Kommentar: Das Ende des Prozesses gegen Olearius schadet dem Rechtsstaat
Um 276 Millionen Euro soll Christian Olearius die deutsche Steuerkasse geschädigt haben. Neun Monate lang saß der langjährige Chef der Hamburger Privatbank M.M. Warburg auf der Anklagebank. Nun braucht er nicht wieder zu kommen. Sein Prozess endet ohne Strafe, ohne Freispruch. Olearius ist krank.
Das muss hier gar nicht bezweifelt werden. Die Gutachter, die Olearius als verhandlungsunfähig einstufen, kommen von der Universitätsklinik Köln. Es gibt keinen Grund, ihnen zu misstrauen. Aber ist das Gutachten wirklich ein Grund, Deutschlands spektakulärsten Cum-Ex-Prozess einfach abzubrechen?
Der Fall Olearius offenbart einen Makel im deutschen Strafrecht. Die Strafprozessordnung sieht vor, dass einem Angeklagten nur dann der Prozess gemacht werden darf, wenn er persönlich an der Hauptverhandlung teilnehmen kann. Diese Vorschrift ist im Grundsatz richtig. Nur so kann sich der Beschuldigte in einem öffentlichen Verfahren gegen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wehren.
Die Anwälte führen das Wort, nicht der Angeklagte
Gerade bei einem Mann wie Olearius freilich sieht die Wirklichkeit im Gericht ganz anders aus. Gleich vier Anwälte vertreten ihn dort. Der Bankier hat in den neun Monaten kaum ein Wort gesagt. Seine Verteidiger dagegen zogen alle Register, um ein Urteil so lang wie möglich hinauszuzögern.