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Vorwurf wegen BetreuungsgeldFamilienministerium stellt Kita-Ausbau in Frage

Ist das Betreuungsgeld nicht verfassungskonform, dann darf der Bund auch kein Geld für den Kita-Ausbau geben, argumentiert das Familienministerium. Der Streit geht nun in eine neue Runde. 08.06.2012 - 17:39 Uhr Artikel anhören

Demonstranten protestieren vor dem Bundeskanzleramt in Berlin gegen das Betreuungsgeld.

Foto: dpa

Berlin. Das Bundesfamilienministerium hat Vorwürfe zurückgewiesen, das geplante Betreuungsgeld sei nicht verfassungskonform. Wenn diese Argumentation der Gegner des Betreuungsgeldes tatsächlich rechtlich zum Tragen käme, stünden auch die Finanzhilfen des Bundes beim Ausbau der Kindertagesstätten infrage, sagte der Sprecher des Bundesfamilienministeriums, Christoph Steegmans, am Freitag in Berlin.

Der Sprecher von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) wollte dies aber nicht als Drohung in Richtung Länder und Kommunen verstanden wissen. Dies sei vielmehr die Beschreibung eines engen Zusammenhanges von Betreuungsgeld und Kita-Ausbau, sagte Steegmans auf Nachfrage.

Kristina Schröder

„Privilegienmutti“ der Nation

Die Vorsitzende des Bundestags-Familienausschusses, Sibylle Laurischk (FDP), hatte in der „Süddeutschen Zeitung“ (Freitag) erneut die Verfassungsmäßigkeit des Betreuungsgeldes infrage gestellt. Ihrer Ansicht nach seien für diesen Bereich die Länder zuständig. Die Frage müsse bei der Bundestags-Anhörung überprüft werden.

Es sei in jedem Fall besser, auf das Betreuungsgeld ganz zu verzichten und die dafür vorgesehenen Milliarden für mehr Qualität in den Kitas zu investieren, forderte die FDP-Politikerin. Ähnlich hatte sich Laurischk zuvor in einer Bundestagsdebatte und in anderen Interviews geäußert. Das Bundesland Hamburg prüft derzeit eine Verfassungsklage gegen das umstrittene Gesetz.

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Der Sprecher des Familienministeriums verwies darauf, dass in der Begründung des Gesetzentwurfes ausführlich auf die Frage der Verfassungskonformität eingegangen werde. Der Bund könne beim Betreuungsgeld aktiv handeln, weil es sich hier um eine „präventive Maßnahme zur Förderung des Kindeswohls“ handele. Zum anderen würden damit in der gesamten Republik gleiche Lebensverhältnisse geschaffen. In Thüringen und Bayern gibt es Landesregelungen für ein Kleinkinder-Betreuungsgeld.

Schröder begrüßte unterdessen die Initiative für eine Umschulung von Schlecker-Mitarbeiterinnen zu Kita-Erzieherinnen. „Es geht hier nicht darum, jemanden in eine Umschulung zu pressen, aber ich kann mir gut vorstellen, dass unter diesen lebenserfahrenen Frauen viele mit Freude und Engagement diese neue berufliche Chance ergreifen wollen“, sagte Schröder der „Süddeutschen Zeitung“ (Freitag).

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sprach dagegen von einem „völlig unseriösen Vorschlag“. „Die Kolleginnen von Schlecker haben unsere volle Solidarität auf der Suche nach neuen Arbeitsplätzen“, sagte GEW-Vorstandsmitglied Norbert Hocke. Aber die Initiative erwecke den Eindruck, der Beruf der Erzieherin lasse sich mit einer kurzen Umschulung von jedem erlernen.

dpa
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