Internationaler Führerschein: Das müssen Sie bei der Fahrerlaubnis fürs Ausland beachten
Düsseldorf. Wer Urlaub im Ausland macht und vor Ort Auto fahren will, steht oft vor der Frage, ob der deutsche Führerschein dafür ausreicht. Denn in einigen Ländern ist es fürs Autofahren nötig, zusätzlich eine Übersetzung oder einen internationalen Führerschein mitzuführen. Auch wer ein Auto mieten will, muss häufig eine internationale Fahrerlaubnis vorlegen.
Das Handelsblatt klärt, in welchen Ländern Sie einen internationalen Führerschein unbedingt dabeihaben sollten, wie viel er kostet und wie Sie ihn beantragen können.
Wie beantrage ich einen internationalen Führerschein?
Sie können den internationalen Führerschein an ihrem Wohnort beim Straßenverkehrsamt beantragen, also der Führerscheinstelle beziehungsweise der Fahrerlaubnisbehörde. In einigen Städten sind die Bürgerämter zuständig. In manchen Kommunen können Sie den Antrag zudem online einreichen.
Im Bundesportal des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI) können Sie einsehen, welche Behörde in ihrer Region für die Ausstellung des internationalen Führerscheins zuständig ist.
Für den Antrag benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass, Ihren EU-Führerschein im Scheckkartenformat und ein aktuelles biometrisches Lichtbild.
Wie teuer ist ein internationaler Führerschein?
Die Kosten für den internationalen Führerschein unterscheiden sich von Region zu Region. Laut dem ADAC liegen die Preise zwischen 15 und 20 Euro. Die jeweiligen Gebühren finden Interessierte auf der Internetseite der zuständigen Behörde oder im Bundesportal des BMI.
Wenn Sie noch einen Papierführerschein in Grau oder Rosa besitzen und einen internationalen Führerschein beantragen wollen, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis zuvor gegen den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen.
Nur mit dem EU-Kartenführerschein können Sie einen internationalen Führerschein beantragen. Für den Umtausch entstehen zusätzliche Kosten. Gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) belaufen sich diese auf 25,30 Euro. Sie setzen sich aus einer Gebühr von 24,30 Euro und einer Pauschale von einem Euro zusammen. Zudem ist ein zusätzliches biometrisches Passfoto erforderlich.
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Wie lange dauert die Ausstellung des internationalen Führerscheins?
Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, kann die zuständige Behörde den internationalen Führerschein sofort ausstellen.
Die Bearbeitungszeit für einen online beantragten internationalen Führerschein schwankt je nach Behörde. Angaben zur Bearbeitungsdauer finden Sie auf der Internetseite Ihrer lokal zuständigen Behörde oder im Bundesportal des BMI.
Müssen Sie zunächst noch einen EU-Führerschein im Scheckkartenformat beantragen, sollten Sie dafür zusätzlich Zeit einplanen. Diesen Antrag bearbeiten die Behörden in der Regel in etwa vier bis sechs Wochen.
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Wie lange ist ein internationaler Führerschein gültig?
Der internationale Führerschein ist ein Zusatzdokument – er ist nur in Verbindung mit einer nationalen Fahrerlaubnis gültig.
Es gibt zwei Varianten des internationalen Führerscheins. Die gängigere Variante nach dem Abkommen von 1968 ist drei Jahre gültig. Die seltenere Variante nach dem Abkommen von 1926 ist hingegen nur ein Jahr gültig. Wie lange die internationale Fahrerlaubnis gültig ist, hängt also davon ab, welches Abkommen für das jeweilige Reiseland gilt. Die meisten Reiseländer akzeptieren die Gültigkeitsdauer von drei Jahren.
Läuft Ihr deutscher Führerschein ab, ist der internationale Führerschein ebenfalls automatisch ungültig. Sie können ihn nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht verlängern. Dann müssen Sie den internationalen Führerschein komplett neu beantragen und die Gebühren erneut bezahlen.
In welchen Ländern ist ein internationaler Führerschein notwendig?
Dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr zufolge wird der deutsche Führerschein innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftraums (EWR) (Norwegen, Island, Liechtenstein) anerkannt. Weder der neue Führerschein im Scheckkartenformat noch eine Übersetzung oder ein internationaler Führerschein dürfen Behörden in diesen Ländern als Nachweis verlangen. Auch die alten rosafarbenen und grauen Papierführerscheine sind gültig. Diese Regelung wurde durch eine Grundsatzentscheidung der EU-Kommission (2000/275/EG) am 21. März 2000 bestätigt.
Allerdings erkennen andere EU- oder EWR-Staaten Führerscheine, die vor dem 18. Lebensjahr ausgestellt wurden (wie die Klasse A1), sowie die nationalen Klassen L und T nicht immer an.
Laut dem ADAC reicht der deutsche Führerschein darüber hinaus in folgenden Ländern aus:
- Bosnien-Herzegowina
- Großbritannien
- Schweiz
- Serbien
- Türkei
- Ukraine
- Weißrussland: nur für kurzfristige Aufenthalte und mit einer beglaubigten Übersetzung in Russisch oder Belarussisch
In einigen Ländern ist der internationale Führerschein zwar nicht verpflichtend, jedoch ist es empfehlenswert, ihn mitzuführen. So werden zum Beispiel deutsche Führerscheine nach Angaben der deutschen Botschaft in Washington in den USA nur geduldet – doch nicht unbedingt akzeptiert. Der ADAC rät daher dringend dazu, eine internationale Fahrerlaubnis bei Reisen in folgende Länder dabeizuhaben:
- Albanien
- Kanada
- Moldau
- Russland
- USA
In den meisten Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas ist ein internationaler Führerschein Pflicht, um dort Auto fahren zu dürfen. In manchen Ländern und Bundesstaaten gelten jedoch lokale Regeln. In Thailand ist zum Beispiel der internationale Führerschein nach dem Abkommen von 1968 gültig. Wer aber länger als drei Monate bleibt, benötigt eine thailändische Fahrerlaubnis.
In Japan wird hingegen nur eine japanische Übersetzung des Führerscheins anerkannt. In Neuseeland ist für einen Aufenthalt bis zu einem Jahr eine beglaubigte Übersetzung in englischer Sprache ausreichend. In Australien ist es von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich, ob eine beglaubigte Übersetzung oder der internationale Führerschein nötig ist.
Auch wenn in manchen Ländern der deutsche Führerschein oder eine beglaubigte Übersetzung ausreichen, fordern dennoch viele Autovermieter einen internationalen Führerschein. Daher ist es empfehlenswert, vor der Anmietung eines Autos zu klären, welche Dokumente der Vermieter benötigt.
Auskunft, ob Sie einen internationalen Führerschein benötigen, kann Ihnen im Zweifel Ihr Reiseveranstalter oder die deutschen Botschaft Ihres jeweiligen Ziellands geben.
Was passiert, wenn ich ohne internationalen Führerschein fahre?
Das kommt auf das jeweilige Land an. In der Regel droht ein Bußgeld, wenn der erforderliche internationale Führerschein fehlt. Nach ADAC-Angaben ist in manchen Ländern sogar eine Freiheitsstrafe wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis möglich.
Prüfen Sie deshalb vor der Reise die jeweiligen Vorschriften und beantragen Sie gegebenenfalls einen internationalen Führerschein, um Probleme zu vermeiden.