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KommentarCO2-Preis: Bundesregierung darf es nicht zu Doppelbelastungen kommen lassen

Die Emission einer Tonne CO2 soll nun 25 statt zehn Euro kosten. Unternehmen, denen dadurch Doppelbelastungen drohen, brauchen daher dringend Klarheit.Klaus Stratmann 16.12.2019 - 15:52 Uhr aktualisiert

Die Einnahmen aus dem CO2-Preis sollten nicht in den normalen Bundeshaushalt fließen.

Foto: dpa

Als die Bundesregierung im September ihre „Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030“ vorlegte, war der Aufschrei groß. Der darin genannte CO2-Preis von zehn Euro je Tonne in den Sektoren Verkehr und Wärme ab 2021 war nach einhelliger Auffassung aller Fachleute erheblich zu niedrig angesetzt.

Um eine Lenkungswirkung zu erzielen, hätten es gleich zu Beginn mindestens 25 Euro sein sollen, argumentierten Ökonomen. Klimaschutzorganisationen und Grünen-Politiker hielten auch die 25 Euro noch für unambitioniert. Die Bundesregierung argumentierte damals, man wolle niemanden überfordern und stelle ja immerhin grundsätzlich die Weichen richtig.

Nun also gibt die Bundesregierung unter dem Druck der Länder nach. Das ist durchaus mutig. Denn die Auswirkungen für viele Bürgerinnen und Bürger werden sich ausgerechnet im Wahljahr 2021 direkt zeigen, zum Beispiel an der Zapfsäule: Benzin wird nicht drei, sondern rund acht Cent teurer. Die Schlagzeilen über einen „Benzinpreis-Schock“ sind jetzt schon absehbar.

Um so wichtiger wird es sein, dass die Bürgerinnen und Bürger auf der anderen Seite auch Entlastungen spüren. In dem Ergebnispapier der Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses von Bund und Ländern heißt es dazu, die zusätzlichen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung „werden zur Senkung der EEG-Umlage verwendet“.

Es fehlt das Wort „vollständig“. Mit anderen Worten: Man kann sich nicht sicher sein, dass die Mehreinnahmen komplett eingesetzt werden, um den Strompreis deutlich zu entlasten.

Die Gefahr, dass Teile der Mehreinnahmen in mehr oder meist weniger sinnvollen Maßnahmen oder einfach irgendwo im Haushalt versickern, ist groß. Und das ist ein erhebliches Risiko.

Der Grundgedanke des CO2-Preises ist so schlicht wie überzeugend: Man verteuert die Benutzung fossiler Energieträger und entlastet im Gegenzug CO2-freie Energieträger. Diese direkte Wechselwirkung setzt die richtigen Anreize. Das Sammelsurium von Begleitmaßnahmen, das die Bundesregierung sowieso schon plant, ist in weiten Teilen fragwürdig. Man sollte es ausdünnen statt es auszuweiten.

Mindestens ebenso wichtig: Die Bundesregierung muss so schnell wie möglich dafür sorgen, dass es nicht zu Doppelbelastungen für den industriellen Mittelstand kommt. Dieses Problem betrifft Unternehmen, deren Anlagen nicht dem Europäischen Emissionshandel unterliegen und auf die deshalb auch nicht analog die dort geltenden Ausnahmeregeln angewendet werden können.

Die Bundesregierung wollte sich bislang Zeit nehmen, für diese Fälle einen Ausgleich anzubieten. Sollten zehn Euro je Tonne CO2 für das eine oder andere betroffene Unternehmen verkraftbar gewesen sein – bei 25 Euro hört der Spaß definitiv auf. Die Unternehmen brauchen umgehend Klarheit.

Mehr: Die Weltgemeinschaft ist beim Thema Klima zerstritten wie nie. Sie schiebt die zentralen Entscheidungen auf 2020. Dabei steigt der Handlungsdruck immens.

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