Gastkommentar: Acht Gründe, warum eine Übergewinnsteuer keine gute Idee ist

Der Autor leitet das Institut für Wirtschaftsforschung (Ifo) in München und lehrt an der dortigen Ludwig-Maximilians-Universität. Seine Spezialgebiete sind Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik sowie Fragen der europäischen Integration.
Derzeit mehren sich Forderungen, die steigenden Gewinne von Energieunternehmen mit einer Sondersteuer zu belegen, die auch als „Übergewinnsteuer“ bezeichnet wird.
Den Unternehmen wird vorgeworfen, vom Krieg zu profitieren, der zu einer Verknappung des Energieangebots und zu stark steigenden Preisen geführt habe. Einige Politiker heizen die Stimmung an, indem sie von „Kriegsgewinnlern“ und einer „Steuer auf Gier“ sprechen.
Historische Vorbilder für Sondersteuern auf Unternehmensgewinne finden sich während der beiden Weltkriege. Damals wurden etwa in den USA und Großbritannien Steuern erhoben, um kriegsbedingte Gewinne abzuschöpfen und zur Deckung der Kriegslasten beizutragen.
Italien hat bereits eine Übergewinnsteuer eingeführt
Ist es auch im Fall weniger gravierender Krisen sinnvoll, Sondersteuern auf Gewinne von Unternehmen zu erheben, die von Krisen profitieren?
In Italien ist kürzlich eine Sondersteuer für Energieunternehmen eingeführt worden. Sie bezieht sich allerdings primär auf die Monate vor dem Ukrainekrieg, als die Energiepreise bereits anzogen. Dort wird nicht der Gewinn besteuert, sondern der Zuwachs an Wertschöpfung. Die Wertschöpfung ist die Differenz zwischen Umsätzen und Ausgaben für Vorleistungen.





