Europäische Union: Kommission will Entwaldungsverordnung erneut verschieben
Brüssel. Die EU-Kommission will ein umstrittenes Lieferkettengesetz zum Waldschutz erneut um ein Jahr verschieben. Das geht aus einem Brief der Umweltkommissarin Jessika Roswall an das Europäische Parlament hervor, der dem Handelsblatt exklusiv vorliegt.
Zuletzt hatte die US-Regierung Druck gemacht, die EU solle das Entwaldungsgesetz abschwächen oder US-Hersteller ausnehmen.
Offiziell gibt die Kommission IT-Probleme als Grund für die erneute Verschiebung an. Eingeweihte berichten, die EU wolle jedoch die gewonnene Zeit nutzen, um das Gesetz anzupassen, etwa indem kleine Unternehmen und bestimmte Länder aus dem Geltungsbereich ausgenommen werden.
Die EU-Entwaldungsverordnung sollte verhindern, dass Verbraucher und Unternehmen zur globalen Entwaldung beitragen. Die Verordnung verpflichtet Unternehmen nachzuweisen, dass Produkte wie Kaffee, Kakao, Palmöl oder Papier nicht auf neu abgeholzten Flächen erzeugt wurden. Holz und Holzfasern sollen nur aus nachhaltiger Forstwirtschaft importiert werden.
Die Forderung nach Anpassungen kommt auch aus dem EU-Parlament: „Die Probleme liegen tiefer und können nicht durch weitere Übergangsfristen oder unverbindliche Leitlinien gelöst werden“, sagte die EU-Abgeordnete Christine Schneider (CDU). Sie fordert von der EU-Kommission eine grundlegende Überarbeitung der Verordnung sowie die Einführung einer Null-Risiko-Kategorie.
Unterstützung erhält sie vom EU-Abgeordneten Peter Liese (CDU): „Ein unverändertes Inkrafttreten der Entwaldungsverordnung hätte viele kleine Waldbauern, Landwirte und Mittelständler vor unlösbare Probleme gestellt.“
Zusage im Zolldeal
In dem Zolldeal mit den USA hatte die EU bereits zugesagt, „die Bedenken amerikanischer Produzenten und Exporteure zur EU-Entwaldungsverordnung aufzugreifen“.
In ihrem Brief an das EU-Parlament geht die Kommissarin jedoch nicht darauf ein. Grund für die Verschiebung seien Probleme mit dem Computersystem, das Unternehmen für die Zertifizierung ihrer Importe nutzen sollen. „Trotz aller Vorbereitungen gibt es keine ausreichende Garantie, dass das IT-System die erwartete Belastung tragen kann“, so Roswall in dem Brief. „Die Kommission erwägt daher, den für den 30. Dezember 2025 geplanten Start der Entwaldungsverordnung um ein Jahr zu verschieben.“
Konkret sah die Entwaldungsverordnung vor, dass Unternehmen nachweisen müssen, dass ihre Rohstoffe von Agrarflächen stammen, auf denen seit Ende 2020 keine Urwälder gestanden haben – um neue Entwaldung zu verhindern. Dafür hätten sie entweder ein unabhängiges Zertifikat vorlegen müssen oder aber Geodaten und Satellitenbilder in das IT-System hochladen können.
Die Entwaldungsverordnung gilt für in der EU ansässige Importeure, Verarbeiter und Verkäufer von Kakao, Kaffee, Soja, Rindern, Palmöl, Kautschuk und Holz. Betroffen ist damit eine Vielzahl von Produkten wie Süßwaren, Kosmetika, Lederwaren oder Möbel.
Doch EU-Unternehmen befürchten Nachteile im globalen Wettbewerb, viele EU-Handelspartner haben sich bereits in Brüssel über die Verordnung beschwert.
Druck kam zuletzt vor allem aus den USA. Das Land exportiert jährlich für mehr als 3,5 Milliarden Euro Papier, Holz und andere Waldprodukte in die EU. Präsident Donald Trump hatte zudem angekündigt, bislang geschützte Urwälder für die Abholzung freizugeben.
Die Grünen im Europaparlament kritisierten die erneute Verschiebung scharf. „Der Amazonasregenwald ist kurz vor dem Kipppunkt, und auch andere Wälder weltweit stehen unter massivem Abholzungsdruck“, sagte die EU-Abgeordnete Anna Cavazzini.
Der Vorschlag für die Verschiebung der Entwaldungsrichtlinie komme gleichzeitig mit einer massiven Deregulierungswelle in der EU sowie mit dem Abschluss der Verhandlungen für ein EU-Handelsabkommen mit Indonesien, einem der größten Kritiker des Gesetzes. Cavazzini kommentierte: „Zwar gibt die EU-Kommission an, dass die Verschiebung technische Hintergründe hätte, aber gerade in diesem Kontext scheint dies doch mehr als fragwürdig.“
Die Welternährungsorganisation FAO schätzt, dass zwischen 1990 und 2020 weltweit 420 Millionen Hektar Wald verloren gegangen sind – eine Fläche größer als die der EU. Jedes Jahr werden weitere zehn Millionen Hektar Wald zerstört, vor allem für die Landwirtschaft. Entwaldung ist laut der Umweltorganisation WWF die zweitgrößte CO₂-Quelle nach der Industrie – und ein Hauptgrund für den Klimawandel.
