Geschäftskonto für GmbHs & UGs
Diese Banken bieten GmbH- und UG-Geschäftskonten an
Grundgebühr bei monatlicher Zahlung: 9 € (10,71 € mit MwSt.)
Grundgebühr bei monatlicher Zahlung: 11 € (13,09 € mit MwSt.)
Online-Geschäftskonten für GmbH und UG werden von zahlreichen FinTechs und Banken angeboten. Vor allem die FinTech-Geschäftskonten orientieren sich dabei stark an den Anforderungen von KMUs. Die folgenden Banken bieten ihren Business-Kunden für ihre GmbH/UG-Geschäftskonto nicht nur zeitgemäßes Online-Banking, sondern auch innovative Features für Buchhaltung und Finanzverwaltung an. Administrative Prozesse lassen sich hierdurch stellenweise beträchtlich optimieren.
Definition von GmbH und UG
Sowohl die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als auch die Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) sind eine Kapitalgesellschaft, deren Haftung auf das Gesellschaftervermögen beschränkt ist.
Ebenso wie alle anderen Kapitalgesellschaften gelten sie in rechtlicher Hinsicht als juristische Personen. Unternehmen mit der Rechtsform einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) besitzen somit eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie können klagen oder verklagt werden, als Gesellschaft Eigentum erwerben und Vermögen besitzen.
Anders als Freiberufler, Einzelunternehmer und Personengesellschaften sind GmbHs oder UGs (haftungsbeschränkt) eigenständig steuerpflichtig. Die Einkommenssteuer natürlicher Personen spielt für diese Unternehmen keine Rolle – an den Fiskus führen sie Körperschaftssteuer sowie Umsatz- und Gewerbesteuer ab. Im Geschäftsverkehr werden sie durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten.
Rechtliche Anforderungen an GmbH und UG
Die rechtlichen Anforderungen an eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) werden durch das GmbH-Gesetz definiert. Bis auf das erforderliche Stammkapital sind die rechtlichen Vorgaben dafür identisch. Aus diesem Grund können hier das UG- und das GmbH-Geschäftskonto gemeinsam betrachtet werden.
Eine GmbH kann nur gegründet werden, wenn das Stammkapital der Gesellschaft mindestens 25.000 € beträgt. Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) ist dagegen bereits mit einem Stammkapital von nur einem Euro möglich.
Die Rechtsform der UG (haftungsbeschränkt) wurde eingeführt, um Gründern eine Alternative zu ausländischen Rechtsformen wie der Limited (Ltd.) und somit der Bindung an ausländische Rechtsvorschriften zu ermöglichen.
Umwandlung einer UG in eine GmbH
Gründer, die sich für die Rechtsform der UG (haftungsbeschränkt) entschieden haben, müssen aufgrund der sehr geringen gesetzlichen Anforderungen an das Stammkapital zunächst kaum finanzielle Hürden überwinden.
Eine solche Mini-GmbH kann sich im Zeitverlauf zur GmbH entwickeln. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Unternehmen mit der Rechtsform der UG pro Jahr ein Viertel ihrer Jahresüberschüsse in die Rücklagen einzustellen haben. Sobald die Rücklagen den Wert von 25.000 € erreichen, ist die Umwandlung zur GmbH im Zuge einer Kapitalerhöhung möglich. Ebenso ist es jedoch möglich, das Unternehmen weiterhin als UG zu führen.
An einer GmbH- oder UG-Gründung können eine Person oder mehrere Gesellschafter beteiligt sein. Die erforderlichen Gründungsdokumente bestehen in einem notariell erstellten Gesellschaftervertrag oder einem notariell beglaubigten Gründungsprotokoll. Das Gründungsprotokoll ist stark standardisiert und erleichtert das Aufsetzen der Gründungsunterlagen. Es kann verwendet werden, wenn maximal drei Gesellschafter das Unternehmen gründen und nur ein Geschäftsführer bestellt wird.
Eine GmbH oder UG/Mini-GmbH wird immer ins Handelsregister eingetragen. Sowohl die GmbH als auch die UG unterliegen der Pflicht zur doppelten Buchführung und zur Bilanzierung.
Gesetzliche Pflicht zur Führung eines UG/GmbH-Kontos
Für eine GmbH oder eine UG/Mini-GmbH schreibt der Gesetzgeber ebenso wie für alle anderen juristischen Personen – etwa Aktiengesellschaften oder eingetragene Genossenschaften – zwingend die Einrichtung eines Geschäftskontos vor. Auch eine GmbH/UG in Gründung sind bereits dazu verpflichtet, ein Business-Konto einzurichten.
