Lars Felds Ordnungsruf: Die Wahrheit über die Reform der Erbschaftsteuer
Eine Reform der Erbschaftsteuer durch Streichung von Steuervergünstigungen löst scheinbar verschiedene Probleme zugleich: ein (vermeintliches?) Gerechtigkeitsproblem angesichts der Unterschiede in der Vermögensverteilung, eine Ungleichbehandlung verschiedener Vermögensarten, die Ineffizienzen durch die Verschonungsregeln und die Haushaltsprobleme des Staates. Leider trügt der Schein.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer (ErbSt) ist kompliziert, daher nur so viel: Der Tarif der ErbSt ist progressiv und sieht je nach Verwandtschaftsgrad der Erben und Höhe des Erbes unterschiedlich hohe Steuersätze zwischen sieben und 50 Prozent vor. Die Freibeträge liegen je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 20.000 und 500.000 Euro. Die Bemessungsgrundlage erfasst im Grundsatz zwar alle Vermögensbestände, fällt aber schließlich aufgrund unterschiedlicher Behandlung von Vermögensarten differenziert aus.
Lässt man die Besonderheiten von Kunstgegenständen oder Ähnlichem beiseite, so stehen vor allem die Verschonungsregeln für selbst genutztes Wohneigentum und für Betriebsvermögen in der Diskussion. Nach den beiden jüngsten Verfassungsgerichtsurteilen steht nun wieder eine Entscheidung aus Karlsruhe aufgrund einer Klage an, welche die Ungleichbehandlung von Kapitalvermögen, etwa einem breit gestreuten Portfolio, und Betriebsvermögen moniert.