Studienfinanzierung: „Eindeutig eine Sozialleistung“: Arbeitgeber gegen Ausweitung des Bafög
Die Zahl der Bafög-Empfänger nimmt stetig ab.
Foto: dpaBerlin. Ende Juni sollen die Abgeordneten im Bundestag die Bafög-Reform von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger beschließen – und bedürftige Studenten und Schüler somit schon ab Herbst mehr Geld erhalten. Die FDP-Politikerin will die Hilfe „wieder für deutlich breitere Schichten der Bevölkerung öffnen“, heißt es im Gesetzentwurf.
Dies traf zuletzt immer weniger zu: 2020 erhielt nur jeder neunte Studierende Bafög, 2011 war es noch fast jeder fünfte. Als die Ausbildungsunterstützung vor 50 Jahren eingeführt wurde, waren es sogar fast 45 Prozent. Nun sollen die Freibeträge für die Einkommen der Eltern um 20 Prozent steigen. Die Fördersätze sollen um fünf Prozent aufgestockt werden, der Höchstsatz um acht Prozent.
Die Arbeitgeber kritisieren die Pläne. Die Reform sei „eine Abkehr vom bisherigen Charakter des Bafög“, heißt es in der Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) für den Bundestag. Die Ausbildungshilfe sei „eindeutig eine Sozialleistung“, die sich daher eben „nicht an breitere Schichten der Bevölkerung“ richte.
Die Begründer des Bafög sahen das anders: Der Gesetzentwurf aus dem Jahr 1971 erklärte explizit Chancengleichheit zum Ziel. Und schon damals sollte damit der Fachkräftemangel bekämpft werden: Deutschland werde nur dann die nötigen qualifizierten Kräfte bekommen, „wenn es gelingt, die ‚Bildungsreserven‘ zu aktivieren“, hieß es. Dafür sei es zentral, „Kindern aus Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen“ individuell zu helfen. Das Bafög war daher lange Jahre ein Vollzuschuss, heute müssen Studenten die Hälfte zurückzahlen.
Die Arbeitgeber sehen die mittlerweile drastisch gesunkene Zahl der Empfängerinnen und Empfänger nicht als Argument für eine Reform. Schließlich würde auch „niemand beim Arbeitslosengeld I mit einer anzustrebenden Förderquote argumentieren“.
Laut BDA gibt es verschiedene Gründe dafür, dass von den heute 2,8 Millionen Studierenden nur noch rund 320.000 Bafög erhalten. Zum einen hätten die Familien heute höhere Einkommen und im Schnitt weniger Kinder. Zudem gebe es den „unterstützenswerten Wunsch von Studierenden, sich ihr Studium durch eine entsprechende Tätigkeit selbst zu finanzieren und dabei Berufserfahrung zu sammeln“.
Ob dies auf alle Studierenden zutrifft, ist fraglich. Nach einer Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbands leben 30 Prozent der Studentinnen und Studenten in Armut, unter den Alleinlebenden sogar vier von fünf. Die jüngste Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks ergab, dass 86 Prozent der Studierenden von ihren Eltern unterstützt werden. 61 Prozent sind demnach nebenbei erwerbstätig und verdienen damit im Schnitt 384 Euro.
Neben der generellen Kritik wenden sich die Arbeitgeber explizit gegen die geplante Anhebung der Altershöchstgrenze für Bafög-Empfänger von 30 auf 45 Jahre. Die Ampelkoalition will damit erreichen, dass auch Menschen mit langer Berufserfahrung noch einmal ein Studium wagen können. Dafür sei das Bafög jedoch der falsche Ansatz, meint die BDA. Stattdessen brauche es andere Förderwege.
Daher lehnt die BDA auch die geplante Anhebung des Freibetrags für Vermögen von 8.200 auf 45.000 Euro ab. „Die staatliche Förderung einer Zielgruppe, die über ein beträchtliches eigenes Vermögen verfügt, ist nicht gerechtfertigt, sogar sozial ungerecht“, heißt es in der Stellungnahme. Akzeptabel seien allenfalls 15.000 Euro.
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Einverstanden sind die Arbeitgeber angesichts der Inflation hingegen mit der geplanten Anhebung der Fördersätze um fünf Prozent und der Wohnpauschale von 325 auf 360 Euro für diejenigen, die nicht mehr zu Hause leben. In einem Punkt drängen sie sogar auf eine zusätzliche Ausweitung: Sie wollen das Bafög um zwei Semester über die Regelstudienzeit hinaus verlängern. Denn zuletzt habe lediglich ein Drittel der Studierenden den Abschluss in der Regelstudienzeit geschafft. Rund 40 Prozent brauchen noch zwei zusätzliche Semester, der Rest sogar noch mehr.
Kosten für Reform von rund 2,3 Milliarden Euro erwartet
Dieser Punkt dürfte jedoch erst im nächsten Anlauf für eine strukturelle Reform des Bafög Thema werden. In der Expertenanhörung des Bildungsausschusses des Bundestags herrschte breite Einigkeit, dass die jetzigen Änderungen nur ein erster Schritt sein könnten. Bildungsministerin Stark-Watzinger sagte, es gehe nun zuerst darum, dass „möglichst schnell möglichst viele profitieren“. Die Kosten der Bafög-Ausweitung belaufen sich schätzungsweise auf insgesamt 2,3 Milliarden Euro in dieser Legislatur.
Mittelfristig wollen die Ampelkoalitionäre das Bafög „elternunabhängiger“ machen und es „für die Förderung der beruflichen Weiterbildung ausbauen“, verspricht der Koalitionsvertrag.
Das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) hat hohe Erwartungen an eine solche Strukturreform. Das Bafög müsse dann mit dem KfW-Studienkredit, dem Bildungskredit und der Überbrückungshilfe zu einem flexiblen Paket geschnürt werden. Studierende an privaten Hochschulen – mittlerweile ein Zehntel aller Studenten – bräuchten zinsfreie oder zinsgünstige staatliche Darlehen, um die Gebühren vorfinanzieren zu können. Teilzeitstudierende müssten ein Recht auf Bafög bekommen.