Kommentar: Bonuszahlungen sind auch in Coronazeiten gerechtfertigt
Der Manager will auf Teile seines Gehalts verzichten.
Foto: dpaDie Bundesregierung erwartet von Unternehmen, die staatliche Hilfe zur Überwindung der Coronakrise in Anspruch nehmen, dass die Führungskräfte auf Boni und Tantieme in diesem Jahr verzichten. Etwas Anderes sähe auch sonderbar aus. Millionenschwere Vorstandsgehälter am Ende eines Jahres zu zahlen, an dem so mancher Konzern an den Rand des Ruins gerät und die Arbeiter und Angestellten um ihren Job bangen mussten, das wäre schon sonderbar. Vorsichtig formuliert.
Sonderbar ist noch mehr, dass der Staat überhaupt solche Forderungen stellen muss. Müsste es nicht selbstverständlich sein, dass die betriebswirtschaftlichen Katastrophen, die sich in den Unternehmen abspielen, auch in den Vergütungen der Führungsleute sichtbar werden? So müsste es sein!
Insofern würden sich auch Debatten um die Frage erübrigen, ob Manager womöglich freiwillig Verzicht üben sollten, wenn sie zwar keine Staatshilfe in Anspruch nehmen, ihre Beschäftigten aber von den Sozialkassen – sprich mit Kurzarbeit – über Wasser halten lassen.
Der an das Geschäftsjahr 2020 gebundene kurzfristige Bonus müsste zwangläufig wegbrechen, denn auch die Geschäftsergebnisse werden in den Corona geplagten Unternehmen zwangsläufig katastrophal ausfallen.
Bei den langfristigen Erfolgsprämien sieht das ein wenig anders aus. Deren Zweck ist es ja, die Vorstände anzureizen, ihr Unternehmen nachhaltig auszurichten. Das müsste auch in einem extrem schwierigen Jahr funktionieren. Wenn ein Finanzchef die Cashpositionen im Vorfeld dieses Corona-Jahres so aufgepolstert hat, dass sein Unternehmen lange ohne staatliche Hilfe durchhält, dann sollte man ihn dafür nicht betrafen.
Vermutlich aber werden wir am Ende dieses Geschäftsjahres feststellen, dass nicht alle Vergütungssysteme so funktionieren. Die Pandemie wird einen interessanten Nebeneffekt haben. Sie wird schlecht gemachte Vorstands-Vergütungssysteme entlarven.