Kommentar Die Diskussion über einen europäischen Mindestlohn ist richtig

Vor Einführung des deutschen Mindestlohns im Jahr 2015 mussten mehrere Schlachtbetriebe in Frankreich schließen, weil sie gegen die niedrigen Arbeitskosten der deutschen Konkurrenz nicht ankamen.
In 22 von 28 EU-Staaten gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn – doch der reicht keineswegs immer zum Leben. Selbst im reichen Deutschland nicht: Knapp 200.000 Menschen waren hierzulande 2018 auf staatliche Hilfen angewiesen, obwohl sie einer Vollzeitbeschäftigung nachgingen.
Allein das rechtfertigt schon die Diskussion über einen europäischen Mindestlohn: Wenn ein Mitgliedstaat die Lohnuntergrenze hartnäckig unterhalb des Existenzminimums ansiedelt, dann sollte die EU einschreiten – und zwar nicht nur mit Empfehlungen, die im Zweifel ignoriert werden, sondern mit gesetzlichen Vorschriften.
Dabei geht es nicht darum, den Mindestlohn europaweit gleichzuschalten. Die unterschiedliche Wirtschaftskraft der EU-Staaten muss sich weiterhin in der Lohnuntergrenze niederschlagen. Der Abstand zwischen Mindestlohn und dem mittleren Einkommen sollte allerdings nicht zu groß werden. In Deutschland erreichte die gesetzliche Lohnuntergrenze 2017 nur 47,8 Prozent des Median-Lohns, in Frankreich dagegen 61,8 Prozent. Mit Wohlstandsunterschieden zwischen den beiden Ländern lässt sich diese Kluft nicht erklären.
Vor Einführung des deutschen Mindestlohns im Jahr 2015 mussten Schlachtbetriebe in Frankreich massenhaft schließen, weil sie gegen die extrem niedrigen Arbeitskosten der deutschen Konkurrenz nicht ankamen. Das Beispiel zeigt, wie der Wettbewerb verzerrt wird, wenn Mindestlöhne entweder gar nicht existieren oder im Verhältnis zur Wirtschaftskraft des jeweiligen Landes zu niedrig angesetzt werden.
Eine europäische Untergrenze hat daher ökonomisch Sinn – und politisch sowieso. Zur Armut verdammte Menschen verlieren das Vertrauen in das politische Establishment, und davon profitieren populistische, antieuropäische Parteien. Ein gesetzlicher Mindestlohn ist keine optimale Lösung. Besser wären tarifliche Lohnuntergrenzen, die alle Arbeitnehmer erfassen. Doch die meisten EU-Staaten wollen keine gesetzliche Tarifbindung, auch Deutschland nicht.
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