Kfz-Versicherung: Fünf Tipps, mit denen Fahranfänger weniger zahlen
Kfz-Versicherung für Fahranfänger: Fünf Spartipps
Foto: HandelsblattIm Jahr 2023 wurden rund 1,43 Millionen Führerscheine ausgestellt. So besaßen Anfang 2024 mehr als 51 Millionen Menschen in Deutschland eine allgemeinen Fahrerlaubnis. Das zeigen die Daten des Kraftfahrt-Bundesamts. Auf den Führerschein folgt meist über kurz oder lang ein eigenes Auto, das mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt sein muss.
Laut des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft besitzen etwa 85 Prozent aller Pkw-Fahrer zusätzlich eine Voll- oder Teilkaskoversicherung. Junge Fahranfänger, die vielleicht noch nicht viel Geld besitzen, können einige Dinge beachten, um bei der Kfz-Versicherung zu sparen.
>> Lesen Sie passend dazu: Bußgeldkatalog: Das sind die häufigsten Verkehrsverstöße in Deutschland
Kann ich mit der Fahrzeugwahl meine Versicherungsprämie beeinflussen?
Ja. Die Wahl des Autos ist einer von vielen Faktoren, die sich auf die Prämie positiv oder auch negativ auswirken. Denn: Je öfter ein Fahrzeugtyp Schäden verursacht, desto schlechter wird er von der Versicherung eingestuft. Typische Fahranfänger-Autos verursachen mehr Unfälle und werden deshalb in eine schlechte Typklasse eingeordnet.
Das Verbraucherportal des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stellt auf seiner Internetseite ein Werkzeug zur Überprüfung bereit, in welche Typklasse die jeweiligen Kandidaten einsortiert sind. Für jedes Versicherungsmodell – Voll-, Teilkasko und Haftpflicht – gibt es eine eigene Einstufung. Die Kfz-Haftpflicht ist dabei in 16 Typklassen eingeteilt (10 bis 25), die Teilkasko in 24 Typklassen (10 bis 33) und die Vollkasko in 25 Klassen (10 bis 34). Einmal im Jahr aktualisiert der GDV die Typklassenstatistik.
Neben der Motorisierung hat auch das Baujahr eines Fahrzeugmodells Einfluss auf die Klassifizierung.
Vollkasko, Teilkasko oder doch nur Haftpflicht?
Entscheidend ist das Alter des Autos. In den ersten vier bis fünf Jahren ist es bei einem Neuwagen sinnvoll, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Je älter das Fahrzeug, desto ratsamer ist die Überlegung, ob eine Teilkasko- oder Kfz-Haftpflichtversicherung ausreicht. Gerade bei sehr alten Pkw kann so ordentlich gespart werden.
>> Lesen Sie passend dazu:
Eine eigene Kfz-Versicherung abschließen oder die der Eltern nutzen?
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) erhöht sich bei unfallfreiem Fahren mit der Zeit und wirkt wie ein Rabatt auf die zu zahlende Versicherungsprämie. Um einen Einstieg mit SF-Klasse 0 zu umgehen, können Eltern den Pkw als Zweitwagen anmelden und das Kind als Fahrer eintragen. So ist eine direkte Einstufung in die SF-Klasse ½ oder höher möglich. Erreicht der Zweitwagen in den folgenden Jahren höhere SF-Klassen durch unfallfreies Fahren, können Eltern diese oftmals auf das Kind übertragen. Dazu muss es das Auto ummelden und auf den eigenen Namen versichern. Dabei kann die SF-Klasse aber nicht höher sein als die Anzahl der Jahre des Führerscheinbesitzes. Verursacht das Kind mit dem Zweitwagen einen Unfall, wird nur dieser Wagen zurückgestuft. Die SF-Klasse des Erstwagens bleibt unberührt.
Bringt begleitetes Fahren ab 17 einen Preisvorteil bei der Kfz-Versicherung?
Viele Versicherer gewähren einen Rabatt für Fahranfänger, die ihren Führerschein bereits mit 17 Jahren gemacht haben. Denn die Unfalldatenbank des ADAC zeigt, dass Fahranfänger im Alter von 17 bis 24 Jahren seit 2008 deutlich weniger Unfälle verursachen. Neben dem absoluten Alkoholverbot für Fahranfänger und einer neuen Fahrzeuggeneration mit besseren Sicherheitsausstattungen soll nach Angaben des ADAC auch das 2008 eingeführte „Begleitete Fahren ab 17“ zu dieser Entwicklung beigetragen haben.
Können Verwandte ihren Schadenfreiheitsrabatt auf eine andere Person übertragen?
Es ist bei einigen Versicherern möglich, den Schadenfreiheitsrabatt von Verwandten zu übertragen – zum Beispiel von Großeltern auf Enkel oder von Eltern auf ein Kind. Dies hat sowohl einen Vor- als auch einen großen Nachteil: Die Person, die den Rabatt erhält, kann sofort SF-Klassen überspringen. Sie kann allerdings nur so viele Schadenfreiheitsklassen übernehmen, wie sie selbst hätte erreichen können. Hat ein Kind zum Beispiel den Führerschein seit drei Jahren, so kann es auch nur maximal drei SF-Klassen übernehmen. Der Nachteil: Das (Groß-)Elternteil, das den Rabatt abtritt, verliert diesen vollständig und kann ihn nicht mehr nutzen. Auch dann nicht, wenn mehr Schadenfreiheitsklassen verfügbar wären als abgegeben werden können. Deshalb ist diese Sparmethode nur sinnvoll, wenn der Übertragende kein eigenes Auto mehr nutzen möchte und es kürzlich, innerhalb der letzten sechs Monate, abgemeldet hat oder dies in Kürze plant.
Dieser Artikel erschien bereits am 26.01.2022. Der Artikel wurde am 03.07.2024 erneut geprüft und mit leichten Anpassungen aktualisiert.