Recht & Steuern: Schlechte Bedingungen für Unternehmen in Deutschland
Augsburg. Die Ausgaben des Bundeshaushalts für das Jahr 2024 stehen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) fordert nun, dass auch die steuerlichen Belastungen für Unternehmen und damit letztlich die Standortattraktivität in Deutschland schnellstmöglich verbessert werden. Dies nicht trotz, sondern gerade wegen der schwierigen wirtschaftlichen Lage. So ist insbesondere das wichtige Wachstumschancengesetz zuerst deutlich eingekürzt und sodann gänzlich vertagt worden. Auch andere wichtige Gesetzgebungsverfahren stocken.
Vor diesem Hintergrund sieht das IDW die Standortattraktivität in Deutschland als stark verbesserungsbedürftig an. Notwendig seien laut IDW-Vorstandssprecher Professor Klaus-Peter Naumann insbesondere Bürokratieabbau, Impulse zur Stärkung notwendiger Transformationen sowie die Verbesserung von Rechts- und Planungssicherheit.
Notwendig im Sinne des Bürokratieabbaus wäre beispielsweise der Verzicht auf die Einführung der Anzeigepflichten für nationale Steuergestaltungen. Ähnlich wie bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen darf der Nutzen von Anzeigepflichten bezweifelt werden. Zugleich ist mit Sicherheit der Aufwand für die betroffenen Unternehmen groß; dies nicht zuletzt deswegen, weil die Anzeigepflichten, politisch gewollt, sehr weit gefasst sind.
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Zudem wird durch das IDW gefordert, die im Außensteuergesetz vorgesehene Zinshöhenschranke nicht einzuführen sowie die Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1000 Euro und für den sogenannten Sammelposten auf 5000 Euro anzuheben. Gleichzeitig scheint auch eine richtlinienkonforme Zurückstutzung des Mindeststeuergesetzes unumgänglich. Schließlich darf auch die allmähliche Digitalisierung der deutschen Verwaltungsbehörden nicht in Vergessenheit geraten.
Notwendig im Sinne der Stärkung der Transformation der deutschen Wirtschaft wäre, die Klimaschutz-Investitionsprämie, die Erhöhung der Forschungsförderung und auch die elektronische Rechnung jedenfalls im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen weiterzuverfolgen. Zudem ist die geplante Verbesserung des Verlustabzugs besonders bedeutsam. Denn diese Verbesserung führt unmittelbar zu höherer Liquidität bei den Unternehmen, die dann für Investitionen zur Verfügung steht.
Ferner würden sich insbesondere hochriskante Investitionen wieder mehr lohnen, da sich der Fiskus an etwaigen Verlusten schneller beteiligt. Gerade ein verbesserter Verlustabzug ist ökonomisch auch sehr zielgenau als Steuerungsinstrument, da ein Verlustabzug nur dann Wirkung entfaltet, wenn das Unternehmen entweder bereits erfolgreich gewirtschaftet hat oder in Zukunft nachweislich erfolgreich wirtschaftet. Mitnahmeeffekte sind daher gering.
Schnelle Umsetzung von zurückgestellten Gesetzgebungsverfahren nötig
Notwendig im Sinne der Verbesserung von Rechts- und Planungssicherheit wäre zunächst die nun schnelle Umsetzung von bereits geplanten, aber – auch wegen der Haushaltskrise – derzeit zurückgestellten Gesetzgebungsverfahren.
Zu nennen sind die steuerlichen Gesetzgebungsverfahren in Zusammenhang mit dem Personengesellschaftsrecht (zuvorderst Grunderwerbsteuerrecht, aber auch die Option zur Körperschaftsteuer), das vorgenannte Wachstumschancengesetz, aber auch moderne Verfahren zu kooperativen Betriebsprüfungen und die Ausweitung der Anwendung von Streitvermeidungsverfahren im nationalen und internationalen Steuerrecht. Schließlich beanstandet das IDW auch insgesamt die in letzter Zeit kaum noch handhabbare Fülle und Komplexität neuer Gesetzgebungsverfahren.
Professor Robert Ullmann ist Ordinarius an der Universität Augsburg und Autor bei der Zeitschrift „Der Steuerberater“.