Arbeitstage-Rechner: Wie viele Arbeitstage hat ein Jahr?
Düsseldorf. Wie viele Tage im Jahr verbringen Sie tatsächlich mit Arbeit? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, denn Feiertage, Urlaubs- und Krankheitstage sowie Wochenenden beeinflussen die Zahl. Mit dem Arbeitstage-Rechner vom Handelsblatt können Sie schnell und unkompliziert Ihre individuelle Anzahl an Arbeitstagen ermitteln.
Wie viele Arbeitstage hat ein Jahr bei 30 Tagen Urlaub?
Ein Jahr zählt 365 Tage, in Schaltjahren sind es 366. Davon fallen 104 Tage auf Wochenenden. Dazu kommen die gesetzlichen Feiertage, deren Anzahl je nach Bundesland variiert – zwischen zehn und 13 Tage.
Haben Sie 30 Tage Urlaub im Jahr, reduziert sich die Zahl der tatsächlich zu arbeitenden Tage noch weiter. So kommt ein Arbeitnehmer aus Nordrhein-Westfalen bei elf gesetzlichen Feiertagen und 30 Urlaubstagen ohne Krankheitsausfall im Jahr 2025 auf insgesamt 221 Arbeitstage, sofern er fünf Tage pro Woche arbeitet.
Wie berechne ich die Arbeitstage für die Steuererklärung?
Für die Steuererklärung ist die Zahl der tatsächlichen Arbeitstage relevant, wenn es etwa um das Absetzen von Fahrtkosten geht. Das Finanzamt erwartet hier eine genaue Angabe. Als Faustregel gilt:
- Arbeitstage = Kalendertage – Wochenendtage – Feiertage – Urlaubs- und Krankheitstage.
Nutzen Sie für eine genaue Berechnung am besten unseren Arbeitstage-Rechner. Er berücksichtigt die Feiertage in Ihrem Bundesland und Ihre Abwesenheitsdauer.
Wie viele Arbeitstage erkennt das Finanzamt an?
Das Finanzamt rechnet bei einer Fünf-Tage-Woche in der Regel mit etwa 220 bis 230 Arbeitstagen pro Jahr, abhängig von Ihrem Wohnort und der Anzahl an Feiertagen. Werden in der Steuererklärung mehr als 230 oder 280 Arbeitstage bei einer Sechs-Tage-Woche angegeben, können Sie damit rechnen, dass das Finanzamt Ihre Angaben überprüft. Haben Sie besonders viele Fortbildungs- oder Homeoffice-Tage, sollten Sie dies ebenfalls in Ihrer Steuererklärung angeben. Denn auch das beeinflusst ihre Steuerlast.
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Wie viele Arbeitstage kann ich für Fahrtkosten in der Steuererklärung ansetzen?
Für die Berechnung der Pendlerpauschale können Sie in der Steuererklärung nur die Tage ansetzen, an denen Sie tatsächlich zur Arbeitsstätte gefahren sind. Hier sind die vollen Fahrtkosten nur für den Hinweg zur ersten Tätigkeitsstätte abzugsfähig. Pro Arbeitstag können Sie pauschal 30 Cent pro Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und Ihrer Arbeitsstätte absetzen. Ab dem 21. Kilometern erhalten Sie 38 Cent.
Dieser Artikel erschien bereits im Oktober 2024. Der Artikel wurde am 26.02.2025 erneut geprüft und mit leichten Anpassungen aktualisiert.