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CSRD-RichtlinieEU-Kommission will Berichtspflichten für Unternehmen lockern

Nur große Firmen sollen nach dem Willen der EU-Kommission künftig verpflichtet werden, ihre Nachhaltigkeit umfangreich zu dokumentieren. Und auch an anderer Stelle soll entlastet werden. 26.02.2025 - 14:10 Uhr Artikel anhören
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will die Nachhaltigkeits-Regeln für Unternehmen lockern. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

Brüssel. Deutlich weniger Unternehmen in der EU sollen nach Willen der Europäischen Kommission künftig Angaben über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft machen müssen.

Demnach sollen nur noch große Firmen – und damit 20 Prozent der bislang verpflichteten Betriebe – Bericht über ihre Nachhaltigkeit erstatten müssen, wie aus einem Vorschlag der Brüsseler Behörde hervorgeht. Die größten Unternehmen hätten vermutlich die größten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt, hieß es zur Begründung.

Mit der Lockerung der Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD-Richtlinie) will die Kommission vor allem kleine und mittlere Unternehmen entlasten und Bürokratie reduzieren. Von ihr betroffene Betriebe sollen nach Willen der Behörde zudem erst zwei Jahre später als bislang vorgesehen die Berichte liefern müssen.

Mit dem Vorhaben will die EU-Kommission Europas Industrie, die unter hohem Wettbewerbsdruck, hohen Energiepreisen und strengen bürokratischen Vorgaben ächzt, zukunftsfähig machen. Auch aus der Bundesregierung waren zuvor Rufe für eine Lockerung der selbst auferlegten Regeln laut geworden.

Neben den Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung will die Behörde auch das EU-Lieferkettengesetz sowie Vorgaben zu nachhaltigen Investitionen lockern.

Die EU-Länder und das Europaparlament müssen nun über die vorgeschlagenen Lockerungen geltender Gesetze beraten, bevor sie umgesetzt werden können.

dpa
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