr Artikel anhören

Bild aus besseren Tagen: Der ehemalige S&K-Chef Jonas Köller mit Begleitung.

Foto: Handelsblatt

Auf den Urlaubsbildern aus Dubai wirkt Jonas Köller mit seiner blonden Freundin noch ganz entspannt. Die sehr persönlichen Bilder zeigen einen jungen Mann in Urlaubsstimmung, turtelnd mit einer Blondine: Ein junges Liebespaar, sich küssend im Museum, in Badesachen an einem traumhaften Strand, richtig schick bei einem Glas Wein im Restaurant. Köller wirkt gelöst und sorgenfrei.

Solche Bilder sind vielleicht die letzten Zeugnisse des Luxuslebens der ehemaligen S&K-Chefs. Ein Leben auf der Überholspur, scheinbar naiv und sorgenfrei und doch auf Sand gebaut. Denn nach den Aufnahmen endete der Traum vom sagenhaften Luxus auf Kosten anderer abrupt.

Um diese Produkte geht es im S&K-Fall
Die Rechtsanwalt-GmbH PIA, ein Zusammenschluss der beiden großen Kanzleien Nieding und Barth in Frankfurt und Tilp in Tübingen, hat eine Liste mit Fonds und anderen Produkten erstellt, die von dem mutmaßlichen Betrug der S&K betroffen sind. Nachfolgend wird diese Liste dargestellt.
Über eine Treuhandkommanditistin der United Investors Gruppe wurden hier die Gelder der Anleger, ausweislich des Prospektes, in andere S&K Gesellschaften investiert, die sich wiederum an weiteren S&K Zweckgesellschaften beteiligen sollten. Diese sollten dann in Immobilien aus Zwangsversteigerungen investieren.
Bei dieser Beteiligung wurden Anlegergelder des Fonds als Darlehen an die Deutsche S&K Sachwert AG vergeben, welche die Gelder dann auf dem deutschen Immobilienmarkt investieren sollte. Die Beteiligung erfolgte über eine treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung.
Der Nachfolgefonds zum Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG versprach die gleiche Strategie wie der Vorgänger. Auch hier sollten Anlegergelder als Darlehen an S&K Gesellschaften vergeben werden, die dann im Immobilienmarkt investieren sollten.
Als Private-Equity Fonds sollten die vorstehenden Beteiligungsangebote nicht nur der Immobilienfinanzierung, sondern der S&K Gruppe auch zum Wachstum dienen.
Die sogenannten „Vario” Produkte (Vario Zins, Vario Flex, Vario Loan, Vario First und Vario Prime) der Deutsche Sachwert Emissionshaus AG (DSW), die in S&K Gesellschaften investiert haben.
Die MIDAS Mittelstandsfonds Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6 GmbH & Co. KGs, die von der S&K Gruppe 2011 übernommen wurden.
Die SHB-Fonds der SHB Innovative Fondskonzepte AG, an denen die S&K Gruppe über die Muttergesellschaft beteiligt ist, insbesondere die SHB Altersvorsorgefonds, SHB Renditefonds 6 und die SHB Fonds Fürstenfeldbruck und München.
Die DCM-Fonds der DCM AG, die seit 2012 von der S&K gehörenden DCM Verwaltungs GmbH und der DCM Service GmbH verwaltet werden.
Die Asset Trust AG bewog Anleger in der Vergangenheit dazu, Lebensversicherungen gegen Investments in S&K zu tauschen. Auch über die Deutsche Sachwert Emissionshaus AG beteiligen sich Anleger an S&K.

Köller und Kollegen verursachten einen der größten Anlegerskandale der Nachkriegsgeschichte. Laut Staatsanwaltschaft Frankfurt werden knapp hundert Personen beschuldigt, rund 12.000 Fondsanleger seien betroffen, der Schaden soll bei rund 200 Millionen Euro liegen.

Angesichts des Ausmaßes des Skandals stellt sich die Frage, warum die S&K-Chefs Anleger so lange hinters Licht führen durften, ohne dass es auffiel - ohne dass Ermittler, Finanzaufseher oder schlicht die Polizei eingriff. Nach Informationen von Handelsblatt Online hätte zumindest die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) schon vor Jahren misstrauisch werden können. Sie schritt aber nicht ein. Die Folge: Anleger investierten weiter in die S&K-Fonds und bangen jetzt um ihr Geld.

