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AbmahnungGericht verpflichtet Regierung zu zusätzlichen Klima-Maßnahmen

Deutliche Rüge des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg: Der deutsche Verkehr- und Bausektor verstößt gegen das Klimaschutzgesetz. Die Ampel muss schärfere Regeln festlegen. 30.11.2023 - 17:47 Uhr aktualisiert

Berlin. Neuer Rückschlag vor Gericht für die Ampel: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Bundesregierung verurteilt, Sofortprogramme für mehr Klimaschutz im Verkehr und bei Gebäuden aufzulegen.

Der 11. Senat gab am Donnerstag Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des Umweltverbands BUND statt. Die Kläger begrüßten das Urteil und forderten sofortiges Handeln etwa mit einem Tempolimit. Die Regierung kann aber in Revision gehen und die Wirkung des Urteils damit aufschieben.

Es geht um das Klimaschutzgesetz, das derzeit für jeden Sektor jährliche Ziele zur Senkung der schädlichen Treibhausgase vorschreibt. Werden diese in einzelnen Sektoren verfehlt, muss laut Paragraf 8 des Gesetzes das jeweils zuständige Ministerium mit einem Sofortprogramm gegensteuern.

2022 wurden die Ziele für Verkehr und Gebäude gerissen. Die Lage ist aber kompliziert, weil die Ampel bereits verabredet hat, genau die jetzt vor Gericht umstrittenen Klauseln zu ändern.

Das Gericht stellte nun fest, dass die Bundesregierung mit zusätzlichen Maßnahmen gegensteuern muss, um die Klimaziele für die Jahre 2024 bis 2030 sicher zu erreichen.

Richterin sieht Zwang für sofortige Maßnahmen

Die Vorsitzende Richterin Ariane Holle legte in der mündlichen Begründung dar, dass die Regierung zwar im Oktober 2023 als Reaktion auf die zu hohen Emissionswerte ihr Klimaschutzprogramm ergänzt habe. Das sei aber ein eher mittel- bis langfristiges Instrument. Das im Gesetz geforderte Sofortprogramm sei etwas anderes.

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„Bei Sofortprogramm und Klimaschutzprogramm handelt es sich um zwei unterschiedliche Instrumente“, sagte Holle. Das Sofortprogramm sei als konkrete Reaktion auf eine Zielverfehlung vorgesehen, um die Erfüllung der Ziele in den folgenden Jahren sicherzustellen, begründete die Vorsitzende Richterin das Urteil. Das Argument der Bundesregierung, die Klage sei gar nicht zulässig, wies das Gericht zurück.

Die Koalition will mit der verabredeten Änderung der jetzt vor Gericht umstrittenen Klauseln sicherstellen, dass nicht mehr für jeden Sektor verpflichtende Jahresziele umzusetzen sind, sondern dies nur noch für die Einhaltung der Gesamtziele beim Klimaschutz gilt.

Diese Reform ist aber noch nicht beschlossen und sehr umstritten. Bei den Klimazielen selbst soll es bleiben: Gesetzlich festgelegt ist, dass die Treibhausgase bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken müssen. Erreicht waren im vergangenen Jahr gut 40 Prozent Minderung.

Juristen erwarten Revision der Bundesregierung

Für die Deutsche Umwelthilfe sagte Geschäftsführer Jürgen Resch der Deutschen Presse-Agentur: „Wir freuen uns sehr, weil wir lange auf dieses Urteil gewartet haben. Jetzt kommt es genau zum Auftakt der Weltklimakonferenz in Dubai. Das ist kein Zufall.“ Die Bundesregierung habe attestiert bekommen, dass sie ihre eigenen Klimaziele nicht einhalte.

„Das ist eine ganz eindeutige Aufforderung, jetzt nicht mit weiteren Taschenspielertricks um Maßnahmen herumzukommen“, meinte Resch. Jetzt müssten alle Maßnahmen ergriffen werden, die zumutbar seien und nichts kosteten oder sogar Geld einbrächten.

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Resch nannte ein Tempolimit auf Autobahnen und ein sofortiges Sanierungsprogramm für öffentliche Gebäude wie Schulen oder Kitas sowie den Abbau klimaschädlicher Subventionen, der seiner Ansicht nach das nötige Geld in die öffentlichen Kassen bringen könnte. Er erwarte, dass die Reform des Klimaschutzgesetzes nicht komme und dass die Bundesregierung auch nicht in Revision gehe. „Nein, Deutschland muss jetzt ein Zeichen setzen“, sagte der Verbandsvertreter.

Der Klägeranwalt Remo Klinger räumte allerdings ein, dass eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht die Wirkung des Berliner Urteils zunächst aufschieben würde. „Ich rechne erstmal damit, dass die Revision eingelegt wird durch die Bundesregierung“, sagte Klinger. Er erwarte aber auch vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Erfolg.

Die Bundesregierung prüft bereits ihre Optionen. Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium von Robert Habeck (Grüne) teilte auf Anfrage mit: „Die Bundesregierung wird die Urteile und ihre Begründungen, sobald diese schriftlich vorliegen, im Einzelnen genau auswerten und das weitere Vorgehen prüfen.“

Auch das Verkehrsministerium von Volker Wissing (FDP) kündigte, die Urteile und ihre Begründungen genau auszuwerten, sobald diese im Einzelnen vorliegen. Die Bundesregierung „wird dabei auch prüfen, ob der Rechtsweg weiter beschritten werden soll und Revision zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt wird“, heißt es aus dem Verkehrs- sowie Wirtschaftsministerium.

Das Bauministerium erklärte: „Wir respektieren selbstverständlich die Urteile des Oberverwaltungsgerichts und werten sie sofort aus, sobald sie vorliegen.“ Das weitere Vorgehen werde geprüft, wenn die Begründung vorliege.

Regierungskreise sagten gegenüber dem Handelsblatt, es sei noch ungewiss, ob man in Revision gehen werde.

Stefan Gelbhaar, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen, bewertet das Urteil des Oberverwaltungsgerichts als „eine starke Entscheidung für den Klimaschutz“. Gelbhaar meldete nach dem Urteil im Namen seiner Fraktion unmittelbaren Gesprächsbedarf beim Verkehrsministerium an.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Bundesregierung dazu verurteilt, Sofortprogramme für mehr Klimaschutz aufzulegen. Die Klimaziele im Verkehrs- und Gebäudesektor seien in den vergangenen Jahren verfehlt worden.

„Verkehrsminister Wissing muss jetzt für die Jahre 2021 und 2022 Sofortprogramme vorlegen, die ausreichend kurzfristig wirksame Maßnahmen enthalten“, sagt Gelbhaar. „Dann kann die Bundesregierung diese beschließen.“

Dirk Flege, vom Interessenverband Allianz pro Schiene, sieht das Urteil als Aufforderung an die Bundesregierung, Mittel für die geplante Bahninfrastruktursanierung aufzubringen, die durch das Karlsruher Urteil auf der Kippe stehen.

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„Nach dem heutigen Urteil zum Klimaschutzgesetz darf es keine Unsicherheit mehr geben bei der Sanierung des Schienennetzes", sagt Flege. Die Abschaffung des Diesel- und des Dienstwagenprivilegs würde helfen, die Finanzierungslücken zu schließen und Planungssicherheit schaffen, so Flege.

dpa, jfo, olk
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