Das Wichtigste in Kürze
- Die Einlagensicherung ist ein Schutzmechanismus für Bankkunden, der ihre Einlagen auf dem Girokonto, Tagesgeld und Festgeld bis zu 100.000 Euro gesetzlich absichert, sollte die Bank insolvent werden.
- In Deutschland gibt es neben der gesetzlichen Einlagensicherung auch ein Anlegerentschädigungssystem und zusätzliche freiwillige Sicherungssysteme für private Banken.
- Im Falle einer Bankpleite müssen Kunden in der Regel nicht selbst aktiv werden, um die Entschädigung aus der gesetzlichen Einlagensicherung zu erhalten. Innerhalb einer Woche nach Feststellung der Entschädigungssituation durch die Bafin wird die Auszahlung geleistet.
Die Einlagensicherung ist ein Schutzmechanismus für Bankkunden, der ihre Einlagen zum Beispiel auf dem Girokonto, Tagesgeld und Festgeld bis zu einem bestimmten Betrag zu 100 Prozent absichert, falls eine Bank insolvent wird. In vielen Ländern, einschließlich der EU-Mitgliedsstaaten, sind Banken gesetzlich verpflichtet, an einem Einlagensicherungssystem teilzunehmen.
Die Einlagensicherung – so funktioniert es
- Banken zahlen regelmäßig Beiträge in einen Einlagensicherungsfonds ein. Die Höhe dieser Beiträge variiert je nach Land und Bank, hängt aber in der Regel von der Größe und dem Risikoprofil der Bank ab.
- Wenn eine Bank insolvent wird und nicht in der Lage ist, die Einlagen ihrer Kunden auszuzahlen, greift der gesetzliche Einlagensicherungsfonds ein.
- Der Fonds zahlt dann jedem Kunden der Bank bis zu einem bestimmten Höchstbetrag zurück. In den EU-Ländern liegt dieser Höchstbetrag derzeit bei 100.000 Euro pro Kunde und Bank. Bei Gemeinschaftskonten erhöht sich dieser Betrag in der Regel auf 200.000 Euro. Gibt es mehrere Konten bei mehreren Banken, so werden diese zusammengerechnet.
Gibt es auch Fälle, in denen mir mehr als 100.000 Euro Entschädigung zustehen?
Nach der Richtlinie 2014/49/EU, die die Einlagensicherung in der Europäischen Union regelt, sind Einlagen bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Kunde und Bank geschützt. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmefälle, in denen Einlagen über 100.000 Euro vorübergehend höher abgesichert sind.
Diese sogenannten „vorübergehend hohen Einlagen“ sind bis zu zwölf Monate nach ihrer Gutschrift bis zu einem Betrag von 500.000 Euro geschützt. Voraussetzung ist, dass sie in direktem Zusammenhang mit bestimmten Lebensereignissen des Einlegers stehen, die eine Ansammlung solcher Einlagen begünstigen, wie zum Beispiel:
- Der Verkauf einer Privatimmobilie
- Eine Abfindung infolge von Kündigung oder Auflösung eines Arbeitsverhältnisses
- Scheidung
- Renteneintritt
Für genaue Details und Voraussetzungen sollte man sich immer bei der jeweiligen Bank oder direkt bei der Einlagensicherungsstelle informieren, da die Regelungen von Land zu Land leicht variieren können.
Bei welchen Finanzprodukten greift die deutsche gesetzliche Einlagensicherung?
Der Schutz durch das Einlagensicherungssystem der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) umfasst die sogenannten Sicht-, Termin- und Spareinlagen. Das bedeutet, dass Gelder auf Giro-, Spar-, Tagesgeld- und Festgeldkonten abgesichert sind. Darüber hinaus sind auch Sparbriefe und Namensschuldverschreibungen, die auf einen spezifischen Namen ausgestellt sind, durch die Einlagensicherung gedeckt.
Jedoch fallen nicht alle Bankverbindlichkeiten unter diese Absicherung. Beispielsweise sind Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate von dieser Regelung ausgenommen. Auch Aktien sind zum Beispiel nicht durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt.
Finanzprodukt | Abgesichert durch die gesetzliche Einlagensicherung? |
---|---|
Girokonto | ✅ |
Sparkonto | ✅ |
Tagesgeldkonto | ✅ |
Festgeldkonto | ✅ |
Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften einer Bank, die andernfalls über die Anlegerentschädigung abgesichert wären | ✅ |
Die zweite gesetzliche Entschädigungseinrichtung: Anlegerentschädigungssystem
Wenn Investoren Dienstleistungen von spezialisierten Finanzinstitutionen nutzen, die sich auf den Wertpapierhandel konzentrieren – also Institutionen, die keine vollständigen Banklizenzen besitzen, sowie Finanzdienstleistungsinstitute und Kapitalverwaltungsgesellschaften – profitieren sie vom Schutz durch die Anlegerentschädigung. Diese Sicherheitsmaßnahme wird von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) bereitgestellt.