Im Kaufhaus der Weltwirtschaft

Die nebulösen Aufseher der Bafin

Mehr als ein Jahr ist es jetzt her, dass die Frankfurter Staatsanwaltschaft in einer bundesweiten Razzia Köller, Stephan Schäfer und Kollegen fest nahm. Seitdem sitzen die ehemaligen S&K Chefs und fünf weitere Komplizen in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft zeigt sich optimistisch, dass die Haftzeit auch nach dem nächsten Prüfungstermin am 22. März fortdauert.

Fallstricke bei geschlossenen Fonds
Anteile an geschlossenen Fonds oder Unternehmensbeteiligungen sind in der Regel nur etwas für Anleger, deren Vermögen im sechsstelligen Bereich liegt und die bereits Aktien, Anleihen, Festgeld und ein eigenes Häuschen besitzen. Der Anteil geschlossener Fonds sollte maximal 30 Prozent des Gesamtvermögens ausmachen.
Die Beteiligungen laufen in der Regel zehn Jahre und länger. Der Anleger muss somit in der Lage sein, über viele Jahre auf dieses Geld zu verzichten. Ein vorzeitiger Verkauf ist zwar beispielsweise bei Schiffen über den Zweitmarkt möglich. Die Preise dort schwanken jedoch stark – insbesondere seit der Finanzkrise.
Steuerliche Aspekte spielen im Gegensatz zu früheren Jahren nur noch eine untergeordnete Rolle beim Kauf von geschlossenen Fonds. Viele populäre Anlagemodelle wie die in den 90er-Jahren – etwa Ost-Immobilien mit hohen Sonderabschreibungen – gibt es längst nicht mehr.
Wie viele andere Anlageklassen unterliegen auch die geschlossenen Fonds und Unternehmensbeteiligungen gewissen Modetrends. Beliebt sind aktuell Fonds im Bereich Flugzeugleasing. Zudem ist zu beobachten, dass die Anleger wieder risikofreudiger werden. Sogar Private-Equity- und Projektentwicklungsfonds finden wieder Käufer. Das war vor zwei Jahren noch nahezu undenkbar.

Die Ermittlungen wegen „banden- und gewerbsmäßigen Betruges mit Kapitalanlagen, Untreue und weiterer Straftaten“ ziehen sich in die Länge. Nach Angaben einer Sprecherin brauchen die Ankläger noch mindestens „einige Monate“. Bis zu 10.000 Computer, Datenträger und Aktenordner sind als Beweismittel sichergestellt worden. Laut internen Unterlagen gab es ein Firmengeflecht von 53 Unternehmen mit teils ständig wechselnden Anteilseignern und Managern. Das Organigramm umfasst 210 Positionen.

Ob die geprellten Anleger wieder an ihr Geld kommen, steht in den Sternen. „Geschädigte benötigen einen zivilrechtlichen Titel, damit sie ihre berechtigten Ansprüche realisieren können“, sagt Marc Gericke, Rechtsanwalt der Siegburger Kanzlei Göddecke, die rund hundert S&K-Geschädigte vertritt. Wieviel von den eingezahlten Beträgen dann noch übrig ist, wird sich zeigen.

In dem Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main über dem „dinglichen Arrest“ der eine Zwangsvollstreckung in Höhe von 28,2 Millionen Euro bei sieben S+K Unternehmen absichern soll, heißt es:
„Die auf diese Weise erlangten Gelder verbrauchten die Beschuldigten Schäfer und Köller im Wesentlichen für eigene Zwecke, insbesondere indem sie einen ausschweifenden und luxuriösen Lebensstil pflegten. Dazu gehörten jährliche Gehaltszahlungen von ca. 6.000.000 Euro alleine am Hauptsitz der S&K-Gruppe, ein Fuhrpark mit zahlreichen hochwertigen Fahrzeugen, teure Uhren im Wert von bis zu 100.000 Euro pro Uhr, ein Box-Spring-Bett für 70.000 Euro, ein Wassertherapiebecken für den Hund des beschuldigten Schäfer für 20.000 Euro, Partys mit zahlreichen gegen Gage auftretenden Prominenten und Prostituierten, teure Reisen und Geschenke und vieles mehr“.

