Vermögen: So kommen Sie der Reform der Erbschaftsteuer zuvor
Frankfurt. Familienunternehmer, Immobilieneigentümer und vermögende Privatleute – sie alle hat in der vergangenen Woche eines geeint: der Ärger über das Konzept der SPD-Fraktion zur Änderung der Erbschaftsteuer.
Noch sind es bloß Vorschläge, ein erster Schritt auf dem recht langen Weg zu einer Gesetzesänderung. Wie eine Reform des Erbschaftsteuergesetzes am Ende aussehen wird, hängt auch davon ab, welche Änderungen das Bundesverfassungsgericht verlangen wird. Seine Entscheidung zur Frage, ob die Verschonungsregeln bei geerbtem Betriebsvermögen verfassungskonform sind, wird in den nächsten Monaten erwartet.
Schon heute sind sich Erbrechts- und Steuerexperten aber einig: So günstig wie derzeit werden die Regelungen für Vermögende, Unternehmer und womöglich auch Immobilienbesitzer nicht bleiben. Für einige kann es sich deshalb lohnen, die bestehende Rechtslage noch schnell zu nutzen und so einer mutmaßlich höheren Besteuerung zu entgehen.