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Kolumne Globale TrendsNeue Regeln im Kampf um die Rechte der Kreativen

Das KI-Gesetz der EU stärkt die Rechte der Urheber gegenüber den großen Datenunternehmen, die sich bislang oft gratis bedient haben. Trotz der Regelung bleiben offene Fragen.Thomas Hanke 03.01.2024 - 11:03 Uhr

Der Verkauf von Rechten an geschützten Werken ist weltweit ein Milliardenmarkt. Lizenzen für die Nutzung von Musik, Literatur, Bildern, Filmen oder auch Videospielen leisten einen erheblichen Beitrag zur Wirtschaftsleistung einiger Länder. Für die USA schätzt die International Copyright Alliance ihn auf 7,8 Prozent oder 1,6 Billionen Euro.

Dabei sind die jeweiligen Regeln für das Urheberrecht sehr unterschiedlich. In den USA fällt ein Werk 95 Jahre nach seiner Veröffentlichung in die „Public Domain“. 2024 betrifft dies beispielsweise Bertolt Brechts „Dreigroschenoper “und die Ur-Micky-Maus. Die Bundesrepublik lässt das Urheberrecht erst 70 Jahre nach dem Tod des letzten Mitwirkenden enden, bei der „Dreigroschenoper“ 2043.

Manche Nutzer wie die großen Unternehmen im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) haben die Rechte der Urheber bislang oft völlig ignoriert. „Die großen amerikanischen Digitalunternehmen haben in den vergangenen Jahren das gesamte Internet abgesaugt, um ihre generative Künstliche Intelligenz zu trainieren – größtenteils ohne die Rechte an den Werken zu haben, die sie dafür nutzen“, präzisiert Katharina Uppenbrink, Geschäftsführerin der „Initiative Urheberrecht“.

Ein paradoxer Vorgang: Die viel bewunderte KI à la ChatGTP von OpenAI wäre nie ans Laufen gekommen, wenn sie nicht mit Tausenden anspruchsvollen literarischen Texten gefüttert worden wäre. Gezahlt haben die Software-Firmen dafür nicht. Die Urheber, ohne deren Werke die KI nicht gelernt hätte, gingen leer aus. Microsoft und andere haben ihre neuen Cashcows gratis gemästet. Dagegen müssen die Nutzer, wenn es an die kommerzielle Anwendung dieser KI geht, dafür tief in die Tasche greifen.

Das neue Gesetz der EU über Künstliche Intelligenz setzt neue Regeln. Die KI-Firmen müssen künftig „Zusammenfassungen urheberrechtlich geschützter Daten, die für das Training verwendet wurden“, veröffentlichen, wie das Europäische Parlament schreibt.

Uppenbrink, die Urheber vertritt, schlussfolgert: „Das EU-KI-Gesetz erlaubt es zum ersten Mal, in eine Verhandlungsposition mit den großen US-Unternehmen zu kommen, auf deren Servern die Daten unserer Werke liegen.“ Das bewegt nicht nur die Europäer, sagt sie: „Auch insbesondere die demokratisch regierten US-Bundesstaaten schauen sehr interessiert darauf, was in Brüssel geschieht.“

Weiterhin viele offene Fragen

Professor Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, sieht das grundsätzlich ähnlich, weist aber auf viele noch offene Fragen hin: „Selbst wenn man weiß, welche Werke für eine KI genutzt werden, ist nicht sicher, dass man einen Anspruch auf Gebühren hat, der sich auch durchsetzen lässt.“

Das liege unter anderem daran, dass massenhaftes Nutzen von Datenbeständen nach EU-Recht grundsätzlich zulässig sei, „es sei denn, es wird ein maschinenlesbarer Vorbehalt angebracht“, sagte Sprang. Die Lobbys der an Daten interessierten Unternehmen haben vor ein paar Jahren sehr geschickt verhandelt. „Die Rechteinhaber dachten, es gehe um Anliegen wie die Erforschung neuer Krebsmedikamente, während die großen KI-Firmen bereits genau wussten, woran sie arbeiteten und was sie rechtlich brauchten“, erinnert sich Sprang.

Die Verlage versuchen nun, sich national wie europäisch „mit anderen Rechteinhabern abzustimmen“, erläutert Sprang. Das hiesige Forum der Rechteinhaber umfasst alles bis hin zu Spielen, Film, Musik und Sportrechten.

Verwandte Themen Europäische Union USA AI-Act Microsoft OpenAI Künstliche Intelligenz

>> Lesen Sie hier: Digitalminister Wissing kritisiert KI-Gesetz der EU

Mit dem KI-Gesetz der EU bekommen die Urheber den selbstherrlich auftretenden KI-Unternehmen gegenüber einen Fuß in die Tür – und das wollen sie nutzen.

Mehr: AI Act – Verleger und KI-Unternehmen liefern sich Lobby-Showdown in Brüssel

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