Bei S&K bestehe der Verdacht auf ein betrügerisches Schneeballsystem, steht in dem von einer Richterin unterzeichneten Schreiben. Es gehe um „Bandenmäßigen Betrug“, Firmen wurden gekauft, um an Liquidität zu kommen, in Telefonaten soll das „Verschieben“ von Geldern besprochen worden sein. „Eine Trennung zwischen den jeweiligen Gesellschaftervermögen und der eigenen Vermögenssphäre wurde nicht vorgenommen“, heißt es in der Arrestanordnung in das Vermögen. „Vielmehr wurde Geschäftsvermögen systematisch in privat gehaltene Gesellschaften verschoben“.

Jonas Köller will sich nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft äußern. Stephan Schäfer war für eine Stellungnahme bis Redaktionsschluss nicht zu erreichen.

Nach Informationen von Handelsblatt Online hätte die Bafin allerdings misstrauisch werden können, lange bevor die Staatsanwälte losschlugen. Denn S&K sammelte bis Dezember 2010 Geld von den Kunden über den Ankauf von Versicherungsverträgen, zum Beispiel Lebenspolicen ein. Gebrauchte Policen wurden den Kunden abgekauft, teils weit über dem tatsächlichen Wert. In einem Vertrag der zur S&K-Gruppe gehörenden Real Estate Value GmbH bietet das Unternehmen den Kunden die Auszahlung des Vertrages auch über einen längeren Zeitraum – in diesem Falle „nach acht Jahren in 192 gleichbleibenden monatlichen Raten“.

S&K-Gruppe: Die Antworten der Bafin
Frage Handelsblatt Online: Ab wann hatte die BaFin Kenntnis von den Geschäftsmodell des Ankaufes von Lebensversicherungen der S&K-Unternehmensgruppe Frankfurt am Main? Bafin-Sprecher: „Das Geschäftsmodell der S&K-Gruppe „Kauf gebrauchter Lebensversicherungen“ durch ein Unternehmen der Gruppe ist der Bafin seit Mai 2010 bekannt.“
Warum hat die BaFin im Zuge der Untersagung des Geschäftsbetriebes der Pecunia Concept AG (vormals Deutsche S&K Sachwert AG) nicht auch das Geschäftsmodell der S&K Sachwert AG, der S&K Immobilienhandels GmbH und der S&K Real Estate Value GmbH kritisch hinterfragt?„Bei der damals neuen Konstellation des „Ankaufs gebrauchter Lebensversicherungen“ sollte der Rückkaufswert des Lebensversicherungsvertrages in eigene Anlageangebote der Anbieter investiert werden. Als diese Angebote neu aufkamen, hat die BaFin sogleich solche Fälle wegen des unerlaubten Betreibens des Einlagengeschäfts aufgegriffen, bei denen die genutzte Vertragskonstruktion nach den Erkenntnissen der Bafin seinerzeit am Markt gängig war. So sollte eine möglichst große Breitenwirkung auf andere Anbieter erzielt werden. Als eines der ersten Angebote hat die BaFin das Angebot der Pecunia Concept AG aus der S&K-Gruppe aufgegriffen und schließlich untersagt.“
Bafin: „Dieses Vorgehen der Bafin gegen die Pecunia Concept AG verfehlte ihre Wirkung auf die anderen Anbieter nicht. Obwohl über die Frage, ob diese Konstellation als Einlagengeschäft zu beurteilen ist, bis heute kein rechtskräftiges Urteil vorliegt und nach wie vor ein erhebliches Rechtsrisiko für die BaFin besteht, haben viele Anbieter reagiert und gleichartige Anlageangebote eingestellt. Auch die S&K-Gruppe teilte Ende 2010 öffentlich mit, keine gebrauchten Lebensversicherungen mehr anzukaufen. Für ein Einschreiten mit dem Ziel, neue Vertragsabschlüsse zu verhindern, bestand daher kein Anlass mehr“.
Bafin:„Darüber hinaus stellten die Anbieter die Vertragskonstruktionen nach dem Einschreiten der BaFin im Zusammenhang mit dem Ankauf gebrauchter Lebensversicherungen vermehrt auf sogenannte qualifizierte Nachrangvereinbarungen um. Weil qualifizierte Nachrangvereinbarungen an sich geeignet sind, das Einlagengeschäft auszuschließen, war und ist in diesen Fallgestaltungen die Beurteilung dieser Angebote als Einlagengeschäft schwieriger als in der bis dahin noch ungeklärten Konzeption der Pecunia Concept AG. Die Bafin kann nur einschreiten, wenn die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Die Angebote der anderen S&K-Unternehmen enthielten vielfach solche qualifizierte Nachrangvereinbarungen. Eine Untersagung bzw. Abwicklung der Geschäfte wäre mit einem erheblichen Rechts- und Schadenersatzrisiko verbunden gewesen. Ab Frühjahr 2012 kam ein Einschreiten der Bafin überdies nicht mehr in Betracht, weil ab diesem Zeitpunkt die Staatsanwaltschaft darum gebeten hatte, nicht an die S&K-Gruppe heranzutreten, um die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht zu gefährden.“
Bafin: „Wenn ein Unternehmen sowohl unerlaubt tätig ist als auch Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sein Anlageangebot einen betrügerischen Hintergrund hat, wird die Bafin gegenüber diesem Unternehmen allein wegen der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte einschreiten. Die Bafin wusste seinerzeit nicht, ob bei den S&K-Unternehmen ein betrügerischer Hintergrund bestand und konnte dies auch nicht ermitteln, dies geschah durch die Staatsanwaltschaft. Wenn eine Staatsanwaltschaft etwa wegen des Verdachts auf ein Schneeballsystem gegen dieses Unternehmen ermittelt und die Bafin darum bittet, wegen der unerlaubten Bankgeschäfte nicht gegenüber dem Unternehmen einzuschreiten, um die Ermittlungen nicht zu gefährden, dann hält sich die BaFin in aller Regel an diese Bitte. Anderenfalls könnte sie die staatsanwaltschaftliche Aufklärung verhindern mit dem Risiko, dass die ggf. betrügerischen Angebote in anderer, bankaufsichtsrechtlich nicht zu beanstandender Ausgestaltung, fortgeführt würden.“
Bafin: „Bankaufsichtsrechtlich relevant war nur der Ankauf gebrauchter Lebensversicherungen. Eine aufgrund der Absprache mit der Staatsanwaltschaft zum damaligen Zeitpunkt ohnehin nicht angezeigte Untersagung dieses Geschäftsmodells hätte den davon zu trennenden mutmaßlichen Betrugskomplex nicht tangiert. Die in Rede stehenden Fonds haben mit Gewinn- und Verlustbeteiligung, damit in nicht erlaubnispflichtiger Art und Weise Gelder eingesammelt. Die Behauptung, die Bafin hätte mit einem Einschreiten gegen den Ankauf gebrauchter Lebensversicherungen den Anlegerskandal verhindern können, ist damit haltlos. In dem Schreiben vom 26. Juni 2012 wird die Rechtsauffassung der Bafin zum Ausdruck gebracht, dass für „Aufkäufe gebrauchter Lebensversicherungen“ eine Erlaubnispflicht besteht. Für eine Untersagung weiterer Aufkäufe bestand angesichts der Aussage der S&K, dass Geschäft nicht mehr zu betreiben, kein Anlass. Insofern besteht kein Widerspruch zu der Aussage in dem genannten Schreiben.“