Die Kontoeröffnung für die Gesellschaft ist für beide Unternehmensformen der dritte Gründungsschritt nach dem Aufsetzen des Gesellschaftsvertrages oder des Gesellschaftsprotokolls und dem Bestellen der Geschäftsführung. Das Firmenkonto einer GmbH oder UG fungiert zunächst als Gründerkonto, um das Stammkapital darauf einzuzahlen. Sobald der Beleg über diese Einzahlung vorliegt, kann der Notar veranlassen, dass die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen wird. Die Gründung der GmbH oder UG/Mini-GmbH ist damit abgeschlossen.
GmbH oder UG als Kontoinhaber
Der Gründer einer GmbH oder UG ist nicht der Inhaber des Geschäftskontos – auch dann nicht, wenn er der einzige Gesellschafter des Unternehmens ist. Kontoinhaber ist immer die Gesellschaft als juristische Person. Gründer, Gesellschafter und dazu bevollmächtigte Geschäftsführer sind jedoch dazu berechtigt, das UG- oder GmbH-Geschäftskonto zu eröffnen und darauf Transaktionen vorzunehmen.
Führen eines Geschäftskontos – grundsätzlich sinnvoll
Auch abgesehen von der gesetzlichen Pflicht zur Führung eines Geschäftskontos ist es für Unternehmen aller Rechtsformen sinnvoll, ein separates Firmenkonto einzurichten. Hierdurch werden geschäftliche und private Zahlungsströme voneinander abgegrenzt. Der Überblick über Einnahmen und Ausgaben, die Buchhaltung und das Erstellen der Steuererklärung werden hierdurch deutlich transparenter, einfacher und effektiver.
GmbH-Konto und UG-Konto – bei Filialbanken, Direktbanken und FinTechs
Ein GmbH-Geschäftskonto und ein UG-Geschäftskonto haben aktuell (Stand: 2023) insgesamt 16 Anbieter im Programm, zu denen neben etablierten Filialbanken wie der Commerzbank und der Deutschen Bank auch Direktbanken und FinTechs zählen.
Vor allem FinTech-Unternehmen statten ihre Online-Geschäftskonten mit Buchhaltungssoftware und anderen innovativen Features aus, die den Anforderungen kleiner und mittelständischer Unternehmen weit entgegenkommen. Durch effizientes Online-Banking und die Vereinfachung administrativer Tätigkeiten gewinnen die Nutzer eines solchen All-in-one-Kontos Zeit für ihr eigentliches Kerngeschäft.
Bei der Kontowahl für eine GmbH oder UG ist wichtig, dass das Geschäftskonto für GmbH oder UG den Anforderungen des eigenen Unternehmens möglichst passgenau entspricht. Hier spielen verschiedene Aspekte eine Rolle, zu denen insbesondere das Transaktionsaufkommen pro Monat sowie die Konditionen für das Geld abheben, Kartenzahlungen, gegebenenfalls die Verfügbarkeit von Apple Pay und Google Pay, beleghafte Buchungen, Bargeldeinzahlungen und gegebenenfalls für Fremdwährungstransaktionen zählen. Für die Kontoführung steht in der Regel neben browserbasiertem Online-Banking auch eine mobile Banking-App zur Verfügung.
Weitere wichtige Kriterien für die Kontowahl bestehen in der Verfügbarkeit von Finanzierungslösungen sowie im Support, den die verschiedenen Anbieter für ihre Geschäftskonten vorgesehen haben. Es ist unter anderem nicht bei allen FinTechs möglich, einen Kontokorrentkredit oder Wachstumsfinanzierungen zu erhalten. Bei den Filialbanken gehört beides dagegen zu den Standardleistungen für Business-Kunden. Öffentliche Förderungen – etwa die Unternehmenskredite der KfW – werden bisher nur von Filialbanken vermittelt.
Wer sich für sein Firmenkonto nicht nur Support per Telefon, Chat und E-Mail, sondern persönliche Beratung wünscht, ist ebenfalls mit einem Filialbank-Konto gut beraten.
Dagegen ist es bei Direktbanken und FinTechs häufig möglich, ein kostenloses Business-Konto ohne Grundgebühren pro Monat oder ein Geschäftskonto ohne Schufa-Prüfung zu eröffnen. Die Geschäftskonten der Filialbanken sind dagegen immer kostenpflichtig, ebenso wird vor der Kontoeröffnung immer eine Schufa-Prüfung durchgeführt.
