Kommentar zur Umsatzsteuer: Die Steuer ohne tieferen Sinn
Als Reaktion auf die Belastungen für die Betriebe durch die Pandemie führte die Regierung einen reduzierten Steuersatz für Speisen in der Gastronomie ein.
Foto: dpaBereits vor einem halben Jahrhundert stellten die Richter am Bundesfinanzhof in einem höchstrichterlichen Urteil fest, dass die Umsatzsteuer wie die meisten Verkehrssteuern „keinen tieferen Sinn (habe) als den, dem Staat Geld zu bringen“. Im Klartext: Die Steuer soll anders als die Einkommen- und Erbschaftsteuer weder von Reich zu Arm umverteilen noch den Verbrauch lenken, wie etwa die Tabak-, Alkohol- oder Umweltsteuern.
Seit der Einführung in Deutschland im Jahr 1968 hat die Steuer diesen Zweck lange Jahre bestens erfüllt: Ihr Aufkommen stieg nahezu stetig, und ihr Anteil am Gesamtaufkommen erhöhte sich von zunächst gut 20 auf bis zu 34 Prozent im Jahr 2010.
Dann entdeckte die Politik – mutmaßlich aufgrund von Lobbyarbeit – die Steuer als Instrument, um ausgewählten Personenkreisen mehr oder weniger gut begründete Steuererleichterungen zukommen zu lassen. So müssen Hotelbetreiber unter dem Vorwand der Tourismusförderung auf Drängen von CSU und FDP seit 2010 nur noch den reduzierten Steuersatz von sieben Prozent entrichten.