Genau solche Geschäfte, bei denen ein Unternehmen die Rückzahlung der Einlagen ohne Wenn und Aber zusagt, sind aufsichtspflichtig. „Das ist dann ein klassisches Einlagengeschäft und benötigt eine entsprechende Erlaubnis der Bafin“, sagt Anwalt Gericke. „Nur wenn eine entsprechende Klausel im Kaufvertrag festlegt, dass die Auszahlung keine Zahlungsunfähigkeit nach sich zieht und die Anleger im Falle einer Insolvenz erst nach allen anderen Gläubigern bedient werden, bedarf es keiner Erlaubnis“. Dann ist die Rückzahlung des Kundengeldes an den Erfolg des Unternehmens geknüpft und das Geschäft bedarf keiner bankrechtlichen Genehmigung der Bafin.

S&K patzte aber beim klein Gedruckten. Im Vertrag findet sich keine taugliche Ausgestaltung dieser so genannten „Rangrücktritts“. Die wurde erst in späteren Vertragsgenerationen eingefügt. Die Bafin teilt daher in einem abgestempelten Schreiben vom 26. Juni vergangenen Jahres mit, dass „die S&K Real Estate Value keine Erlaubnis zum Betreiben des Einlagengeschäfts … besitzt oder besaß“. Der Bafin-Mitarbeiter erklärt weiter: „Eine solche Erlaubnis hätte das Unternehmen nach meiner Rechtsauffassung benötigt, um den mir vorgelegten Vertrag… abzuschließen“.