Vor- und Nachteile von Geschäftskonten für GmbH oder UG
Mit einem GmbH-Geschäftskonto oder einem UG-Geschäftskonto sind neben Vorteilen auch verschiedene Nachteile verbunden. Mit einem detaillierten Vergleich der Online-Geschäftskonten, die für sie infrage kommen, stellen Unternehmer sicher, dass in der alltäglichen Nutzung die Vorteile überwiegen.
Vorteile von Geschäftskonten für GmbH und UG
Vorteile von Geschäftskonten für eine GmbH oder eine Mini-GmbH bestehen insbesondere in den folgenden Punkten:
- Die gesetzliche Pflicht zur Führung eines GmbH/UG-Geschäftskontos wird durch die Kontoeröffnung erfüllt.
- Für eine GmbH/UG in Gründung ist die Kontoeröffnung ein wichtiger Schritt innerhalb des Gründungsprozesses. Der Eintrag ins Handelsregister ist erst nach der Einzahlung des Stammkapitals auf das UG- oder GmbH-Geschäftskonto möglich.
- Der Zugriff auf das Geschäftskonto für die GmbH oder UG lässt sich flexibel regeln: Eine Kontovollmacht können nicht nur die Geschäftsführer, sondern auch andere Mitarbeiter erhalten.
- Das Geschäftskonto für die GmbH oder eine Mini-GmbH sorgt für Transparenz im Hinblick auf alle eingehenden und ausgehenden Zahlungsströme, was für eine effiziente Buchhaltung und Bilanzierung sowie für steuerliche Angelegenheiten von Bedeutung ist.
- Je nach Anbieter sind in das UG- oder GmbH-Geschäftskonto zusätzliche Features für Buchhaltung und Finanzverwaltung integriert.
- Abhängig vom gewählten Anbieter haben die Gesellschaften durch ihr Firmenkonto Zugang zu einem Kontokorrentkredit und anderen Finanzierungsoptionen für Unternehmen.
- Vor allem Filialbanken unterstützen die Gesellschafter einer GmbH oder UG bei Bedarf mit umfangreichen Beratungs- und Finanzierungsexpertisen.
Nachteile von Geschäftskonten für GmbH oder UG
Mögliche Nachteile von Geschäftskonten für GmbH und UG lassen sich durch den Vergleich verschiedener Angebote und eine intelligente Kontowahl auf ein Minimum reduzieren. Zu den Nachteilen gehören beispielsweise:
- Kontoführungsgebühren. Ein kostenloses Starter-Konto kommt für wachstumsorientierte Gesellschaften in der Regel nicht infrage.
- Zusatzkosten für Transaktionen, die das inkludierte Transaktionsvolumen überschreiten
- Hohe Gebühren für beleghafte Buchungen und Bargeldeinzahlungen. Zudem werden diese Leistungen nicht von allen Anbietern für ein UG- oder GmbH-Geschäftskonto angeboten.
- Vor allem FinTech-Angebote für Online-Geschäftskonten sind nicht immer mit einer Kreditlinie ausgestattet.
Schufa-freie Business-Konten für GmbH oder UG
Schufa-freie Angebote für ein Business-Konto sind für eine GmbH oder Mini-GmbH von nachgelagerter Bedeutung. Für Verbindlichkeiten haften nicht die Gesellschafter, sondern das Unternehmen.
Negative Schufa-Einträge einzelner Gesellschafter einer GmbH oder UG sind in der Regel kein Problem. Meist werden die privaten Schufa-Scores vor der Kontoeröffnung nicht geprüft. Ausschlaggebend für die Akzeptanz der Banken sind die wirtschaftlichen Perspektiven der Gesellschaft.
Kontoangebote für GmbH und UG
Im Folgenden werden drei Online-Geschäftskonten vorgestellt, die für eine GmbH oder UG sowie eine GmbH in Gründung/eine UG in Gründung geeignet sind.
FYRST
FYRST ist als FinTech-Start-up unter dem Dach der Deutschen Bank entstanden und seit 2019 auf dem Markt aktiv. Die beiden Online-Geschäftskonten FYRST Base und FYRST Complete sind mit Buchhaltungssoftware und weiteren Features für die Finanzverwaltung ausgestattet. Ein Kontokorrentkredit und Unternehmensfinanzierungen sind möglich, wenn die Gesellschaft seit mindestens einem Jahr auf dem Markt aktiv ist.
