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KommentarKeine Grundrechte voreilig im Kampf gegen Corona opfern

Die Auswertung von Handydaten im Kampf gegen die Corona-Pandemie muss intelligent geregelt und gut abgewägt werden.Stephan Scheuer 22.03.2020 - 14:37 Uhr

Das Gesundheitsministerium erwägt den Zugriff auf Handydaten aller Bürger.

Foto: AP

Es ist wichtig und richtig, dass entschieden gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie vorgegangen wird. Auch unkonventionelle Schritt müssen möglich sein. Trotzdem muss jede Aktion genau durchdacht sein. Voreilige Schlüsse können unsere Demokratie und unsere Werte nachhaltig beschädigen. Das oberste Ziel muss die Verhältnismäßigkeit sein.

Der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) droht schon jetzt, unverhältnismäßig stark unsere Grundrechte einzuschränken. Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes will er Corona-Infizierte und deren Kontaktpersonen über ihre Handydaten aufspüren können. Damit würden Gesundheitsbehörden ein mächtiges Instrument aus dem Werkzeugkasten repressiver Staaten erhalten, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen.

Es ist gut nachvollziehbar, dass der Minister den Gesundheitsämtern im Land helfen will. Sie sind kaum noch in der Lage, die Vielzahl potenziell Infizierter in Deutschland zu ermitteln. Bessere technische Unterstützung ist wünschenswert.
Aber die Befugnisse des neuen Gesetzes gehen zu weit. Spahn hebelt zu leichtfertig unseren Datenschutz und unsere Grundrechte aus.

In dem Gesetzentwurf fehlt ein Richtervorbehalt und eine strikte Zweckbindung. Zudem ist nur vage gefasst, wer alles als Kontaktperson behandelt werden darf. Gesundheitsbeamten bekämen einen gewaltigen Spielraum und es fehlt eine ausreichende Kontrolle.

Das darf nicht sein. Der Entwurf muss dringend nachgebessert werden. Das wichtigste Leitprinzip muss die Verhältnismäßigkeit sein. Und die Grundrechtseingriffe sollten von Anfang an klar zeitlich begrenzt werden. In einer Krisenphase zeigt sich, wie standhaft eine Demokratie ist. Diese Standhaftigkeit müssen wir heute unter Beweis stellen.

Besonders die Datenschutzbeauftragten sind gefragt. Es ist ihre Aufgabe, in die Prozesse eingebunden zu sein und dafür zu sorgen, dass jeder Eingriff in unsere Rechte so gering wie möglich ausfällt und immer zweckmäßig ist. Und es ist wichtig, dass jedes Instrument sofort wieder zurückgedrängt wird, sobald es nicht mehr absolut nötig ist.

Die Aufgabe der Datenschützer war nie so schwierig wie heute - sie war aber auch nie so wichtig. Sie wollen nicht als die dastehen, die das Vorgehen gegen das Coronavirus behindert und damit Menschenleben gefährdet haben. Das ist verständlich. Um so wichtiger ist es, dass sie jede Maßnahme genau auf ihre Verhältnismäßigkeit prüfen, Kontrollen einbauen und sicherstellen, dass alle Eingriffe in unsere Grundrechte keinen Moment länger dauern als unbedingt nötig.

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