Die Bafin wusste schon Jahre vor dieser Auskunft, dass sich S&K in dem Geschäft tummelt. „Das Geschäftsmodell der S&K-Gruppe „Kauf gebrauchter Lebensversicherungen“ durch ein Unternehmen der Gruppe ist der Bafin seit Mai 2010 bekannt“, sagt ein Sprecher der Behörde. Denn bereits 2010 hatte die Bafin der S&K Sachwert Vertriebs AG, die später in Pecunia Concept AG umfirmiert wurde, genau wegen eines solchen unerlaubten Bankgeschäftes den Geschäftsbetrieb untersagt und die Abwicklung angeordnet. Die Gesellschaft meldete später Insolvenz an. „So sollte eine möglichst große Breitenwirkung auf andere Anbieter erzielt werden“, erklärt der Sprecher der Bafin.

Die Konstruktion hinter dem Fonds
Der Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr.2 GmbH & Co. KG sollte an eine dritte Gesellschaft ein Darlehen vergeben.
Laut Unternehmensaufstellung waren Köller und Schäfer dort Geschäftsführer.
Diese Gesellschaft war Tochter einer weiteren Gesellschaft von S&K, bei der Schäfer und Köller im Vorstand saßen waren und die ihrerseits der Muttergesellschaft von S&K unterstellt waren.
Die Unternehmen S&K Real Estate Value GmbH, S&K Sachwert AG und S&K Immobilienhandels GmbH waren ebenfalls Töchter dieser Muttergesellschaft.

In der Praxis blieb Pekunia aber ein Sonderfall. Denn gegen andere S&K-Unternehmen ging die Bafin nicht vor, auch weil die S&K-Unternehmensgruppe im Jahre 2010 mitteilte, dass man das Geschäft mit dem Ankauf von Lebensversicherungen nicht weiter betreiben wolle. Warum die Bafin nicht auch gegen die verbliebenen Gesellschaften im Jahre 2010 vorgegangen ist, ist unklar. Für die Bafin hatte es mit der Mitteilung von S&K im Jahre 2010, dieses Geschäft nicht mehr betreiben zu wollen, offensichtlich sein Bewenden.

„Obwohl über die Frage, ob diese Konstellation als Einlagengeschäft zu beurteilen ist, bis heute kein rechtskräftiges Urteil vorliegt und nach wie vor ein erhebliches Rechtsrisiko für die Bafin besteht, haben viele Anbieter reagiert und gleichartige Anlageangebote eingestellt“, sagt die Bafin. Für ein Einschreiten mit dem Ziel, neue Vertragsabschlüsse zu verhindern, bestand aus Behördensicht daher kein Anlass. Warum der Bafin-Mitarbeiter in dem Handelsblatt Online vorliegenden Schreiben anders urteilte, bleibt unklar.

Verhaltensregeln am grauen Markt
Früher galten zweistellige Renditen als suspekt, heute wird es schon bei mancher Solaranleihe mit sechs Prozent Zins kritisch. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen möchten Sparer zwar gerne etwas mehr verdienen. Doch im Moment sind leider die Zinsen auf einem historischen Tief. Wer behauptet, er könnte Festgeldangebote und Anleiheanbieter haushoch überbieten, ist unglaubwürdig.
Die Entschuldigung „In Finanzdingen kenne ich mich nicht aus“ gilt nicht. Auch Experten brauchen oft Tage, bis sie einen Prospekt komplett verstanden haben. Wenn der Berater nur eine nette Broschüre mitgebracht hat, dann sollte der Anleger im Internet den Prospekt herunterladen (meist unter „Downloads“). Anbieter sind bei Fonds verpflichtet, alle Risiken aufzuzählen. Wer querlesen möchte, sollte zumindest die Prognoseplanung auf Plausibilität überprüfen. Wichtig ist die komplette Lektüre des Zeichnungsscheins.
Auch einem altbekannten Bankberater ist nicht unbedingt zu trauen. Die Angestellten stehen oft unter hohem Verkaufsdruck. Was besprochen wurde, gehört zwar ins Beratungsprotokoll. Aber auch das sichert im Zweifel eher den Berater ab als den Kunden. Deshalb: lieber einen Bekannten als Zeugen mitnehmen.
Die einfache Frage: "Was verdient der Berater?" stellen sich viele Anleger gar nicht. Erst hinterher wird ihnen klar, warum ihr Vermittler das eine oder andere Investment so toll fand.

