1. Startseite
  2. Finanzen
  3. Steuern + Recht
  4. Recht
  5. Berliner Testament: Pflichtteil, Kosten und Besonderheiten im Überblick 2025

Berliner TestamentWas Sie 2025 über die Nachlassregelung wissen müssen

Das Berliner Testament ist in Deutschland eine weit verbreitete Form der Nachlassregelung. Dabei setzen sich Ehepaare gegenseitig als Erben ein. Ein Überblick, was es dabei zu beachten gilt.Mara Marx 06.03.2025 - 14:02 Uhr Artikel anhören

Foto: Jens Büttner dpa/lmv +++(c) dpa - Bildfunk+++

Foto: dpa

Das Berliner Testament ist eine beliebte Möglichkeit für Ehepaare, ihren Nachlass gemeinsam zu regeln und den überlebenden Partner finanziell abzusichern. Bei dieser Form des gemeinschaftlichen Testaments setzen sich die Ehegatten zunächst gegenseitig zu Alleinerben ein. Erst nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten fällt der Nachlass in der Regel an die gemeinsamen Kinder oder andere bestimmte Schlusserben. 

Wann ist ein Berliner Testament sinnvoll? Welche Vorteile bietet diese Form der Nachlassregelung und welche rechtlichen und steuerlichen Nachteile müssen berücksichtigt werden? Was kostet ein Berliner Testament? Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen zum Thema.

Berliner Testament: Pflichtteil, Kosten und Besonderheiten

Was ist ein Berliner Testament? 

Beim Berliner Testament, auch Ehegatten-Testament genannt, handelt sich um ein gemeinschaftliches Testament, mit dem sich Ehepartner und eingetragene Lebenspartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen können. Unverheiratete Paare sind von dieser Möglichkeit ausgeschlossen (§ 2265 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).

Mit einem Berliner Testament soll in der Regel die Versorgung des länger Lebenden sichergestellt werden. Weil dadurch keine Erbengemeinschaft entsteht, gehen Kinder vorerst leer aus – ein grundlegender Unterschied zur gesetzlichen Erbfolge. Der Nachwuchs erbt als „Schlusserbe“ erst, nachdem beide Elternteile gestorben sind (§ 2269 BGB).

Die Vor- und Nachteile auf einen Blick

Berliner Testament: Die Vorteile

Das Berliner Testament eröffnet Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern eine Reihe von Vorzügen, die es ihnen ermöglichen, ihren Nachlass im Todesfall nach ihren Wünschen zu gestalten:

  • Absicherung des überlebenden Partners
  • Immobilien oder Wertgegenstände müssen nicht verkauft werden
  • Vermögen bleibt in der Familie
  • Keine erbrechtlichen Auseinandersetzungen
  • Hohe Bindungswirkung des Testaments
  • Transparenz für alle Beteiligten

Berliner Testament: Die Nachteile

Trotz der Vorzüge sind auch einige potenzielle Nachteile zu berücksichtigen, die eine gründliche Überlegung erfordern:

  • Kinder gehen zunächst leer aus
  • Kein Widerrufsrecht nach Tod eines Partners
  • Kein absoluter Schutz vor Pflichtteilsansprüchen
  • Erbschaftssteuer unter Umständen höher
  • Verlust von Freibeträgen

Wie sinnvoll ist ein Berliner Testament?

Beim Berliner Testament geht das gesamte Vermögen nahtlos auf den überlebenden Partner über. Damit muss das Erbe nicht kompliziert aufgeteilt werden. Ein solches Testament kann dann sinnvoll sein, wenn Ehepartner in einer selbst genutzten Immobilie leben. Dadurch ist der überlebende Ehepartner nicht dazu gezwungen, das Haus oder die Wohnung zu verkaufen, um die Erbansprüche der Kinder zu erfüllen. Der Hinterbliebene kann somit weiterhin in der gemeinsamen Immobilie wohnen. Der Lebensstandard des Hinterbliebenen wird sichergestellt, und erst nach dem Tod beider Partner erfolgt eine faire Aufteilung des Erbes unter den Kindern.

