Neue Pflichten: Unternehmen brauchen mehr Daten zu Nachhaltigkeit
Um zu beweisen, dass sie ESG-Kriterien erfüllen, müssen Unternehmen die erforderlichen Daten erheben.
Foto: APNachhaltigkeitsberichterstattung wird für immer mehr Unternehmen zur Pflicht. In der Praxis wird sie allerdings bisweilen als falsch verstandenes Marketinginstrument genutzt und Unternehmen betreiben damit „Greenwashing“. Der Fall DWS ist dafür nur ein Beispiel.
Gleichwohl gilt: Die Erwartungen der Stakeholder in Sachen Nachhaltigkeit steigen stetig. Dies betrifft zunehmend auch steuerliche Aspekte, insbesondere die „Green Taxes“ wie beispielsweise die Plastikverpackungssteuer in Großbritannien und Spanien oder den CO2-Grenzausgleichsmechanismus.
Absehbar kommt es daher zu einer Ausweitung der Tax-Compliance-Management-Systeme auf die Einhaltung von ESG-Kriterien. Die größte Herausforderung liegt dabei in der Erhebung und Überprüfung der erforderlichen Daten. Häufig liegen diese nämlich nicht in allen Konzerneinheiten in gleichem Umfang und in gleicher Qualität vor. Das lehren uns die Erfahrungen aus der Einführung von konventionellen Tax-Compliance-Management-Systemen, Country-by-Country-Reporting und der globalen Mindeststeuer.
Ein verpflichtendes einheitliches Rahmenwerk wäre hierbei hilfreich. Doch noch bestehen verschiedene Standards und Berichtspflichten mit abweichenden Anforderungen in Bezug auf die erforderlichen Daten. Zu empfehlen wäre eine Zusammenführung und Vereinheitlichung der unterschiedlichen Standards und Berichtspflichten durch den Gesetzgeber.
Henrik Sundheimer ist Partner der Kanzlei Grant Thornton und Autor der Zeitschrift „Der Steuerberater“. Dieser Artikel stammt aus der Kooperation zwischen dem Handelsblatt und der Fachzeitschrift.