Gründer einer GmbH oder UG können beide FYRST Geschäftskonten auch als Gründerkonto nutzen. Unabhängig von Ihrer Rechtsform steht Ihnen außerdem das FYRST Gründerpaket mit einigen zusätzlichen Kontoleistungen, Informationsmedien und Rabatten zur Verfügung.
Guthaben werden durch die deutsche Einlagensicherung auf der Basis von EU-Recht sowie durch die Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds deutscher Banken abgesichert.
Qonto
Qonto ist eine französische Neobank, die 2017 in Paris gegründet wurde und seit Anfang 2020 auch auf dem deutschen Markt präsent ist. Mitte 2022 hat Qonto das Berliner FinTech Penta übernommen, das ein weitgehend identisches Geschäftsmodell verfolgte.
Mit seinen insgesamt 6 Geschäftskonten wendet sich Qonto an Freiberufler, Solo-Selbstständige und Unternehmen unterschiedlicher Größenordnungen. Für eine effektive Finanzverwaltung sind alle Kontomodelle mit digitalen Tools für Buchhaltung und Rechnungsstellung ausgestattet. Auch die Integration von Buchhaltungssoftware anderer Anbieter – beispielsweise Lexoffice, sevDesk oder DATEV – ist für alle Konten möglich.
Ein Kontokorrentkredit wird von Qonto bisher nicht angeboten. Wachstumsfinanzierungen können individuell beantragt werden – Qonto gibt an, dass die Kreditentscheidung innerhalb von zwei Arbeitstagen fällt.
Gründer einer GmbH oder UG können ihr Qonto Firmenkonto als Gründerkonto für die Einzahlung des Stammkapitals eröffnen. Im Rahmen einer Kooperation von Qonto und dem Portal firma.de steht Ihnen optional eine professionelle Gründungsberatung zur Verfügung.
Kundenguthaben auf einem Qonto Online-Geschäftskonto unterliegen der europaweit einheitlichen gesetzlichen Einlagensicherung in Höhe von bis zu 100.000 €.
Ein in Deutschland eröffnetes Qonto Business-Konto besitzt eine deutsche IBAN. Daneben ist die Kontoeröffnung – mit einem Firmensitz in einem dieser Länder und dann mit den jeweiligen nationalen IBANs – auch in Frankreich, Spanien und Italien möglich.
Commerzbank
Die drei Geschäftskonto-Modelle der Commerzbank wenden sich vorwiegend an mittelständische Unternehmen, die sich auf Wachstumskurs befinden. Die Commerzbank bietet ihren Geschäftskunden ein breites Spektrum an Finanzierungsoptionen inklusive der Vermittlung von KfW-Gründungs- und Wachstumskrediten an. Die Ausstellung der Commerzbank Business Card Premium (Mastercard) ist als Debitkarte oder als Kreditkarte mit Überziehungsrahmen und einmaliger Abrechnung pro Monat möglich. Guthaben werden durch die gesetzliche deutsche Einlagensicherung sowie die Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. abgesichert.
Die Online-Kontoeröffnung ist für Freiberufler, Einzelunternehmer und Unternehmen aller Rechtsformen möglich. Auch bei den Geschäftskonten der Commerzbank besteht für Gründer einer GmbH oder UG die Möglichkeit, sie als Gründerkonto zu eröffnen.
Neben diesen drei Banken und FinTechs haben beispielsweise auch die Postbank, die HypoVereinsbank, die GRENKE Bank und das finnische FinTech Holvi Online-Geschäftskonten für eine GmbH oder UG im Angebot.
Kosten und Gebühren für ein GmbH- oder UG-Firmenkonto
Für ihre UG- und GmbH-Geschäftskonten definieren die Anbieter unterschiedliche Konditionen. Für die Konten von FYRST, Qonto und der Commerzbank führen wir die wichtigsten Positionen auf. Ausgewiesen werden jeweils die Kontoführungsgebühren pro Monat, die Freikontingente für beleglose SEPA-Transaktionen und die Kosten für zusätzliche Transaktionen, Gebühren für beleghafte Buchungen, Bargeldeinzahlungen und Unterkonten (sofern zum Angebot gehörend) sowie die Ausstattung der Konten mit Debit- und Kreditkarten.