Formen des Berliner Testaments: Trennungslösung oder Einheitslösung?

Bei der Nachlassplanung stehen Ehe- und eingetragene Lebenspartner vor einer wichtigen Entscheidung, wenn es um das Berliner Testament geht. Hierbei gibt es zwei Hauptvarianten zur Auswahl. Entscheiden sich Ehe- oder Lebenspartner für die Einheitslösung, setzen sie sich als Alleinerben ein, wodurch der Überlebende das gesamte Vermögen erbt. Mit dem Tod des zweiten Ehepartners erfolgt die Verteilung des Nachlasses an die gemeinsamen Kinder. 

Wichtig: Wenn die gemeinsamen Kinder als Schlusserben benannt werden, sollte das Testament so ausgelegt sein, dass diese Bezeichnung nicht nur die Kinder, sondern auch die Enkel, Urenkel, etc. einschließt. Das ist laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 11. September 2019, Az. 3 U 24/18 für den Fall wichtig, wenn eines der Kinder bereits verstorben ist.

Bei der sogenannten Trennungslösung hingegen werden die Ehepartner jeweils zu Vorerben und die Kinder zu Nacherben. Damit erben die Kinder bereits nach dem Tod des ersten Ehepartners einen Teil des Vermögens und der Überlebende verpflichtet sich, den Vermögensteil des verstorbenen Ehepartners für die Nacherben zu erhalten. Damit wird sichergestellt, dass der hinterbliebene Ehepartner nicht das gesamte Vermögen verbraucht.

Was muss ich bei einem Berliner Testament beachten?

Bei der Erstellung eines Berliner Testaments müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen beachtet werden. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch kann ein Ehegattentestament handschriftlich verfasst werden. 

Damit es auch wirksam ist, müssen dabei einige Aspekte beachtet werden: Gemäß § 2247 BGB genügt es, wenn einer der Ehegatten das Testament handschriftlich verfasst. Dieses muss von beiden mit vollständigem Datum und Ort unterschrieben werden. Es ist auch wichtig, die Formulierungen sorgfältig zu wählen, um Missverständnisse und spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Nur ein fehlerfreies und eindeutiges Testament garantiert seine rechtliche Wirksamkeit.

Wie teuer ist das Berliner Testament?

Das Berliner Testament kann ohne Kosten eigenständig per Hand verfasst werden – sofern das Testament nicht durch einen Notar oder Anwalt beglaubigt oder geprüft werden soll. Falls dies jedoch gewünscht ist, belaufen sich die Kosten gemäß Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) meist auf 90 Euro. Diese setzen sich zusammen aus 15 Euro Eintragungsgebühr beim Zentralen Testamentsregister und 75 Euro Hinterlegungsgebühr.

Für ein notarielles Testament fallen allerdings höhere Kosten für die Beratung und Erstellung des Testaments an. Diese können variieren - abhängig vom Nachlasswert und der Wahl des Anwalts oder Notars. Die anfallenden Kosten werden in der Regel anhand einer Gebührentabelle, einem Pauschalsatz oder einem Stundensatz orientiert. Daher ist es ratsam, sich im Voraus über die Gebühren zu informieren.

Gehen Ehepaare gemeinsam zum Notar und lassen ein Testament aufsetzen, belaufen sich die Notarkosten anhand der Vermögenswerte (GNotKG § 102). Es gilt: Je höher das Vermögen, desto höher die anfallenden Kosten. Ein Beispiel: Bei einem Vermögen von 230.000 Euro, zahlen die Erblasser für ein gemeinschaftliches Testament laut der GNotKG Tabelle B 485 Euro an den Notar. Bei einem Nachlass von 750.000 Euro ergeben sich 1.335 Euro.

Wie hoch ist der Pflichtteil der Kinder beim Berliner Testament?