Spätestens im Jahre 2012 hätte die Bafin dann aber misstrauisch werden müssen. Zu diesem Zeitpunkt gab es klare Anhaltspunkte, dass es eine Verbindung zwischen dem unlauteren Lebenspolicen-Geschäft und den geschlossenen Immobilienfonds gab, bei denen die Anleger jetzt um ihre Einlagen bangen. der Beweis liegt bei einem Offenbacher Notar. Dort bestätigt der damalige Geschäftsführer Stephan Schäfer schriftlich in einer so genannten Patronatserklärung, dass die S&K-Holding „uneingeschränkt verpflichtet“ sei, die Gesellschaften S&K Immobilienhandels GmbH, S&K Sachwert AG und S&K Real Estate Value GmbH finanziell „uneingeschränkt“ auszustatten, dass sie die „Kaufpreise an die Lebensversicherungsverkäufer erfüllen können“. Damit war klar, dass das laut Bafin unlautere Lebensversicherungsgeschäft und die geschlossenen Fonds zusammenhingen.

Wie das in der Praxis funktionierte, lässt sich am Beispiel des Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr.2 GmbH & Co. KG rekonstruieren (siehe Kasten).

Prokon: Die Sicht der Bafin
Frage: Warum ist die Bafin ihrem Auftrag im Fall Prokon nicht nachgekommen und hat ihre Spielräume vollständig ausgenutzt?Bafin: Bei Prokon handelt es sich um ein nicht von der Bafin beaufsichtigtes Unternehmen. Gesetzliche "Spielräume" sind daher nicht vorhanden. Die Bafin hat lediglich dann Ermessensspielräume, wenn sie zum einen gesetzlich zur Aufsicht über ein Unternehmen befugt ist und dieses Gesetz zum anderen auch einen Ermessensspielraum einräumt.
Bafin: Die Bafin überprüft jedoch den Vermögensanlagenprospekt, der für jedes öffentliche Angebot von Vermögensanlagen (also auch von Genussrechten) notwendig ist. Sowohl für Wertpapiere als auch für Vermögensanlagen ist ein Prospekt zu erstellen, wenn diese Produkte öffentlich angeboten werden sollen - entweder für Wertpapiere nach dem Wertpapierprospektgesetz oder für Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagegesetz (bis zum 1. Juni 2012 Verkaufsprospektgesetz). Der Prospekt wird auf die Vollständigkeit, Verständlichkeit und innere Widerspruchsfreiheit, die so genannte Kohärenz, geprüft. Das bedeutet zum einen, dass Angaben zu allen Mindestinformationen über die jeweilige Anlage und den Emittenten dieser Anlage im Prospekt enthalten sein müssen, also der Prospekt vollständig sein muss.
Bafin: Diese Mindestinformationen sind im Gesetz näher festlegt. So muss der Emittent beispielsweise über wesentliche Risiken der Anlage informieren. Zudem müssen die Informationen im Prospekt für den Anleger verständlich sein. Außerdem müssen die Prospektangaben widerspruchsfrei sein. Eine inhaltliche Prüfung der Prospektangaben findet nicht statt. Darauf ist im Prospekt an herausgehobener Stelle auch hinzuweisen. Die BaFin billigt den Prospekt, nicht jedoch das Produkt als solches. Sie trifft auch keine Aussage über die Seriosität oder die Bonität des Emittenten bzw. des Anbieters.
Bafin: Für den hier gegenständlichen Prospekt der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG aus dem Jahr 2005 galt jedoch noch das VerkProspG. Dieses sah einen Prüfungsumfang in Bezug auf die Vollständigkeit der Mindestangaben vor. Der Prospekt vom 19.10.2005 war vollständig und daher zu billigen, weil alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden. Aus diesem Grund war das öffentliche Angebot von Genussrechten der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG auch zulässig und konnte nicht von der BaFin untersagt oder gestoppt werden, da es hierfür keine rechtliche Grundlage gab.
Bafin: Zum Nachtrag gilt, dass die BaFin einen Emittenten oder Anbieter nicht zur Erstellung eines Nachtrags zwingen kann. Die Verpflichtung des Anbieters einen Nachtrag zu veröffentlichen, ergibt sich aus § 11 VermAnlG bzw. aus § 11 VerkProspG für Altfälle (also vor dem 01. Juni 2012 hinterlegte Verkaufsprospekte). Diese Vorschrift enthält jedoch keine Ermächtigungsgrundlage für die BaFin, einen Nachtrag zu erzwingen, sondern lediglich eine Verpflichtung des Anbieters, deren Erfüllung diesem in eigener Verantwortung obliegt. Der Emittent muss die Wichtigkeit einer Veränderung oder einer etwaigen Unrichtigkeit im Hinblick auf die Vermögensanlage oder den Emittenten selbst beurteilen, auch die Festlegung des richtigen Zeitpunkts für einen Nachtrag liegt im Ermessen des Anbieters.
Bafin: In den Anwendungsbereich des erst im Jahr 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) fallen auch bestimmte Unternehmen, die Anlegergelder einwerben. Die BaFin hat auf dieser gesetzlichen Grundlage vor der Stellung des Insolvenzantrags im Januar 2014 eine Prüfung eingeleitet, ob die Firma Prokon mit ihrem Geschäftsmodell den verschärften Anforderungen des KAGB entsprechen muss.
Frage: Wie konkret setzen Sie die neuen Vorgaben des BMF bei der Aufsicht von Graumarkt-Unternehmen um?Bafin: Zur Verfolgung eines risikoorientierten Ansatzes hat die BaFin Unternehmen, die aufgrund ihrer bisherigen Geschäftsmodelle unter das KAGB fallen könnten, die aber bisher noch nicht an die BaFin im Hinblick auf eine Anpassung an das KAGB herangetreten sind, angeschrieben, mit der Aufforderung zu erläutern, welche Maßnahmen zur Umstellung auf das KAGB eingeleitet wurden/werden.
Frage: Wie möchte Ihre Behörde in Zukunft Fälle wie Prokon verhindern?Bafin: Etwaige regulatorische Schlüsse sind auf Ebene des Gesetzgebers zu ziehen, so dass ich Ihnen hierzu keine Informationen geben kann.

