Kommentar: Die Eindämmung der Geldwäsche scheitert an der schwachen Aufsicht

In Deutschland kann man noch immer hohe Zahlungen auch mit Bargeld begleichen.
Bekämpft man ein Krebsgeschwür mit homöopathischen Dosen? Eher nicht. Doch die Bundesregierung geizt seit Jahren im Kampf gegen die Geldwäsche mit wirkungsvollen Instrumenten. Der legendäre Satz des italienischen Staatsanwalts Roberto Scarpinato: „Wäre ich Mafiosi, würde ich in Deutschland investieren“, hat nichts an Gültigkeit eingebüßt.
Auf rund 100 Milliarden Euro wird die Summe geschätzt, die in Deutschland jährlich gewaschen wird. Geld, das aus Steuerhinterziehung, Drogen-, Waffen- und Menschenhandel stammt, wird also in den regulären Wirtschaftskreislauf wieder eingeführt.
Eine große Schwachstelle ist derzeit das System der Verdachtsmeldungen. Verdächtige Transaktionen müssen Banken und sogenannte Verpflichtete aus dem Nichtfinanzsektor wie Notare, Anwälte, Juweliere, Edelmetallhändler oder Autohändler an die Financial Intelligence Unit (FIU) melden. Hier gibt es ein krasses Missverhältnis bei den Meldungen. Von den rund 77.250 Meldungen entfielen 2018 lediglich 600 auf den Nichtfinanzsektor.
Diese fehlende Sensibilisierung der Verpflichteten ist auch der mangelnden Aufsicht geschuldet. Während die Bafin als zentrale Finanzaufsicht den Banken auf die Finger schaut, was natürlich auch keine Garantie für stets saubere Geschäfte ist, liegt die Aufsicht über den Nichtfinanzsektor einschließlich des sensiblen Immobilienbereichs bei den Ländern. Und hier gibt es einen wahren Flickenteppich an Zuständigkeiten – abgesehen davon, dass die jeweils zuständigen Behörden personell schlecht ausgestattet sind.
Aber das ist alles andere als eine neue Erkenntnis. Bereits 2012 appellierte die Länderkammer an die Bundesregierung, „aus Gründen eines bundeseinheitlichen Vollzugs“ die Aufsicht über den Nichtfinanzsektor zu übernehmen. Der Appell blieb ohne Resonanz und ist doch aktueller denn je. Das grenzt fast an unterlassener Hilfeleistung. Bei derart wichtigen Fragen darf der Staat nicht die föderale Karte spielen.
Ferner gehört Deutschland noch zu den wenigen EU-Staaten, in denen Immobilien mit Bargeld erworben werden können. In dem neuesten Geldwäschegesetz werden die Notare zwar verpflichtet, bei Immobilienkäufen die Eigentums- und Kontrollstruktur zu überprüfen. Doch von der Einführung einer Barzahlungsgrenze ließ man die Finger – im Gegensatz zu zwölf EU-Mitgliedstaaten.
Für Geldwäscheexperten ist die Sache klar: Je niedriger die Bargeldschwelle bei Transaktionen, desto schwieriger gestaltet sich die Geldwäsche. Doch in Deutschland ist von dem Willen, es den Geldwäschern schwerer zu machen, nichts zu spüren. Würde man dem Beispiel Italiens folgen, läge die Höchstgrenze für Barzahlungen bei rund 3000 Euro.





