Kommentar: Habecks Staatssekretäre unter Druck: Nun ist Transparenz gefragt


Der Bundeswirtschaftsminister muss sich erneut für einen Staatssekretär rechtfertigen – Nun geht es um Udo Philipp.
Gerade erst hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck seinen Energiestaatssekretär Patrick Graichen abberufen, nun steht ein weiterer seiner Topbeamten in der Kritik. Wirtschaftsstaatsekretär Udo Philipp hält Beteiligungen an vier Unternehmen, darunter Start-ups. Gleichzeitig ist er im Ministerium unter anderem für die Bereiche Digital- und Innovationspolitik zuständig.
Es ist offensichtlich, dass in dieser Konstellation das Risiko eines Interessenkonflikts angelegt ist. Umso erstaunlicher ist es, wie unbeholfen das Wirtschaftsressort von Habeck auch mit diesem Fall umgeht. Erst als Medien berichteten und es großen öffentlichen Druck gab, legte Philipp seine Beteiligungen offen.
Die entscheidende Frage für Habeck und seinen Staatssekretär ist nun, ob das alles war. Neue Berichte sorgen zumindest für Zweifel. Demnach soll Philipp seinem Minister einen Berater empfohlen haben, in dessen Fonds er Geld investiert hat. Und so entsteht erneut der Eindruck, dass Wirtschaftsministerium gibt nur zu, was ohnehin öffentlich zu werden droht.
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Die mangelnde Sensibilität von Habeck für mögliche Interessenkonflikte ist erstaunlich und passt nicht zu den Transparenz-Ansprüchen, welche gerade grüne Politiker sonst gerne einfordern. Man erinnere sich an die Kritik an Jens Spahn in dessen Zeit als Finanzstaatssekretär, als eine Beteiligung an einem Start-up bekannt wurde.
All diese Vorgänge machen deutlich: Es fehlt in der Bundesregierung an klaren Vorgaben, wie Topbeamte mit Unternehmensbeteiligungen verfahren sollen. Wer externen Sachverstand in die Regierung holen will, wird solche Fälle nicht ausschließen können.
Und ein umgehender Verkauf der Beteiligungen ist nicht immer möglich. Die wichtigste Bedingung, um Interessenkonflikte auszuschließen, ist Transparenz. Und genau die hat Philipp zunächst vermissen lassen. Deshalb steht er nun zurecht unter kritischer Beobachtung der Öffentlichkeit.
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