„Es war also möglich, dass Geld von den Fondsanlegern über die geschlossen Beteiligung in das alte Lebensversicherungsgeschäft der S&K-Unternehmensgruppe floss“, sagt Gericke. Die Bafin prüfte 2012 den Prospekt der Beteiligung Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2, wie im Prospekt deutlich sichtbar auf der dritten Seite vermerkt wurde. Spätestens ab Seite 17 hätten die Prospektprüfer hellhörig werden können. Dort steht: „ Zur S&K Gruppe gehören unter anderem auch die S&K Real Estate Value GmbH, S&K Immobilienhandels GmbH und die S&K Sachwert AG, die bisher Lebensversicherungen gekauft haben.

Die Kaufpreiszahlung wurde jeweils teilweise oder ganz für mehrere Jahre (meist 8 Jahre) gestundet.“ Weiter heißt es: „Die den Verkäufern der Lebensversicherungen gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen betreffen daher über die S&K Holding GmbH wirtschaftlich betrachtet alle zur S&K Unternehmensgruppe gehörenden Unternehmen.“

Wenn die Bafin also eins und eins zusammengezählt hätte, hätte sie wissen können, dass S&K Anlegergelder in ein Geschäft schleusen kann, für das die S&K-Unternehmensgruppe laut Bafin „keine Erlaubnis zum Betreiben“ hatte. „Bei einer aufmerksamen Prüfung hätte die Bafin misstrauisch werden müssen“, sagt Gericke. Wenn die Bafin 2010 den drei Gesellschaften, den Ankauf von Lebensversicherungen untersagt beziehungsweise deren Rückabwicklung angeordnet hätte, hätte der Anlegerskandal vielleicht nie die Dimension erreicht, die er jetzt angenommen hat. Spätestens seit 2012 kannte die Bafin die drei Lebensversicherungsaufkäufer und hätte einschreiten können.

Über die Gründe, warum die Bafin nicht reagierte, lässt sich nur spekulieren. Die mangelnde Sorgfalt könnte in der internen Struktur der Bafin liegen. Die Prospektprüfung sitzt in Frankfurt. Die „Abteilung Erlaubnispflicht und Verfolgung unerlaubter Geschäfte“ dagegen in der ehemaligen Bundeshauptstadt Bonn. Mangelt es an Absprache zwischen den Behördenteilen? Die Bafin erklärt: „Eine Untersagung beziehungsweise Abwicklung der Geschäfte wäre mit einem erheblichen Rechts- und Schadenersatzrisiko verbunden gewesen“.

