Klimawandel Grüner Umbau der Wirtschaft: Welche Herausforderungen sich aus dem Umweltrecht ergeben

Das Umweltrecht umfasst alle Normen, die dem Schutz von Mensch und Umwelt dienen.
Berlin Derzeit wird beim Uno-Klimagipfel in Glasgow darüber beraten, wie die Treibhausgasemissionen weltweit möglichst schnell sinken können. Denn für das 2015 im Pariser Klimaabkommen festgelegte Ziel, die gefährliche Erderwärmung im Vergleich zur vorindustriellen Zeit möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, reichen die Anstrengungen der Staaten bislang noch nicht aus. Am Ende dürfte es neue oder verschärfte Vorgaben geben, wie der Klimawandel verhindert werden soll.
Doch in welchem rechtlichen Rahmen läuft der grüne Umbau der Wirtschaft ab?
Sabine Schlacke, Professorin am Institut für Energie-, Umwelt- und Seerecht der Universität Greifswald und Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen, erklärt: „Es geht um eine riesige Materie.“ Anforderungen ergäben sich etwa aus dem Klimaschutz- und Energierecht, dem Emissionshandels- und Emissionsschutzrecht, dem Naturschutz- und Infrastrukturrecht. „Viele Vorgaben kommen von der Europäischen Union, zum Beispiel der strenge Artenschutz“, sagt Schlacke. „Die Gestaltung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sind hingegen ganz überwiegend nationale Angelegenheiten.“
Beispiel Energiesektor: Durch das Emissionshandelsgesetz unterliegen Energie- und Industrieunternehmen, die in hohem Maße CO2 ausstoßen, dem Emissionshandel. Der soll einen finanziellen Anreiz schaffen, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. „Die EU will den Handel mit CO2-Zertifikaten nun noch ausweiten auf die Schifffahrt sowie auf den Straßenverkehrs- und Gebäudesektor“, erklärt Umweltrechtlerin Schlacke. Die Reduktionspflichten für die Industrie würden außerdem nochmals verschärft.
Zudem gibt es seit 2021 das nationale Brennstoffemissionshandelsgesetz. Die CO2-Bepreisung wirkt sich indirekt über die Energiepreise auf viele Unternehmen aus, nicht nur auf jene, die Heiz- und Kraftstoffe in Verkehr bringen.
Industrie kommt in Transformation hinein
Auch das Steuerrecht könne als Umweltrecht verstanden werden, gibt Rechtsexpertin Schlacke zu bedenken. Umweltbezogene Steuern sind etwa die Energiesteuer, die Kraftfahrzeugsteuer und die Stromsteuer.
Die Umweltrechtlerin zeigt sich optimistisch mit Blick auf einen grünen Umbau der Wirtschaft: „Ich sehe, dass wir bei der Industrie in eine Transformation hineinkommen. Der Wille ist da.“ In vielen Bereichen wolle die Industrie zum Beispiel auf grüne Wasserstoff-Technologien umstellen, um CO2-neutral zu werden. Da sei viel Potenzial. „Diese Willigen in der Industrie wie etwa die Salzgitter AG, Avacon und Linde, die einen Betrieb einer industriellen Wasserstoffproduktion auf Basis von Strom aus Windkraft gestartet haben, sollte die neue Regierung fördern“, forderte Schlacke.
Der eigentliche Rahmen bleibe indes. Änderungen im Umweltrecht, um wirtschaftliche Innovation zu begünstigen, seien schwierig: „Die Umweltgesetze verfolgen den Schutz von Allgemeinwohlbelangen wie öffentlicher Gesundheit, Natur-, Wasser- und Bodenschutz. Standards können nicht einfach abgebaut werden.“ Allenfalls ließe sich über einzelne Anforderungen sprechen. So könnten etwa im Planungsrecht bestimmte Vorhaben aus der Zulassungspflicht herausgenommen werden. Diese wären dann nur noch anzeigepflichtig. „Das hätte einen großen Vereinfachungs- und Beschleunigungseffekt", meint Schlacke.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, der Ende der 1980er-Jahre das Institut für Umweltrecht an der Universität Bielefeld mitbegründete und leitete, warnt indes vor einer „Überforderung des Rechts“. Erklärten sich Unternehmen, aber auch Verbraucher nicht von sich aus bereit, beim Schutz der Umwelt mitzuwirken, indem sie etwa natürliche Ressourcen schonten und Verschmutzungen vermieden, werde es zur Staatsaufgabe, steuernd einzugreifen, umweltfreundliches Verhalten zu belohnen und umweltfeindliches zu bestrafen. Papier mahnt: „Ergeben sich so aus übermäßigen Reglementierungen immer größere Einschränkungen der Freiheit, kann das ab einem bestimmten Punkt jedoch das gesamte System in Gefahr bringen.“
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