Digitalisierung des Gesundheitswesens: Der Start der elektronischen Patientenakte droht sich zu verzögern
Der Gesundheitsminister setzt große Hoffnungen in die Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Foto: dpaDüsseldorf. In einigen Jahren werde es kein Patient mehr akzeptieren, dass seine Patientenakte auf Karteikarten in der Arztpraxis liegt. Deshalb brauche es dringend die elektronische Patientenakte, betont Jens Spahn.
Dass eine einheitliche Digitalakte die Gesundheitsversorgung verbessern kann, davon sind fast alle Beteiligten überzeugt. Erste Pläne für eine solche Akte gab es schon zu Beginn des Jahrtausends. Doch jahrelang gab es keine Einigung zur Umsetzung.
Seit Spahn Gesundheitsminister wurde, treibt er die Akte als eines seiner wichtigsten Projekte voran. Und er regelte gesetzlich, dass Krankenkassen ihren Versicherten ab 2021 eine elektronische Patientenakte anbieten müssen.
Mit der Zusammenführung von Gesundheitsdaten sollen Doppeluntersuchungen vermieden oder Unverträglichkeiten bei Arzneimitteln beachtet werden können. Außerdem sollen Mediziner sich schnell einen Überblick über die Krankheitsgeschichte von Patienten verschaffen können, anstatt Befunde per Fax anzufordern. Und von den gesammelten Daten soll in der Zukunft auch die Forschung profitieren.
Was für den Start noch fehlt, sind abschließende gesetzliche Regelungen zur Ausgestaltung der Akte. Spahn bereite das aber keine Sorgen, hatte er im Juli dieses Jahres noch betont: „An der Einführung zum 1. Januar 2021 ändert sich nichts.“
Doch so einfach wird das womöglich nicht. Nach Recherchen des Handelsblatts pochen Bundesjustizministerium, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesdatenschutzbeauftragte auf Regelungen, die den Starttermin verzögern könnten.
Änderungswünsche bei technischen Standards
Angesichts von Bedenken des Justizministeriums hatte Spahn seine Pläne für die elektronische Patientenakte bereits in ein eigenes Datenschutzgesetz auskoppeln müssen. Über diesen Gesetzentwurf besteht noch immer keine Einigkeit zwischen den Ministerien.
Wie das Handelsblatt von mehreren Quellen aus Koalition und Verwaltung erfuhr, betreffen die Änderungswünsche auch technische Standards, die eigentlich seit dem vergangenen Jahr feststehen und von den Krankenkassen und ihren Industriepartnern bereits für die Entwicklung der Patientenakten angewendet werden.
Dabei soll es um zahlreiche detaillierte Datenschutzforderungen gehen. Beispielsweise soll ein Arzt, dem ein Patient Zugriff auf die elektronische Patientenakte erteilt hat, laut Voreinstellung sieben Tage Zugriff auf die Daten haben. In den technischen Vorgaben waren eigentlich 28 Tage vorgesehen. Sollte das Datenschutzgesetz in seiner derzeitigen Form beschlossen werden, wäre der Starttermin für die elektronische Patientenakte mit hoher Wahrscheinlichkeit kaum haltbar, heißt es.
Aus Spahns Ministerium war zuletzt zu hören, das Gesetz werde erst im ersten Quartal 2020 vom Kabinett beschlossen. Das bedeutet: Auch wenn es keine weiteren Komplikationen im parlamentarischen Verfahren gäbe, dürfte das Gesetz nicht vor März verabschiedet werden. In den neun Monaten bis zum vorgesehenen Start der Patientenakte müsste dann die zuständige Gematik-Gesellschaft die technischen Spezifikationen anpassen, das BSI die Standards überprüfen, und die unterschiedlichen Patientenakten der Kassen müssten nach einem Testverfahren zugelassen werden.
In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen hatte das Gesundheitsministerium angekündigt, dass allein die Tests und Zulassungen durch die Gematik sechs bis acht Monate dauern würden. Die anderen Schritte würden erfahrungsgemäß wohl kaum innerhalb von ein bis drei Monaten durchführbar sein, machen Fachleute deutlich.
„In die Pötte kommen“
Heike Nowotnik, IT-Chefin des AOK-Bundesverbands, sagte dem Handelsblatt: „Wenn es so kommt, wie es jetzt geplant ist, und das Datenschutzgesetz zahlreiche Regeln der ersten Spezifikation der elektronischen Patientenakte berührt und wesentlich ändert, wird der Starttermin am 1. Januar 2021 nicht einzuhalten sein.“ Das sieht auch Barmer-Digitalchefin Regina Vetters so: „Sollte es jene Änderungen an der Spezifikation geben müssen, wird der Starttermin kaum noch haltbar sein.“
Auch in den Koalitionsfraktionen im Bundestag schwindet der Glaube an einen pünktlichen Start der Patientenakte. „Eine Verschiebung des Starts der Akte, etwa auf 2022, ist angesichts der aktuellen Verzögerungen kaum noch abwendbar“, sagte SPD-Gesundheitspolitiker Dirk Heidenblut. Das Gesundheitsministerium müsse jetzt endlich in die Pötte kommen und die Streitpunkte klären.
Selbst in Spahns eigener Partei gibt es Zweifel: „Das Justizministerium, das BSI und der Bundesdatenschutzbeauftragte sind gefordert, gemeinsam mit uns als Gesetzgeber den Start der elektronischen Patientenakte konstruktiv zu begleiten und nicht mit übertriebenen Datenschutzforderungen den Start der Akte zu gefährden“, sagte CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge.
Im Gesundheitsministerium ist man hingegen überzeugt, dass der ambitionierte Zeitplan gehalten werden kann – auch dann, wenn es an den Vorgaben für die Entwicklung der Akte noch Änderungen geben sollte. „Stand heute ist der Starttermin der elektronischen Patientenakte nicht gefährdet“, sagte ein Ministeriumssprecher.
Sollte der Starttermin der Patientenakte 2021 tatsächlich nicht gehalten werden können, ist unklar, wie lange die Verzögerung andauern würde. Koalitionär Heidenblut sagt: „Ich habe die Sorge, dass jetzt nicht nur der Termin, sondern das ganze Projekt torpediert werden könnte.“
Mitarbeit: Gregor Waschinski
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