Doch das EU-Gesetz geht weit über den Waldschutz hinaus. Unternehmen müssen versichern, dass die Rohstoffe unter Einhaltung aller einschlägigen Rechtsvorschriften im Erzeugerland hergestellt worden sind. Dazu können Menschenrechte, Umweltschutz, das Verbot von Kinderarbeit, aber auch Steuer- und Antikorruptionsregeln zählen.
Die EU-Kommission hatte die Entwaldungsverordnung bereits 2024 um ein Jahr pausiert. Damit hätte das umstrittene Gesetz eigentlich Ende dieses Jahres in Kraft treten sollen. Es war das erste Gesetz aus dem „Green Deal“, das die EU-Kommission angepasst hat. Inzwischen hat die EU-Kommission bereits mehrere sogenannte Omnibus-Pakete zur Vereinfachung vorgelegt und unter anderem auch die EU-Lieferkettenrichtlinie und die Nachhaltigkeitsberichterstattung aneinander angepasst und einen Großteil der Unternehmen davon befreit.
Wirtschaft gespalten
Die Wirtschaft indes ist schon länger gespalten mit Blick auf eine Verschiebung der Entwaldungsverordnung. Viele Unternehmen haben sich bereits seit Jahren intensiv vorbereitet – mit großem zeitlichen und finanziellen Aufwand. Bekannte Hersteller wie Nestlé, Ferrero, Danone, Tony’s Chocolonely und Barry Callebaut hatten von Brüssel in einem offenen Brief im Juli gefordert, „den Kurs inhaltlich wie zeitlich beizubehalten“.
Jede Überarbeitung würde ein gefährliches Fenster der Unsicherheit öffnen, das Investitionen hemme. Rechtliche Stabilität und regulatorische Sicherheit seien entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen.
Demgegenüber hatte sich etwa Milka-Hersteller Mondelez vehement für eine Verschiebung eingesetzt: Mondelez unterstütze die Entwaldungsverordnung uneingeschränkt und habe viel investiert. „Doch eine erfolgreiche Umsetzung muss die Realitäten vor Ort widerspiegeln, speziell für Kleinbauern“, sagte Mondelez-Manager Massimiliano Di Domenico. „Wir können es uns nicht leisten, langfristige Nachhaltigkeitsziele durch kurzfristige Umsetzungslücken und mangelnde Klarheit zu gefährden.“
Auch der italienische Kaffeeröster Lavazza hatte auf eine weitere Verschiebung gedrängt. „Ansonsten schadet dies den Erzeugern in Afrika und Zentralamerika, was die Preise nach oben treiben würde“, sagte Unternehmer Giuseppe Lavazza kürzlich. Millionen von Kaffeebauern haben Probleme, die Nachweise zeitgerecht zu erbringen.
Der Deutsche Kaffeeverband äußerte sich zur vorgeschlagenen Verschiebung so: „Die Unternehmen wurden von Gesetzes wegen verpflichtet, sich umfassend vorzubereiten. Im Gegensatz dazu zeigt sich, dass die EU-Kommission selbst nicht in vollem Umfang vorbereitet ist.“ Das schade der internationalen Kaffeewirtschaft massiv, sagte Hauptgeschäftsführer Holger Preibisch.
Der Deutsche Bauernverband begrüßte den Vorschlag der EU-Kommission: „Diese Verschiebung war notwendig, denn gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.“ Der globale Waldschutz dürfe nicht zum „bürokratischen Mühlstein“ für die Land- und Forstwirte in Deutschland werden.
„Die EU-Kommission muss die Zeit dringend nutzen, um die EU-Entwaldungsverordnung inhaltlich zu überarbeiten“, fordert Generalsekretärin Stefanie Sabet. Insbesondere sei die Einführung einer vierten Risikokategorie für Länder notwendig, in denen keine Entwaldung stattfindet – wie etwa in Deutschland.
Erleichtert äußerten sich auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). DIHK-Außenwirtschaftschef Volker Treier nannte die Verschiebung des Geltungsbeginns „richtig und überfällig“. Sie bringe den betroffenen Unternehmen „eine dringend notwendige Atempause“. Die Wirtschaft unterstütze zwar das Ziel entwaldungsfreier Lieferketten. „Doch die aktuelle Ausgestaltung ist weder praxistauglich noch rechtssicher“, sagte Treier.
ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke forderte, die durch die Verschiebung gewonnene Zeit zu nutzen, um den Verordnungstext umfassend zu überarbeiten und praxistauglich zu machen. „Die Verordnung in ihrer jetzigen Form stellt gerade kleine und mittlere Handwerksbetriebe vor kaum erfüllbare Anforderungen.“ Der Nutzen für den Umwelt- und Waldschutz sei bestenfalls unklar und Komplexität und Bürokratie der Regelung stünden in keinem Verhältnis zum beabsichtigten Ziel, betonte Schwannecke.