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CoronavirusLäden und Spielplätze in Deutschland schließen – Restaurants ab 18 Uhr

Die Bundesregierung und die Länder greifen hart durch in der Coronakrise. Kabinett und Länder-Chefs haben neue und einheitliche Leitlinien beschlossen.Gregor Waschinski, Barbara Gillmann 16.03.2020 - 18:02 Uhr

Leer sind die Tische eines Cafes vor dem Hofbräuhaus in München.

Foto: dpa

Berlin. Um die Corona-Pandemie weiter einzudämmen, haben das Bundeskabinett und die Bundesländer beschlossen, die sozialen Kontakte im öffentlichen Bereich auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Ab wann diese Regeln gelten werden, entscheiden die Länder jeweils selbst.

Die neuen Maßnahmen im Überblick:

  • Läden werden geschlossen, Restaurants dürfen frühestens ab 6 Uhr öffnen und müssen spätestens um 18 Uhr schließen. Dies gilt ausdrücklich nicht für Einzelhandelsbetriebe, für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen und Banken und Sparkassen, Poststellen, Waschsalons und den Großhandel.
  • Für all diese sollen im Gegenteil die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Auch Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.
  • Bayern hatte schon am Montagmorgen den Katastrophenfall ausgerufen. Dort gelten die verschärften Maßnahmen bereits ab Mittwoch.
  • Schließen müssen: Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen sowie Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und jeweils ähnliche Einrichtungen.
  • Das gilt auch für Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen, alle öffentlichen und privaten Sportanlagen – aber auch Spielplätze.
  • Verboten werden Treffen in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen, Schwimmbäder, Fitnessstudios sowie Kurse in sämtlichen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen und Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und anderen Gotteshäusern. Auch Spielplätze werden geschlossen.
  • Dort und in Schulen, Kindergärten und Hochschulen gilt ein „generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben“.
  • Übernachtungsangebote im Inland dürfen nur noch zu notwendigen und „ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden“.
  • Dienstleister und Handwerker sollen ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen können.
  • Besuchsbeschränkungen sollen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen sowie Pflegeheime kommen – sie können zum Beispiel Besuch einmal am Tag für eine Stunde zulassen, aber nicht von Kindern unter 16 Jahre und nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen. Generell soll es dort und auch in noch offenen Universitäten, Schulen und Kindergärten ein generelles „Betretungsverbot“ für Menschen geben, die in den vergangenen 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland waren.

Stand Sonntagabend gab es in Deutschland 4838 Coronafälle, zwölf Menschen sind gestorben, sagte der Vizepräsident des Robert Koch-Instituts (RKI), Lars Schaade. In NRW, Baden-Württemberg und Bayern seien die Fallzahlen besonders hoch; in Hamburg und Berlin seien sie im Verhältnis zur Einwohnerzahl relativ hoch.

RKI: keine Privatparty statt Club

Schaade rief vor allem die jungen Bürger dazu auf, jetzt statt der Clubbesuche „bitte keine Privatpartys zu feiern“, um die Infektion mit Covid-19 nicht weiterzuverbreiten. Stattdessen sollten alle Bürger möglichst einen Abstand zu anderen von ein bis zwei Metern halten oder gleich zu Hause bleiben. 

An die frische Luft zu gehen sei zwar nicht schädlich, „leider tendieren Menschen aber dazu, sich im Freien dann doch zu sammeln“, sagte er. Wer sich jedoch allein draußen aufhalte, dem drohe kein Ansteckungsrisiko.

Der Effekt der flächendeckenden Schließungen von Schulen, Kitas und Hochschulen sei frühestens in zehn bist zwölf Tagen absehbar, sagte der RKI-Vize. Denn schon die Inkubationszeit dauere durchschnittlich fünf bis sechs Tage, maximal zwei Wochen.

Dazu komme noch der „Diagnoseverzug“, weil nicht jeder mit typischen Symptomen sofort getestet werde, und der „Meldeverzug“ von ein bis zwei Tagen. Die epidemiologische Sinnhaftigkeit der teilweisen Grenzschließungen wollen Schade nicht bewerten, das sei Sache der Politik.

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