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AfDWeidel und Verfassungsschutz liefern sich heftigen Schlagabtausch

Alice Weidel rückt den Verfassungsschutz in die Nähe des DDR-Geheimdienstes und löst damit Empörung aus. Der Thüringer Behördenchef wirft der AfD-Chefin eine Verhöhnung von Stasi-Opfern vor.Dietmar Neuerer 05.12.2025 - 14:14 Uhr Artikel anhören
Verfassungsschützer Kramer und AfD-Chefin Weidel: Hitzige Debatte über Stasi-Vergleich. Foto: Imago (2)

Berlin. Zwischen der AfD-Fraktionschefin Alice Weidel und dem Präsidenten des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, ist ein offener Streit entbrannt. Anlass ist ein Interview mit „Welt-TV“, in dem Weidel den Inlandsnachrichtendienst mit dem früheren DDR-Geheimdienst Stasi verglich und dessen Mitarbeiter als „schmierige Stasi-Spitzel“ bezeichnete.

Weidel ging in dem Interview auch Kramer hart an und bezog sich dabei unter anderem auf dessen Erscheinungsbild. Kramer wies die Angriffe zurück. CDU und Grüne warfen der AfD Geschichtsvergessenheit und Verachtung demokratischer Institutionen vor.

„Der Versuch von AfD-Führungskräften, den Verfassungsschutz als Sicherheitsbehörde durch einen Stasi-Vergleich zu delegitimieren und die Angehörigen der Dienste zu diffamieren, ist nicht neu und gehört fast schon zu unserem täglichen Geschäft“, sagte Kramer dem Handelsblatt. „Es scheint mir der verzweifelte Versuch zu sein, von der in Teilen eigenen Verfassungsfeindlichkeit, belegt durch umfangreiche Faktensammlungen und teilweise bereits gerichtlich bestätigt, ablenken zu wollen.“

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte Anfang Mai mitgeteilt, dass es die AfD fortan als gesichert rechtsextremistisch einstufen werde. Wegen einer Klage der AfD gegen diesen Schritt setzte die Behörde die Einstufung jedoch bis zur gerichtlichen Klärung aus.

Die AfD steht beim Inlandsgeheimdienst schon länger unter Beobachtung wegen des Verdachts auf verfassungsfeindliche Bestrebungen. Auch gegen die Einstufung als Verdachtsfall hatte sie geklagt. Sowohl das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster als auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden jedoch zugunsten des Nachrichtendienstes.

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Er darf die Partei daher als extremistischen Verdachtsfall einstufen, was eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln erlaubt. Dazu zählen etwa der Einsatz von V-Leuten, Observationen oder Bild- und Tonaufzeichnungen. Das ist auch auf Landesebene teilweise der Fall. In vier Bundesländern sind die Landesverbände der Partei bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft, in fünf weiteren Bundesländern gelten AfD-Landesverbände als Verdachtsfälle.

Verfassungsschützer Kramer: Weidel will Menschen mundtot machen und einschüchtern

Kramer sagte: „Der Verfassungsschutz schützt im Gegensatz zur Stasi damals nicht die Obrigkeit und ein Willkür- und Unrechtsregime, sondern mit rechtsstaatlichen Mitteln als Teil der wehrhaften Demokratie die freiheitlich-demokratische Grundordnung, also den Wesenskern unseres Grundgesetzes.“

Die Stasi war Geheimpolizei und Geheimdienst der DDR zugleich und konnte willkürlich Bürger überwachen, verfolgen und verhaften. Sie war für Dutzende Morde verantwortlich. Hunderttausende Menschen arbeiteten offiziell oder inoffiziell für den Dienst.

Auch gegen die persönlichen Angriffe Weidels setzte sich Kramer zur Wehr. „Solche Methoden werden seit geraumer Zeit eingesetzt, wenn man Fakten und Argumente nicht mit sachlichen Gegenargumenten in einer fairen Auseinandersetzung zu widerlegen vermag“, sagte er. Es gehe darum, „Menschen mundtot zu machen, einzuschüchtern und ein Klima der Angst zu verbreiten“. Das sei „nicht nur schlechter Stil“, sondern zeige, „wessen Geistes Kind die Urheber sind“.

Der Vorsitzende des Geheimdienste-Kontrollgremiums des Bundestags, Marc Henrichmann (CDU), sagte dem Handelsblatt: Weidels Behauptung, der Inlandsnachrichtendienst „sei von Alt-Stasi-Leuten durchzogen, ist nicht nur falsch, sondern zynisch“. Verschwiegen werde, dass AfD-Spitzenleute wie der Bundestagsabgeordnete Enrico Komning „selbst Stasi-Bezüge haben und ehemalige Mitgliedschaften in Stasi-Truppen offen bekennen“.

Grüne kritisieren „wirre und fehlerhafte DDR-Vergleiche“ der AfD-Chefin

Wer wie Weidel zudem „NS-Parolen wie ‚Jugend wird durch Jugend geführt‘ verharmlost, ignoriert bewusst die historische Realität“, sagte Henrichmann weiter. Der AfD warf er überdies vor, sie „inszeniert sich bürgerlich, handelt aber mit russlandfreundlichen Positionen und leerer Rhetorik gegen die Interessen Deutschlands“.

Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz sprach mit Blick auf Weidels Äußerungen von einem „politisch und historisch schon ziemlich einmaligen Vorgang“. Die Partei- und Fraktionsvorsitzende einer vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften Partei gebe „ein bizarres TV-Interview, in dem sie die Verbrechen des DDR-Unrechtsstaats relativiert und die Bundesrepublik und ihre Sicherheitsbehörden verächtlich macht“, sagte der Vize-Vorsitzende des Geheimdienstgremiums dem Handelsblatt.

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Damit diskreditiere Weidel nicht nur „demokratieverachtend und geschichtsvergessen“ die Arbeit der Sicherheitsbehörden „in politisch schwierigen Zeiten“, sie ziehe dabei auch „wirre und fehlerhafte DDR-Vergleiche“. Denn die Partei „glorifiziert genau die Regime und Länder wie Russland und China, in denen staatliche Behörden tatsächlich massiv gegen die Freiheitsrechte der eigenen Bürgerinnen und Bürger vorgehen“, sagte er. Diese „Bigotterie“ sei „für jeden offenkundig“.

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Weidel bekräftigte derweil ihre Kritik am Verfassungsschutz. „In keinem demokratischen Land der Welt gibt es eine ähnliche Inlands-Meinungs-Spitzel-Überwachungsbehörde wie in Deutschland“, schrieb die AfD-Chefin auf der Plattform X. „Sich über Autokraten beschweren, aber hierzulande die Opposition bespitzeln und verfolgen. Das ist alles nicht mehr normal.“

In den eigenen Reihen stießen die Äußerungen auf ein positives Echo. Der Landesvorsitzende der AfD in Sachsen-Anhalt und Bundestagsabgeordnete Martin Reichardt lobte Weidel für ihre „klare Kante“. Und der aus dem Thüringer Landesverband stammende Abgeordnete Stephan Brandner ergänzte: „Genauso ist das.“

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