Obwohl das Berliner Testament die Absicht verfolgt, den Hinterbliebenen als Alleinerben finanzielle Sicherheit zu bieten, müssen diese mitunter Einschränkungen hinnehmen. Insbesondere die gemeinsamen Kinder haben nach § 2303 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in der Regel Anspruch auf ihren Pflichtteil, der die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils ausmacht – das sind drei Viertel des Erbes. Tatsächlich steht ihnen sogar der Pflichtteil zweimal zu, nämlich beim Tod des ersten Elternteils und erneut beim Tod des zweiten.

Dieser Anspruch gilt auch bei einem Berliner Testament. Pflichtteilsberechtigte können ihren Pflichtteil grundsätzlich innerhalb von drei Jahren geltend machen – nach Ablauf dieser Frist verjährt der Pflichtteil. Daher ist es wichtig, rechtzeitig zu handeln, um ihn nicht zu verlieren. 

Verstoß gegen die Pflichtteilsstrafklausel

Möchten Ehegatten verhindern, dass die Kinder ihren Anspruch auf den Pflichtteil bereits nach dem Tod des ersten Elternteils geltend machen, können sie auf die sogenannte Pflichtteilsstrafklausel zurückgreifen. Diese können sie in das Berliner Testament einbinden. 

Sie stellt sicher, dass die Kinder bis zum Tod des zweiten Elternteils warten, um dann ihren Anspruch als Schlusserben geltend zu machen. Verletzen sie die Pflichtteilsstrafklausel dennoch, indem sie ihren Anspruch bereits nach dem Tod des ersten Elternteils beanspruchen, wirkt sich das für sie nachteilig aus. Sie enterben sich selbst und erhalten nach dem Tod des zweiten Elternteils lediglich ihren Pflichtteil des Erbes.

Bindungswirkungen des Berliner Testaments

Mit einem Berliner Testament verpflichten sich Ehe- oder eingetragene Lebenspartner gegenseitig zu bestimmten Regelungen, die verbindlich sind. Besonders wichtig sind die sogenannten wechselbezüglichen Verfügungen, die der länger lebende Partner nach dem Tod des anderen nicht einfach ändern oder widerrufen kann (§ 2270 BGB).

Diese Einschränkung wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass die Kinder des verstorbenen Ehepartners nicht einseitig benachteiligt werden können. So kann der überlebende Partner eines der Kinder nicht nachträglich enterben. Soll ein Teil des Vermögens nach dem Tod des Überlebenden zum Beispiel an eine wohltätige Organisation gehen, ist auch dies bindend und kann nicht einfach vom länger Lebenden nachträglich geändert werden.

Änderungsklausel: Wann eine Änderung des Testaments möglich ist

Um eine Änderung des Testaments nach dem Ableben eines Partners dennoch zu ermöglichen, können die Ehegatten beim Aufsetzen des gemeinsamen Testaments eine Änderungsklausel einbinden. Damit kann eine Änderung auch nachträglich erfolgen. Sie könnte folgendermaßen formuliert sein: „Der hinterbliebene Partner hat die Befugnis, das Testament neu und von den ursprünglich vereinbarten Bestimmungen abweichend zu gestalten.“ 

Ist ein Widerruf des Berliner Testaments möglich?

Das Recht auf Widerruf erlischt mit dem Tod eines Ehegatten (§ 2271 Abs. 2 BGB). Somit ist ein Widerruf des Testaments nur zu Lebzeiten beider Partner möglich. Es kann gemeinsam zurückgenommen werden, indem es entweder vernichtet oder ein neues gemeinsames Testament aufgesetzt wird.  

Es besteht aber auch die Möglichkeit, das gemeinschaftliche Testament einseitig zu widerrufen, jedoch nur so lange beide Ehe- oder eingetragene Lebenspartner noch leben. Dabei ist wichtig zu beachten, dass in diesem Fall der Gang zum Notar notwendig wird. Er ist dafür verantwortlich, den Widerruf offiziell zu bestätigen und eine Urkunde darüber auszustellen. Sie wird dem anderen Ehepartner zugesandt, um ihn über den Widerruf zu informieren.

