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EnergiepreiseGestiegene Heizkosten: Bund hilft Geringverdienern mit 130 Millionen Euro

Der Bund leistet angesichts hoher Energiepreise Unterstützung für Wohngeldempfänger. Verbraucherschützer halten die geplante Hilfe für unzureichend.Silke Kersting, Dietmar Neuerer 10.01.2022 - 18:22 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Einer der ersten Gesetzesvorschläge aus dem neuen Ministerium ist der Heizkostenzuschuss.

Foto: dpa

Berlin. Bezieher von Wohngeld sollen wegen der stark gestiegenen Energiepreise einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von mindestens 135 Euro bekommen. Das geht aus einem Gesetzentwurf des neuen Bundesbauministeriums hervor, der dem Handelsblatt vorliegt. Er wurde am Montag in die Ressortabstimmung und zeitgleich an die Länder und Verbände zur Anhörung gegeben.

Die geplante Unterstützung ist gestaffelt nach Haushaltsgröße für Menschen, die in den Monaten Oktober 2021 bis März 2022 Wohngeld bezogen haben oder aktuell beziehen. Wer allein wohnt, soll 135 Euro bekommen. Bei zwei Menschen in einem Haushalt sind es 175 Euro. Für jeden weiteren Mitbewohner sind 35 Euro vorgesehen. Insgesamt soll der Zuschuss den Bund 130 Millionen Euro kosten. Laut Gesetzentwurf profitieren rund 710.000 Haushalte.

Im Entwurf heißt es: „Mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss für wohngeldberechtigte Haushalte werden einkommensschwächere Haushalte zielgenau unterstützt.“ Das Kabinett soll bereits am 26. Januar den Zuschuss beschließen. Am 1. Juni soll das Gesetz in Kraft treten.

Der Union gehen die Ampel-Pläne nicht weit genug. „Die galoppierenden Energiepreise treffen alle Haushalte“, sagte der wohnungspolitische Sprecher der Unions-Bundestagfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU), dem Handelsblatt. Bei Transferleistungsempfängern werde das bei den Kosten der Unterkunft ohnehin berücksichtigt und wirtschaftlich starke Haushalte würden dadurch nicht aus der Bahn geworfen. „Als Union liegt unser Augenmerk daher auch und insbesondere bei den Menschen mit mittleren Einkommen und den Familien.“

Diese müssten ebenfalls entlastet werden. „Die Ampel sollte daher prüfen, inwieweit bei Steuern und Abgaben, die einen hohen Anteil an den Energiekosten ausmachen, Entlastungen möglich sind“, betonte Luczak. „Langfristig dürfen Energiepreise nicht zu einer sozialen Frage werden.“

Verbraucherschützer für „unbürokratische Soforthilfe“

Dessen ungeachtet begrüßte Luczak die angestrebte Entlastung für sozial schwache Haushalte. Wohngeldempfänger durch einen einmaligen Heizkostenzuschuss zu entlasten und die steigenden Preise sozial abzufedern sei richtig. „Insgesamt muss das Wohngeld dynamisch ausgestaltet sein und die gestiegenen Heizkosten widerspiegeln.“

Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller bemängelt indes, dass der Zuschuss „deutlich zu niedrig angesetzt“ sei. Die Summen reichten für viele Haushalte nicht aus, um den starken Anstieg der Heizkosten auszugleichen. „Auch ist unklar, wie kalt der Winter wird und entsprechend, wie hoch die Rechnungen konkret ausfallen werden“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) dem Handelsblatt.

Die Höhe des Heizkostenzuschusses müsse aber die zusätzlichen Heizkosten dieser Haushalte „vollständig“ abdecken. Müller zeigt sich überzeugt, dass ein Teil der betroffenen Haushalte voraussichtlich schon während der Heizperiode hohe Rechnungen erhalten wird. „Für diese Haushalte fordert der VZBV eine unbürokratische Soforthilfe.“

Bereits seit Anfang 2021, also seit Beginn der von der Großen Koalition eingeführten CO2-Bepreisung, gibt es eine Heizkostenpauschale, die beim Wohngeld berücksichtigt wird. Für ein Haushaltsmitglied werden monatlich 14,40 Euro pauschal aufgerechnet, für zwei Haushaltsmitglieder 18,60 Euro.

Erster Gesetzentwurf der Ampelregierung

Aufgrund der im Verlauf des Jahres 2021 im Vergleich zu Vorgängerjahren überproportional gestiegenen Energiekosten sei zu erwarten, dass im Rahmen der Nebenkostenabrechnungen hohe Nachzahlungen mit monatlich höheren Abschlagszahlungen zeitlich zusammenträfen, heißt es im neu geschaffenen Bundesbauministerium, das mit dem vorgelegten Papier zum Heizkostenzuschuss den ersten Gesetzentwurf der Ampel in die Ressortabstimmung gegeben hat. Das Ministerium setzt damit eine Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag um.

„Mit dem einmaligen Heizkostenzuschuss im Wohngeld sollen die sozialen Auswirkungen des starken Preisanstiegs der Energiekosten bei Haushalten, die die damit verbundenen finanziellen Lasten kaum bewältigen könnten, abgefedert werden“, heißt es.

Daniel Föst, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, sagte dem Handelsblatt: „Es ist wichtig und richtig, dass wir die Menschen bei den explodierenden Heizkosten einmalig unterstützen.“ Der rasante Preisanstieg dürfe nicht zur Armutsfalle werden. Mittelfristig müsse die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf den Strompreis wegfallen, sagte Föst weiter.

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Wohnungswirtschaft: Mehrwertsteuer auf Heizenergie absenken

Die Wohnungswirtschaft begrüßte die Pläne, einkommensschwache Haushalte durch einen Zuschuss zu unterstützen. Das sei überfällig, reiche aber angesichts der drastischen Preissteigerungen nicht aus, sagte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft (GdW), dem Handelsblatt. „Zum einen ist so jenseits der 710.000 Wohngeldempfänger-Haushalte denjenigen nicht geholfen, die knapp über der Berechtigungsgrenze liegen oder kein Wohngeld beantragt haben“, so Gedaschko. „Zum anderen handelt es sich bei dem jetzt geplanten einmaligen Zuschuss lediglich um eine Abschlagszahlung für bereits aufgelaufene Kosten aus der lange begonnenen Heizperiode.“

Eine wirksame Lösung wäre es, für einen befristeten Zeitraum von etwa einem Jahr bis zum Ende der nächsten Heizperiode die Mehrwertsteuer auf Heizenergie auf sieben Prozent abzusenken, sagte Gedaschko. „So könnte der Kreis der entlasteten Bürger deutlich erweitert und auch die kommende Heizperiode finanziell abgedeckt werden.“

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