Fyrst
- Kontoführung: Fyrst Base – 6 € pro Monat; Fyrst Complete – 10 € pro Monat
- Beleglose Buchungen: Fyrst Base – 50 Transaktionen, jede weitere Buchung 0,19 €, Fyrst Complete – 75 Transaktionen, jede weitere Buchung 0,08 €
- Geld abheben: im Cash-Group-Automatennetzwerk (Commerzbank, Deutsche Bank, HypoVereinsbank). Base – 1,90 €, Complete – 0 €
- Beleghafte Buchungen: Base – 5 €, Complete – 4 €
- Bargeldeinzahlungen: im Cash-Group-Automatennetzwerk 0 €
- Unterkonten: pro Unterkonto 6 € pro Monat
- Karten: eine Visa Debit Card und eine Visa Business Card, gebührenpflichtige Ausstellung weiterer Karten möglich
Qonto
- Kontoführungsgebühr:
Kontomodelle für Freiberufler, Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen: Basic – 9 €, Smart – 19 €, Premium – 39 €
Kontomodelle für Start-ups und KMUs auf Expansionskurs: Essential – 29 €, Business – 99 €, Enterprise – 249 € - Beleglose Buchungen:
Basic – 50 Buchungen, Smart – 60 Buchungen, Premium – 100 Buchungen (jede weitere Buchung 0,40 €)
Essential – 100 Buchungen, Business – 500 Buchungen, Enterprise – 1.000 Buchungen (jede weitere Buchung 0,25 €) - Geld abheben: unabhängig vom gewählten Kontomodell 1 € (Limit für Einzelabhebungen – 1.000 €)
- Beleghafte Buchungen: nicht verfügbar
- Bargeldeinzahlungen: nicht verfügbar
- Unterkonten: Basic – 1, Smart – 2, Premium und Essential – 5, Business und Enterprise – 10
- Karten: Basic – 1 physische Karte, Smart – 1 virtuelle und 1 physische Karte, Premium – 1 virtuelle und eine physische Karte, Essential – 2 physische Karten, Business – 5 physische Karten, Enterprise – 5 physische und 5 virtuelle Karten (jeweils Debit Business Mastercard/One Card, für die Ausstellung weiterer physischer und virtueller Karten wird pro Monat und One Card eine Gebühr erhoben).
Commerzbank
- Kontoführungsgebühr: Klassik – 9,90 € pro Monat, Gründer-Angebot – für zwei Jahre 14,90 € pro Monat, danach 24,90 €, gleiche Leistungen wie das Premium-Konto, Premium – 24,90 € pro Monat
- Beleglose Buchungen: Klassik – 10 Transaktionen, jede weitere Buchung 0,15 €, Gründer und Premium – 75 Buchungen, jede weitere Buchung 0,10 €, Gebühren für zusätzliche Buchungen gegebenenfalls auch nach individueller Absprache
- Geld abheben: Klassik – jeweils 1 €, Gründer und Premium – zehn kostenlose Abhebungen (Gründer und Premium), weitere Abhebungen 1 €
- Beleghafte Buchungen: 1,50 €
- Bargeldeinzahlungen: Klassik – pro Einzahlung 1 €, Gründer und Premium – zehn kostenlose Einzahlungen, weitere Einzahlungen jeweils 1 €
- Unterkonten: keine Standardleistung, kostenpflichtige Einrichtung nach individueller Absprache möglich
- Karten: Klassik – eine Debit Card, Gründer und Premium – eine Debit Card, eine Business Card Premium als Debit Card oder Kreditkarte (jeweils Mastercard), gebührenpflichtige Ausstellung weiterer Karten möglich.
Kontoeröffnung
Wie die Kontoeröffnung für das UG- oder GmbH-Geschäftskonto vorgenommen wird, hängt vom Anbieter des Kontos ab:
- Bei den FinTechs erfolgt sie ausschließlich online. Nach dem Ausfüllen der Antragsformulare auf der Webseite oder in der mobilen App des Anbieters, der Angabe der E-Mail-Adresse und dem Hochladen der erforderlichen Dokumente legitimiert sich der Geschäftsführer, der den Antrag auf die Eröffnung des Kontos stellt, per Videoident. FYRST ermöglicht alternativ hierzu auch das Postident-Verfahren. Nach der Prüfung der eingereichten Unterlagen wird das UG- oder GmbH-Geschäftskonto freigeschaltet und kann verwendet werden.
- Die Commerzbank akzeptiert eine Online-Kontoeröffnung nur bei natürlichen Personen. Die beantragenden Gesellschafter oder Geschäftsführer einer GmbH oder UG müssen dafür einen Filialtermin vereinbaren.
Welche Unterlagen für die Kontoeröffnung einzureichen sind, hängt davon ab, ob es sich um eine GmbH in Gründung, eine UG in Gründung oder eine bereits bestehende Gesellschaft handelt.
