Benachrichtigung aktivieren Dürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafft Erlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviert Wir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke

EuGH-Urteil Arbeitszeiterfassung: Arbeitgeber fürchten Rückkehr zur Stechuhr

Noch ist nicht klar, wie Deutschland mit dem Urteil des EuGH zur generellen Arbeitszeiterfassung umgehen wird. Juristen fordern die Bundesregierung auf, die Spielräume zu nutzen.
18.02.2020 - 19:06 Uhr 1 Kommentar
Arbeitgeber fürchten die flächendeckende Rückkehr zur Arbeitszeiterfassung. Quelle: dpa
Stechuhr

Arbeitgeber fürchten die flächendeckende Rückkehr zur Arbeitszeiterfassung.

(Foto: dpa)

Berlin Ingrid Schmidt versteht die ganze Aufregung nicht: „Die meisten Arbeitgeber haben doch schon ein Arbeitszeiterfassungssystem eingeführt“, sagte die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Anfang Februar auf der Jahrespressekonferenz. Und tatsächlich zeigte eine Randstad-Befragung vom Frühjahr 2019, dass es in jedem zweiten der befragten 900 Unternehmen eine elektronische Zeiterfassung gibt.

Doch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung vom Mai 2019 sorgt in der Wirtschaft weiter für Unruhe. Die Arbeitgeber fürchten, dass als Konsequenz eine flächendeckende Rückkehr zur Stechuhr drohen könnte und Modelle wie die Vertrauensarbeitszeit obsolet werden.

Die Luxemburger Richter hatten in einem spanischen Fall entschieden, dass Arbeitgeber ein System einrichten müssen, mit dem die von jedem Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Da das deutsche Arbeitsrecht diese umfassende Verpflichtung bisher nicht kennt, sieht der Passauer Rechtswissenschaftler Frank Bayreuther in einem Gutachten für das Arbeitsministerium Handlungsbedarf für die Regierung.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat auch bereits angekündigt, das Arbeitsrecht „behutsam“ anpassen zu wollen.

Grafik

Nach Angaben aus Regierungskreisen steht hier aber Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) weiter auf der Bremse, der die Unternehmen vor zusätzlicher Bürokratie bewahren will. Er hatte bei den Münchener Juristen Volker Rieble und Stephan Vielmeier ein Gutachten in Auftrag gegeben, das er eisern unter Verschluss hält.

Im Gespräch mit dem Handelsblatt darf Vielmeier denn auch nichts über die Inhalte des Gutachtens verraten, wohl aber über Folgefragen, die sich aus dem EuGH-Urteil ergeben.

Streit in der Koalition

Aus seiner Sicht wäre es sogar im Interesse der Arbeitgeber, wenn die Bundesregierung als Reaktion auf den Luxemburger Richterspruch das Arbeitszeitgesetz anpassen würde. Denn nur so könne eine Lösung „mit Augenmaß“ gewährleistet werden, die Spielraum für Differenzierungen lasse.

Überlasse man dagegen die faktische Umsetzung des EuGH-Urteils allein der Rechtsprechung, bestehe die Gefahr, dass am Ende eine so umfassende Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit stehe, wie sie SPD und Gewerkschaften politisch nie hätten durchsetzen können. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Thema äußern.

Aus Sicht von Arbeitsrechtlern muss eine Anpassung des Arbeitszeitgesetzes dabei keineswegs die Rückkehr zur Stechuhr bedeuten. Eine Möglichkeit wäre etwa, die Erfassung der Arbeitszeit an die Arbeitnehmer zu delegieren. So hatte es Bayreuther in seinem Gutachten vorgeschlagen.

Auch Vielmeier hält das für einen gangbaren Weg, solange gewährleistet ist, dass auch striktere Erfassungspflichten angeordnet werden können, wenn die Aufsichtsbehörden Missbrauch feststellen. Auch Vertrauensarbeitszeit kann es weiter geben – wenn auch wohl nicht ganz ohne Aufzeichnungspflichten.

Das Thema ist in der Großen Koalition nicht ohne Brisanz. Die Union würde gern die Lockerung der strengen Arbeits- und Ruhezeitregeln durchsetzen, die sie den Arbeitgebern versprochen hat. Der Koalitionsvertrag sieht „Experimentierräume“ vor, in denen tarifgebundene Firmen neue und flexiblere Arbeitszeitmodelle erproben können. Das Arbeitsministerium zeigt allerdings wenig Bereitschaft, dafür das Arbeitszeitgesetz zu ändern, wenn nicht gleichzeitig auch das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung angegangen wird.

Mehr: Arbeitsrechtler Stephan Vielmeier zur Arbeitszeiterfassung: „Augenmaß gibt es nur per Gesetz“.

Startseite
Mehr zu: EuGH-Urteil - Arbeitszeiterfassung: Arbeitgeber fürchten Rückkehr zur Stechuhr
1 Kommentar zu "EuGH-Urteil: Arbeitszeiterfassung: Arbeitgeber fürchten Rückkehr zur Stechuhr"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • ...man kann auch den Arbeitsvertrag dahingehend ändern und eine Grundarbeitszeit vereinbaren mit entsprechenden Stundensatz brutto und zusätzlich bis zu 3AH tgl. vereinbaren, als freiwillige unbezahlte Zuführung von Dank an den Arbeitgeber-Arbeitszeit, dass man einen Job hat. Dann ist die Stechuhr ebenso egal.....

Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%