Kommentar: Stadlers unglaubwürdiges Geständnis
Glaubwürdig ist seine Haltung in diesem Prozess nicht.
Foto: Getty ImagesDüsseldorf. Am Ende schickte Rupert Stadler seine Verteidigerin vor. Die Anwältin verlas für den wegen Betrugs angeklagten früheren Audi-CEO dessen Geständnis. Fünf Wochen lang hatte Stadler überlegt, ob er im ersten deutschen Strafprozess um den Dieselskandal den Vorschlag des Gerichts annehmen würde: eine noch zur Bewährung ausgesetzte Strafe gegen ein umfängliches Geständnis und eine Geldauflage.
Als sich Stadler dann Anfang Mai zum Geständnis bereit erklärte, bat er sich noch einmal zwei Wochen aus. Nun folgten lediglich ein paar dürre Sätze dazu, dass Stadler von den Manipulationen an den Motoren zwar nichts gewusst, sie aber zumindest billigend in Kauf genommen habe. Und dass er dies sehr bedauere.
Die Hürde des Gerichts hat er damit zwar übersprungen, wirklich glaubwürdig ist seine Haltung aber nicht. Doch sie passt ins Bild. Denn ein ähnliches Muster war schon beim einstigen Motorenchef Wolfgang Hatz zu erkennen. Auch er beteuerte stets seine Unschuld. Erst als ihm die Richter nach zweieinhalb Jahren Prozess klarmachten, dass es auf eine Haftstrafe hinausläuft, war er quasi in letzter Sekunde plötzlich zu einem Geständnis bereit.
Schlechtes Signal
Die späte Kehrtwende ist das eine. Die Art und Weise, wie zwei Führungskräfte in einem der größten deutschen Wirtschaftsskandale am Ende des ersten Strafprozesses Verantwortung übernehmen, ist das andere. Insbesondere Stadler, der unter anderem elf Wohnungen und zwei Häuser besitzt, feilschte bis zum Schluss um die Höhe der Geldauflage.
Dann schaffte es der Mann, der einst gar als möglicher Nachfolger an der VW-Spitze galt, nicht einmal, sein Geständnis selbst zu erklären – wie zuvor auch schon Hatz.
Das lässt nicht nur Glaubwürdigkeit vermissen. Es ist auch kein gutes Signal für die weitere Aufarbeitung im Dieselskandal. Im nächsten Diesel-Strafprozess sollten die Richter einen Verständigungsvorschlag weit früher machen oder ihn sich ganz sparen.