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KommentarBierdeckel-Idee für Kleinbanken hat ein verstecktes Preisschild

Bafin und Bundesbank sind bereit, die Kapitalkalkulation für kleine Geldhäuser radikal zu vereinfachen. Das würde zwar weniger Bürokratie bedeuten, hätte aber auch folgenreiche Nebenwirkungen.Yasmin Osman 20.08.2025 - 14:16 Uhr
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Überlandsparkasse der Sparkasse Wera-Meißner: Der Entbürokratisierungsvorschlag von Bafin und Bundesbank hat Tücken. Foto: imago images/brennweiteffm

Bankenregulierung und das deutsche Steuerrecht haben viel gemeinsam: Mit all ihren Regeln, Ausnahmen und Sonderfällen gleichen sie einem Dschungel. Und ohne Berater finden sich die wenigsten zurecht. Gerade für kleine Institute ist die Belastung enorm.

Deshalb ist der Vorschlag der Finanzaufsicht Bafin und der Bundesbank für Kleinbanken zunächst einmal begrüßenswert: Die Behörden schlagen vor, dass kleine Geldhäuser mit simplen Geschäftsmodellen der Aufsicht künftig viel weniger detailliert über ihre Risiken Auskunft geben müssen. Im Gegenzug müssten sie sehr viel mehr Eigenkapital als Puffer für Geschäftsrisiken vorhalten.

Dieser Vorstoß ähnelt der Bierdeckel-Idee des heutigen Bundeskanzlers Friedrich Merz. Merz wollte das deutsche Steuerrecht 2003 so vereinfachen, dass man seine Steuerlast auf einem Bierdeckel ausrechnen könnte. Im Gegenzug sollten Vergünstigungen wie die Pendlerpauschale wegfallen.

Die Idee vom Steuer-Bierdeckel verpuffte, wohl auch, weil „einfach“ nicht immer gerecht bedeutet. Auch der Bierdeckel für Kleinbanken hätte Nebenwirkungen.

Bafin und Bundesbank schlagen vor, dass Kleinbanken das für ihr Geschäft nötige Eigenkapital – also das von Eigentümern eingezahlte Geld sowie einbehaltene Gewinne – nicht mehr auf Basis des Risikogehalts ihrer Aktivitäten berechnen sollen, sondern pauschal auf Basis ihres Geschäftsvolumens.

Bafin

Bankenaufseher schlagen radikale Entlastung für Kleinbanken vor

Das hieße, dass Kleinbanken, die risikoarme Kredite an Kommunen vergeben, ebenso viel Kapital bräuchten wie Institute, die Geld an Firmen mit hohem Insolvenzrisiko verleihen. Weil sich mit riskanten Krediten mehr verdienen lässt, wäre das eine Einladung, geschäftspolitisch einen heißen Reifen zu fahren.

Volkswirtschaftlich wäre das verkraftbar: Die Bierdeckel-Reform soll nur für Geldhäuser gelten, die man bei einer Schieflage ohne Steuergeld in die Insolvenz schicken könnte. Für Sparkassen und Genossenschaftsbanken sieht die Rechnung anders aus. Denn diese Institute retten sich gegenseitig bei Schieflagen.

Das kann teuer sein. Bei den Volksbanken haben in jüngster Zeit vier Institute, deren Bilanzsumme sogar zusammen unter der „Kleinbanken-Schwelle“ von 10 Milliarden Euro liegt, durch Missmanagement ein Haftungsrisiko von mindestens 1,2 Milliarden Euro verursacht.

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Zugegeben, die aktuellen risikoaffinen Vorschriften haben das nicht verhindert. Ob risikoblinde Regeln die Lage verbessern, ist fraglich. Wahrscheinlicher ist, dass am Ende die alten Risikomeldungen für die Aufsicht durch neue, andere Meldungen ersetzt würden. Am Ende wäre dann doch mehr als ein Bierdeckel nötig.

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