Gastkommentar: Das Tariftreuegesetz schafft neue Hürden
Das geplante Tariftreuegesetz des Bundes stößt auf berechtigte Kritik, da es die Tarifautonomie durch staatliche Eingriffe untergräbt, anstatt sie zu stärken. Mit dem Ziel, faire Arbeitsbedingungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes zu gewährleisten, wird ein System geschaffen, das für viele Unternehmen erhebliche bürokratische Hürden mit sich bringt.
Zwar sollen durch das Gesetz unfaire Wettbewerbsvorteile tarifungebundener Betriebe beseitigt werden, jedoch führt es faktisch zu einem Tarifzwang für Unternehmen, ohne wirksame Anreize zur Stärkung der Tarifautonomie zu schaffen. Dies widerspricht der negativen Koalitionsfreiheit und schwächt die Tarifautonomie langfristig.
Kaum positive Effekte
Belastbare Daten zur tatsächlichen Wirkung solcher Gesetze fehlen jedoch weitgehend, da bestehende Statistiken die Tarifbindung nur unzureichend erfassen und keine tiefere Ursachenforschung erlauben. Die unterschiedlichen Tariftreuegesetze der Länder haben bisher kaum positive Effekte erzielt. Für eine Stärkung der Tarifautonomie von innen heraus braucht es ein Umfeld, in dem Unternehmen und Arbeitnehmer freiwillig die Vorteile der Tarifbindung erkennen. Das Tariftreuegesetz in seiner jetzigen Form ist ein weiterer Schritt in Richtung Überregulierung und könnte langfristig mehr schaden als nützen.
Tobias Neufeld ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner der Kanzlei Arqis und Autor der Fachzeitschrift „Betriebsberater“. Dieser Artikel stammt aus der Kooperation zwischen dem Handelsblatt und der Fachzeitschrift.