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KommentarBetriebsrentner müssen auf ihre Altersvorsorge vertrauen können

Die Ergänzung des Sicherheitsnetzes bei den Betriebsrenten ist notwendig. Sie ist eine gute Nachricht für die rund drei Millionen Versicherten.Frank Matthias Drost 06.12.2019 - 17:12 Uhr

Leistungen der betrieblichen Altersversorgung werden in Zukunft immer wichtiger.

Foto: dpa

In den vergangenen Monaten mehrten sich Berichte über Schieflagen von Pensionskassen. Um Leistungskürzungen bei Betriebsrenten und Anwartschaften zu verhindern, wurden die Arbeitgeber stärker in Regress genommen.

Ungeklärt war die naheliegende Frage, was denn passiert, wenn der Arbeitgeber insolvent wird. Diese offene Flanke will das Bundesarbeitsministerium jetzt schließen. Das sind gute Nachrichten für rund drei Millionen Versicherte.

Im Fall einer Pleite des Arbeitgebers soll künftig der Pensions-Sicherungs-Verein die Betriebsrente absichern. Die Begründung liefert das Bundesarbeitsministeriums gleich mit: Die Beschäftigten und Betriebsrentner müssen darauf vertrauen können, dass ihnen garantierte Betriebsrentenleistungen auch tatsächlich erbracht werden.

Denn Leistungen der betrieblichen Altersversorgung werden in Zukunft immer wichtiger. Das verdeutlicht ein Blick auf die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Rentenniveau liegt derzeit bei 48 Prozent. Damit liegt die Durchschnittsrente eines Rentners, der 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, bei weniger als der Hälfte eines durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommens.

Wer seinen Lebensstandard nicht extrem einschränken will, muss zusätzliche Vorsorge betreiben. Und Betriebsrentenleistungen stellen in Deutschland einen wesentlichen Teil der Alterssicherung dar.

Natürlich reagiert der Gesetzgeber mit seiner Initiative auf die schwierige Situation der Pensionskassen, auch wenn die Unternehmen im Fokus stehen. Andererseits dürfte das Bundesarbeitsministerium auch die Rechtsprechung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufmerksam verfolgen.

Dort geht es in einem anhängigen Fall um die Frage, wie ein Versorgungsberechtigter im Fall einer Pleite seines Arbeitgebers zu schützen ist. Vieles deutet darauf hin, dass der Gesetzgeber vom EuGH in die Pflicht genommen wird. Auch für den Fall wäre dann das Bundesarbeitsministerium gewappnet.

Mehr: Hubertus Heil will Beschäftigte und Rentner, die über eine Pensionskasse Ansprüche erworben haben, bei einer Pleite des Arbeitgebers besser absichern.

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