Steuererklärung: Ist die Steuererklärung 2025 für jeden verpflichtend?
Wer hat die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben?
Foto: dpaDüsseldorf. Ob jemand zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, hängt zuerst einmal vom Arbeitsverhältnis ab. In einem Anstellungsverhältnis beispielsweise zieht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Lohnsteuer monatlich vom Lohn ab. Das bedeutet: Sie müssen sich theoretisch nicht weiter mit ihr befassen, alle Steuern sind gezahlt. Auch deswegen müssen nicht alle Menschen, die in Deutschland leben und arbeiten, eine Steuererklärung einreichen.
>>Lesen Sie hier: So unterscheiden sich die Steuerklassen
Das ändert sich allerdings, sobald ein Arbeitnehmer neben seiner Anstellung Einnahmen generiert. Wer die Erklärung einreichen muss, ist gesetzlich geregelt – und zwar im Einkommensteuergesetz (EStG) unter Paragraf 46. Wer in Deutschland arbeitet, muss demnach eine Steuererklärung einreichen, wenn er …
- … (und ein Ehepartner) nach Steuerklasse V, VI oder IV mit Faktor besteuert wurde.
- … einen Lohnsteuerfreibetrag erhalten hat. Ausnahme: Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung.
- … Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr erhalten hat. Als solche gelten beispielsweise Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Infektionsschutzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Insolvenzgeld oder Elterngeld. Das Bürgergeld und andere Sozialleistungen zählen nicht dazu.
- ... mehr als 410 Euro im Jahr an unversteuerten Einkünften hat. Darunter fallen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit oder Mieteinnahmen.
- … mit seinem Einkommen den Steuergrundfreibetrag von 11.784 Euro (2024) bzw. 23.568 Euro bei Verheirateten überschreitet.
- … mehrere Arbeitslöhne nebeneinander bezieht.
- … Freibeträge beim Lohnsteuerabzug in Anspruch genommen und 2024 mehr als 12.870 Euro Lohn bekommen hat (Ehepaare mit Zusammenveranlagung: 24.510 Euro).
- … ein Sonderfall ist, zum Beispiel wenn spezielle Fälle von Sonderzahlungen stattgefunden haben. Die Lohnsteuerbescheinigung ist dann mit einem Buchstaben gekennzeichnet.
- … im selben Jahr den Arbeitgeber gewechselt und der neue Arbeitgeber bei der Lohnsteuerberechnung die Werte der vorherigen Arbeitgeber nicht berücksichtigt hat.
- … einen Partner hat, der gestorben ist, oder seine Ehe geschieden wurde und einer der Eheleute im selben Jahr neu geheiratet hat.
- … einen Ehegatten hat, der im EU-Ausland lebt und auf der Lohnsteuerkarte berücksichtigt wurde.
- … einen Wohnsitz im Ausland hat und er unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragt hat.
- … von einem (früheren) Arbeitgeber eine Abfindung erhalten hat und im Zuge des Lohnsteuerabzugs die günstige Fünftelregelung angewendet wurde.
Mehr zum Thema Steuererklärung:
Pflicht zur Steuererklärung: Auch Rentner, Anleger und Beamte müssen teilweise eine Steuererklärung abgeben
Rentner sind grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, sobald ihr Einkommen höher ist als der Grundfreibetrag. Für Alleinstehende betrug dieser im Jahr 2024 11.784 Euro pro Jahr – bei Verheirateten ist er doppelt so hoch. Auch Menschen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, dem Gewerbebetrieb oder Selbstständige müssen immer eine Steuererklärung abgeben.
Zusätzlich müssen jene Anleger eine Steuererklärung abgeben, die auf Kapitaleinkünfte noch Kirchensteuer nachentrichten müssen. Auch ausländische Erträge, die noch zu versteuern sind, verpflichten zur Abgabe einer Steuererklärung. Gleiche Erklärungspflicht gilt unter Umständen auch für Menschen mit Zinseinnahmen, für die keine Abgeltungsteuer abgeführt wurde.
Beamte dagegen sind zur Einreichung einer Steuererklärung verpflichtet, wenn ihre Vorsorgepauschale für das Beamtengehalt höher ist als ihre tatsächlich gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Wer eine Steuererklärung abgeben muss, muss nicht zwingend auch Steuern nachzahlen: In vielen Fällen gibt es auch eine Steuererstattung, die das Finanzamt dann auf das Konto überweist.
| Berufsgruppe | Muss eine Steuererklärung verpflichtend abgegeben werden? |
|---|---|
| Angestellte ohne zusätzliche Einkünfte | Nein |
| Angestellte mit zusätzlichen Einkünften | Ja |
| Beamte | Nein, außer: Die Vorsorgepauschale für das Beamtengehalt ist höher als die tatsächlich gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge |
| Personen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft | Ja |
| Personen mit Einkünften aus dem Gewerbebetrieb | Ja |
| Rentner | Nein, außer: Ihr Einkommen ist höher als der Grundfreibetrag (2024: 11.784 Euro für Alleinstehende) |
| Selbstständige | Ja |
| Studierende | Nein, außer: Ihr Einkommen ist höher als der Grundfreibetrag (2024: 11.784 Euro für Alleinstehende) |
Dieser Artikel erschien bereits im Juni 2022. Der Artikel wurde am 06.05.2025 erneut geprüft und mit leichten Anpassungen aktualisiert.