Dokumente für eine GmbH in Gründung oder eine UG in Gründung
- Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung) des Geschäftsführers der GmbH in Gründung/der UG in Gründung, der als Kontobevollmächtigter auftritt
- Ausweisdokumente aller anderen Gesellschafter
- Gesellschafterliste
- Notariell beglaubigter Gesellschafterbeschluss über die Bestellung der Gesellschafter der GmbH in Gründung/der UG in Gründung
- Notariell beglaubigter Gesellschaftervertrag/Satzung
- Notarielle Anmeldung der GmbH in Gründung/der UG in Gründung zum Eintrag im Handelsregister
Dokumente für eine bestehende GmbH oder UG
- Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung) des Geschäftsführers, der als Kontobevollmächtigter agiert
- Ausweisdokumente aller im Handelsregister eingetragenen Gesellschafter
- Gesellschafterliste
- Notariell beglaubigter Gesellschaftervertrag
- Aktueller Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung der GmbH oder UG.
Bei der Eröffnung des Geschäftskontos sollten bestehende Gesellschaften ebenso wie eine GmbH in Gründung oder UG in Gründung auch die Kontovollmachten für andere Mitarbeiter regeln. Hierfür kommen etwa Prokuristen oder andere wichtige Mitarbeiter infrage, die nicht zur Geschäftsführung gehören, jedoch das Recht erhalten sollen, Zahlungstransaktionen vorzunehmen. Die Vollmachten und die Ausweisdokumente bevollmächtigter Mitarbeiter sind ebenfalls an den Kontoanbieter zu übermitteln.
Zusatzleistungen und Serviceangebote
Für ihr geschäftliches Bankkonto können eine GmbH oder UG verschiedene Zusatzleistungen sowie den Kundenservice des Anbieters nutzen.
Buchhaltungssoftware
Die wichtigste zusätzliche Leistung für Geschäftskonten besteht in der Integration von Buchhaltungssoftware – der administrative Aufwand für Buchhaltung und Steuerangelegenheiten lässt sich hierdurch beträchtlich reduzieren.
In alle drei hier vorgestellten Online-Geschäftskonten für eine GmbH oder UG sind Buchhaltungssoftware und weitere Tools für die Finanzverwaltung integriert. Die Commerzbank bietet diesen Service allerdings nur für das Premium-Konto und für das Gründerkonto an, dessen Leistungsumfang ihrem Premium-Angebot entspricht.
Kundenservice
Für ein UG- oder GmbH-Konto stehen den Nutzern ein digitaler Supportbereich mit Antworten auf häufige Fragen zur Kontonutzung, Kontaktmöglichkeiten auf der Webseite per Chat oder Online-Formular sowie E-Mail-Support zur Verfügung. Geschäftskunden der Commerzbank können außerdem die Service- und Beratungsangebote in den Filialen nutzen.
Worauf Sie bei der Wahl eines Geschäftskontos für GmbH oder UG achten müssen
Ein GmbH-Geschäftskonto oder ein UG-Geschäftskonto haben zahlreiche Anbieter im Programm. Konten für eine GmbH in Gründung oder UG in Gründung sind hier eingeschlossen. Gemeinnützige Gesellschaften (gGmbH oder gUG) müssen prüfen, ob der Anbieter mit seinen Kontoangeboten auch diese Rechtsformen unterstützt.
Die Online-Geschäftskonten einiger Direktbanken und FinTechs sind ausschließlich für Freiberufler und Einzelunternehmer vorgesehen – Beispiele dafür sind der Anbieter Kontist oder die N26 Bank. Dagegen stehen die Business-Konten von FYRST, Finom und Qonto sowie das Holvi-Konto Unternehmen aller Rechtsformen offen. Durch unseren Geschäftskonto-Vergleich lässt sich dieses Ausschlusskriterium jedoch schnell ermitteln.
Generell gilt, dass das UG- oder GmbH-Konto die Anforderungen des eigenen Unternehmens möglichst ohne Abstriche erfüllen sollte. Eine im Anbietervergleich hohe Kontoführungsgebühr kann sich lohnen, wenn sie das Transaktionsvolumen der Gesellschaft vollständig abdeckt und weitere Leistungen wie zusätzliche beleglose Transaktionen, SEPA-Echtzeitüberweisungen, beleghafte Buchungen, Bargeldeinzahlungen und internationale Zahlungsvorgänge zu günstigen Konditionen angeboten werden.