Steuerliche Nachteile der Schlusserben: Erbschaftssteuer und Freibeträge 

Ehepaare sollten sich darüber im Klaren sein, dass das Berliner Testament im Hinblick auf die Erbschaftssteuer erhebliche Nachteile für die Schlusserben mit sich bringen kann. Nach dem Tod des zweiten Ehepartners erben sie das gesamte übriggebliebene Vermögen auf einmal, sodass die Erbschaftssteuer entsprechend hoch sein kann.

Den Kindern steht zudem jeweils ein Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro zu. Beim Berliner Testament gilt allerdings: Steuerliche Freibeträge bleiben durch die Einsetzung des überlebenden Ehegatten als Alleinerben nach dem Tod des Erstversterbenden ungenutzt. Die Kinder können Freibeträge also nur einmal und zwar mit dem Ableben des zweiten Elternteils ausschöpfen.

Doch es gibt Möglichkeiten, diese Nachteile zu vermeiden. So können Ehepartner Vermögensübertragungen zu Lebzeiten oder im Testament vorzeitig regeln. Dies kann bedeuten, dass Vermächtnisse oder Schenkungen schon zu Lebzeiten des ersten Ehepartners erfolgen, um die Freibeträge optimal auszunutzen. Ein Vermächtnis in Höhe des steuerlichen Freibetrags von 400.000 Euro, das nach dem Tod des Erstversterbenden ausgesetzt wird, kann ebenfalls eine Lösung bieten.

Wie wirkt sich eine Scheidung auf das Berliner Testament aus?

Bei einer Scheidung der Ehegatten verliert das Berliner Testament seine Gültigkeit (§ 2268, 2077 Abs. 1 BGB). Das gilt auch dann, wenn schon vor dem Tod die Voraussetzungen für eine Scheidung gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte. Ein eigenständig verfasstes Testament kann einfach vernichtet werden. Handelt es sich um ein notarisches Testament, das bei einem Notar hinterlegt wurde, muss es aus der amtlichen Verwahrung zurückgefordert und anschließend vernichtet werden. 

Das Berliner Testament bleibt im Fall einer Scheidung nur dann gültig, wenn aus dem Wortlaut und der Auslegung des Testaments hervorgeht, dass die Wirksamkeit trotz Scheidung bestehen bleiben soll.

Wiederverheiratungsklausel: Erneute Heirat des überlebenden Partners

Um die Erbteile der Kinder zu schützen, können sogenannte Wiederverheiratungsklauseln im Berliner Testament verwendet werden. Sie gewährleisten, dass im Falle einer erneuten Heirat des Hinterbliebenen die ursprünglichen Vereinbarungen weiterhin gültig bleiben. Ansonsten entstehen für den neuen Partner Ansprüche auf den Pflichtteil, sodass die ursprünglichen Erbteile geschmälert werden.

Alternativ können sich die Ehepartner beim Aufsetzen des Berliner Testaments auf die Trennungslösung einigen. Das kommt den Kindern in der Regel zugute, indem sie nach dem Tod des ersten Ehegatten ihren Pflichtteil am Erbe beanspruchen können. Dadurch erhalten sie bereits zu Lebzeiten des überlebenden Ehepartners einen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses, was ihre finanzielle Absicherung erhöht.

Vorlagen für ein Berliner Testament

Im Internet steht eine Reihe von Mustervorlagen für ein Berliner Testament zum kostenlosen Download zur Verfügung. Die Vorlagen sollten jedoch lediglich als Orientierung für die Aufsetzung des Testaments dienen. Da jeder Fall seine eigenen Besonderheiten aufweist, muss das Testament unter Umständen angepasst werden. Um die Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit des Testaments sicherzustellen, empfiehlt sich daher, das Dokument von einem Anwalt oder Notar überprüfen zu lassen.

Erstpublikation: 19.09.2023, 15:16 Uhr.

Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
remind.me
Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen
Anzeige
Homeday
Immobilienbewertung von Homeday - kostenlos, unverbindlich & schnell
Anzeige
IT Boltwise
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Presseportal
Direkt hier lesen!
Anzeige
STELLENMARKT
Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden
Anzeige
Expertentesten.de
Produktvergleich - schnell zum besten Produkt