Die Behörde selbst gibt auf weitere Nachfrage von Handelsblatt Online noch eine Antwort, die bei vielen betroffenen Anlegern für eine Gänsehaut sorgen dürfte. „Ab Frühjahr 2012 kam ein Einschreiten der Bafin überdies nicht mehr in Betracht, weil ab diesem Zeitpunkt die Staatsanwaltschaft darum gebeten hatte, nicht an die S&K-Gruppe heranzutreten, um die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht zu gefährden“.

Die Antwort wirft neue Fragen auf. Hat die Bafin wissentlich Anleger ins Messer laufen lassen? Die Staatsanwaltschaft führte erst im Februar 2013, also knapp ein Jahr später die Razzia durch, die das Ende von S&K einleitete.

Noch Ende Januar 2012 wurde der Fonds Deutsche Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG aufgelegt. In dem Fonds sammelten sich bis zum Ende laut Staatsanwaltschaft 28,2 Millionen Euro an. „Wenn die Bafin aus Rücksicht auf die Staatsanwälte nicht einschritt, dann hat sie die zumindest die Anleger dieses Fonds ins Messer laufen lassen“, sagt Gericke. Die Bafin prüfte im Januar 2012 den Prospekt. Noch bis Januar 2013 investierten Privatanleger in den Fonds.

S&K ist nicht der einzige Fall, in dem das Verhalten der Bafin Fragen aufwirft. Erst vor knapp einem Monat veröffentlichte das Handelsblatt einen Briefwechsel der Behörde mit Prokon. Das Windkraftunternehmen hatte seine Windparks damals mit geschlossenen Fonds finanziert. Den Anlegern wurden dafür feste Ausschüttungen für jedes Jahr zugesichert, unabhängig von der jeweiligen Ertragslage der Fonds.

Die Bafin monierte ein bankähnliches Geschäft und verlangte die Auflösung der alten Fonds. Doch Prokon fehlte das Geld für die Auszahlung der Fonds-Kommanditisten. Neue Kredite sollten jetzt von einer Zwischengesellschaft kommen, die bereits frisches Kapital über nachrangige Genussrechte eingesammelt hatte.

Kein Problem für die Bafin: In einem Brief an Prokon störte sich die Aufsicht nicht daran, dass nun Anlegerkapital für fragwürdige Kredite auf bereits verpfändete Windparks herhalten sollte. Die Aufsicht wollte nur die „Gewähr“, dass die alten Fonds „in der beabsichtigten Zeit abgewickelt werden“, also dass das frische Anlegergeld auch rasch genug eingesammelt wird. „Die Bafin hatte hier offenbar frühzeitig Kenntnis von Zahlungsschwierigkeiten der Prokon“, sagt Gerhart Baum, Bundesinnenminister a. D., heute Partner der auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzlei Baum Reiter & Collegen in Düsseldorf.

Die Bafin hätte laut Baum erkennen können, dass die neuen Anleger mit ihren Genussrechten in ein großes Risiko laufen. „Diese Erkenntnisse hat sie nicht offengelegt. Stattdessen hat sie die Anleger in ein offenes Messer rennen lassen“, sagt Baum. „Von einer Finanzaufsicht, die auch aus Steuergeldern bezahlt wird, erwartet der Bürger zu Recht eine aktive Rolle zum Schutz seiner Investitionen“.

Trotz aller Kritik an der Behörde, letztlich hängt es an der Regierung, wie leistungsstark ihre Finanzaufsicht private Geldanleger schützt. „Die Bafin muss endlich mit den nötigen Mitteln, Personal und Handhabe ausgestattet werden, damit sie wirkungsvoll arbeiten kann“, sagt Anlegeranwalt Gericke.

Ob die neue Regierung mit Anlegerschutz Ernst macht, wird sich zeigen. Im Koalitionsvertrag steht, dass die Bafin in Zukunft die Möglichkeit haben soll „den Vertrieb komplexer und intransparenter Finanzprodukte zu beschränken oder zu verbieten, sofern diese die Finanzmarktstabilität gefährden oder unverhältnismäßige Risiken für Anleger bergen. Sie erhält den kollektiven Schutz der Verbraucher als wichtiges Ziel ihrer Aufsichtstätigkeit“. An diesen Aussagen werden sich die Koalitionäre spätestens beim nächsten Anlegerskandal messen lassen müssen.

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