Wichtige Kriterien für die Auswahl des Geschäftskontos für eine GmbH oder UG
- Kontoführungsgebühren, die den Leistungsumfang des Kontos widerspiegeln (Anzahl der inkludierten Transaktionen)
- Kosten für zusätzliche Transaktionen und weitere Bankdienstleistungen
- Kosten für Geld abheben und Kartenservice
- Kosten für SEPA-Echtzeitüberweisungen
- Abhängig vom Geschäftsmodell der GmbH oder UG: Verfügbarkeit und Kosten für beleghafte Buchungen und Bargeldeinzahlungen
- Verfügbarkeit von Unterkonten
- Verfügbarkeit von Finanzierungsangeboten. Hier geht es nicht nur um den Kontokorrentkredit, sondern auch um Finanzierungen für die weitere Entwicklung des Unternehmens. Ein Vergleich der insgesamt 16 Geschäftskonten für GmbH und UG sowie für GmbH oder UG in Gründung zeigt, dass nur acht Banken diesen Unternehmen umfassende Finanzierungslösungen bieten. Zwei Anbieter haben zwar eine Wachstumsfinanzierung, jedoch keine Finanzierungen für eine GmbH in Gründung/UG in Gründung im Programm. Sechs Anbieter sehen für das GmbH-Geschäftskonto oder UG-Geschäftskonto grundsätzlich keine Finanzierung vor.
- Gesetzliche Einlagensicherung in Höhe von 100.000 € für Guthaben auf dem Business-Konto
- Integration von Buchhaltungssoftware und anderen innovativen Features
- Beratungsbedarf der Gesellschaft
- Angesichts der aktuellen Zinsentwicklung: Werden für einen Positiv-Saldo auf dem Konto Guthabenzinsen gewährt?
Ein GmbH-Geschäftskonto oder UGB-Geschäftskonto von FinTech-Anbietern ist besonders häufig mit Unterkonten sowie mit Buchhaltungssoftware und anderen Tools zur Finanzverwaltung ausgestattet – bei den Filialbanken sind diese Leistungen in der Regel nicht standardmäßig in die Konten integriert.
Ein Nachteil der FinTech-Konten besteht jedoch oft im Fehlen von Finanzierungsangeboten. Für eine GmbH oder UG kann es deshalb sinnvoll sein, ein solches Konto als zusätzliches Firmenkonto einzurichten, zumal diese Anbieter für ihre Online-Geschäftskonten meist günstige Konditionen bieten.
Sicherheit des Geschäftskontos: Auf die Einlagensicherung achten
Eine deutsche Einlagensicherung in Höhe von 100.000 € oder eine identische Einlagensicherung nach EU-Recht gewähren alle Anbieter für ein GmbH-Geschäftskonto oder UG-Geschäftskonto.
Fyrst und die Commerzbank sind außerdem freiwillige Mitglieder im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken, sodass auch deutlich höhere Guthaben auf dem Konto abgesichert sind.
Fazit zum Geschäftskonto für eine GmbH oder UG
Für eine GmbH oder UG ist es gesetzlich vorgeschrieben, ein Geschäftskonto zu führen. Die Eröffnung des Geschäftskontos muss bereits im Gründungsprozess erfolgen, da eine GmbH in Gründung (GmbH i.G.) oder eine UG in Gründung (UG i.G.) das Konto benötigen, um das Stammkapital (GmbH: 25.000 €, UG: ein Euro) darauf einzuzahlen und anschließend die Gründung durch den Eintrag ins Handelsregister abzuschließen.
Ein GmbH-Geschäftskonto oder UG-Geschäftskonto kann bei Filialbanken, Direktbanken oder FinTechs eröffnet werden. Durch einen UG- und GmbH-Konto-Vergleich treffen Sie eine fundierte Entscheidung über ein Business-Konto, das optimal zu Ihrem Unternehmen passt.
Da sowohl die GmbH als auch die UG in der Regel wachstumsorientiert sind, ist oft ein Konto bei einer Filialbank die bessere Option. Zum einen bieten diese Banken das komplette Spektrum an Bankdienstleistungen an. Beleglose Buchungen und Bargeldeinzahlungen sowie internationale Zahlungstransaktionen gehören zu den Standardleistungen des Kontos und werden zu günstigen Konditionen angeboten. Zum anderen – und für die Gesellschaften oft besonders wichtig – sind die Beratungs- und Finanzierungsangebote dieser Banken besonders gut.
Eine GmbH in Gründung oder UG in Gründung, die einen Förderkredit der KfW in Anspruch nehmen möchte, ist dafür grundsätzlich auf die Zusammenarbeit und folglich auch auf ein GmbH/UG-Geschäftskonto bei einer Filialbank angewiesen, weil Direktbanken und FinTechs diese Gründungsfinanzierungen bisher nicht vermitteln.
Ein GmbH-Geschäftskonto oder UG-Geschäftskonto bei einem FinTech-Unternehmen punktet dagegen oft durch innovative Features für Buchhaltung und Finanzverwaltung. Einschränkungen finden sich je nach Anbieter im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Finanzierungsoptionen sowie von beleghaften Buchungen und Bargeldeinzahlungen. Gesellschaften, die diese Leistungen benötigen, jedoch gleichzeitig an der Integration von Geschäftskonto und Buchhaltungssoftware zu günstigen Konditionen interessiert sind, können diese Online-Geschäftskonten als Zweitkonto nutzen und ihr Hauptkonto bei einer Filialbank führen. Generell eignen sich die Kontoangebote von Direktbanken und FinTechs besonders gut für Unternehmer, die einen Online-Shop betreiben oder ein anderes digitales Geschäftsmodell verfolgen.
Die deutsche oder europaweite gesetzliche Einlagensicherung auf der Basis von EU-Recht sowie bei einigen Anbietern die Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken sorgt dafür, dass Guthaben auf den Geschäftskonten für eine GmbH oder UG umfassend abgesichert sind.
Häufig gestellte Fragen zum Geschäftskonto für eine GmbH/UG
Ja. Wer eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gründet, muss ein Geschäftskonto eröffnen, um die Finanzen separat verwalten zu können. In der Gründungsphase dient das UG- oder GmbH-Geschäftskonto zunächst als Gründerkonto für die Einzahlung des Stammkapitals. Erst wenn der Nachweis vorliegt, dass das Stammkapital auf das Geschäftskonto eingezahlt wurde, kann die Gründung durch den Eintrag ins Handelsregister abgeschlossen werden.
Kontoinhaber ist die Gesellschaft selbst und nicht der oder die Gründer oder Gesellschafter des Unternehmens. Eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gilt als juristische Person, somit kann und muss sie als Kontoinhaber fungieren. Verwaltet wird das Konto jedoch durch den oder die Gesellschafter oder Geschäftsführer des Unternehmens.
Nein, es ist nicht möglich, ein privates Konto zur Führung und Verwaltung der Finanzen einer GmbH/UG zu nutzen, denn Kontoinhaber ist immer die Gesellschaft als juristische Person. Der Gesetzgeber schließt ausdrücklich aus, dass ein privates Girokonto als Geschäftskonto für die GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) verwendet werden kann.
Um für eine GmbH/UG ein Konto zu eröffnen, sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Dazu gehören die Identitätsnachweise aller Gesellschafter, die Gesellschafterliste sowie der Gesellschaftervertrag. Außerdem benötigen Sie die Gründungsurkunde, den Gewerbeschein und den Auszug aus dem Handelsregister.
Eine GmbH/UG in Gründung reicht für die Eröffnung des Geschäftskontos neben den Ausweisdokumenten der Gesellschafter und der Gesellschafterliste den Beschluss über die Bestellung der Gesellschafter, den Gesellschaftervertrag (jeweils notariell beglaubigt) sowie die notarielle Anmeldung des zu gründenden Unternehmens zum Eintrag ins Handelsregister ein.
Falls neben den Gesellschaftern einer GmbH/UG auch andere Personen – Geschäftsführer, Prokuristen oder Mitarbeiter – eine Kontovollmacht erhalten sollen, sind für die Kontoeröffnung auch deren Ausweisdokumente einzureichen.
Das Geschäftskonto können die Gesellschafter oder der Geschäftsführer der Gesellschaft eröffnen. Bei Direktbanken und FinTechs ist sie online möglich. Den Kontoantrag stellen Sie online auf der Webseite des Anbieters. Nach der Legitimation des Kontoinhabers – in der Regel durch das Videoident-Verfahren, das mit 10 bis 15 Minuten nicht lange dauert – werden Ihnen die IBAN und andere Kontodaten per E-Mail oder in der App des Anbieters auf digitalem Wege zugestellt. Dagegen geben die Filialbanken für die Kontoeröffnung unterschiedliche Regeln vor – teilweise können Kapitalgesellschaften ihr Geschäftskonto hier nur im Rahmen eines Filialtermins eröffnen.