Sollte ein Unternehmen, das Wertpapierhandelsdienstleistungen anbietet, nicht mehr in der Lage sein, seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber Kunden nachzukommen, tritt die EdW ein. Dies geschieht allerdings nur, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) einen solchen Entschädigungsfall offiziell festgestellt hat.
Die Entschädigungsleistung durch die EdW ist auf 20.000 Euro pro Anleger beschränkt und es wird erwartet, dass der Anleger selbst mindestens 10 Prozent des eingetretenen Schadens trägt.
Finanzprodukt | Abgesichert durch das Anlegerentschädigungssystem? |
---|---|
Ausschüttungen | ✅ |
Verkaufserlöse | ✅ |
Die Organisation der deutschen Einlagensicherung
In Deutschland gestaltet sich die gesetzliche Einlagensicherung recht vielschichtig, was es in anderen EU-Ländern so nicht gibt. Dies liegt an der komplexen Struktur des hiesigen Bankensystems. Es gibt einerseits private Institute wie die Deutsche Bank und die ING. Des Weiteren zählen öffentliche Banken dazu, darunter fallen zum Beispiel die Deutsche Kreditbank AG (DKB) und die verschiedenen Landes-Investitionsbanken.
Ergänzt wird das Spektrum durch die Sparkassen sowie Genossenschaftsbanken. Letztere Gruppe umfasst alle Volks- und Raiffeisenbanken, die Sparda-Banken und die PSD-Banken. Und jeder einzelnen Gruppe liegt ein anderes Sicherungssystem zugrunde. Hier ein kleiner Überblick:
Private Banken wie ING und Deutsche Bank | Sparkassen Landesbanken, Landesbausparkassen und die Dekabank | Genossenschaftsbanken, etwa die Sparda-Banken, die Volks- und Raiffeisenbanken und die PSD-Banken | |
---|---|---|---|
Gesetzliche Einlagensicherung | Absicherung über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) | Absicherung über den Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe im Deutschen Sparkassen- und Giroverband | Absicherung über die BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) |
Freiwillige Einlagensicherung (ohne jeglichen Rechtsanspruch) | EdB*(allerdings sind nicht alle Privatbanken hier Mitglied**) | Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe im Deutschen Sparkassen- und Giroverband*** | BVR-ISG*** |
** 4 private Banken gehören zum Beispiel stattdessen dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB) an. Dazu gehören der Calenberger Kreditverein, die DKB, das Internationale Bankhaus Bodensee AG und die Landwirtschaftliche Rentenbank.
*** Schutz der Einlagen in praktisch unbegrenzter Höhe
**** Schutz der Einlagen in praktisch unbegrenzter Höhe
Quelle: Eigene Recherche, Webseiten der einzelnen Institutionen
Viele private Banken gehören außerdem dem BdB an
Darüber hinaus gibt es bei vielen Privatbanken eine zusätzliche Sicherheitsebene: Sie sind Teil des freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Dadurch wird beabsichtigt, auch Kundenguthaben über dem Limit der gesetzlichen Einlagensicherung zu schützen, und zwar bis zu einem variablen Höchstbetrag, der von der Größe der jeweiligen Bank abhängt. Sollte eine Bank an diesem erweiterten Fonds teilnehmen, gewährleistet sie den Schutz von Guthaben im Mindestumfang von 750.000 Euro pro Kunde, und bis zu maximal 15 Prozent ihres Eigenkapitals pro Kunde. Über die Teilnahme einer Bank am freiwilligen Einlagensicherungsfonds des BdB kann online recherchiert werden.
Achtung: Auch hier gilt, dass Kunden keinen rechtlichen Anspruch auf Entschädigung haben. Daher bietet es sich an, nicht mehr als 100.000 Euro pro Bank auf einem Konto anzulegen.
Und wie funktioniert die Einlagensicherung in Europa?
Im Bereich der Einlagensicherung hält die Europäische Union einheitliche Vorgaben bereit. Dabei steht für jedes Individuum eine Absicherung von bis zu 100.000 Euro zur Verfügung, unabhängig davon, ob es sich um einen Euro-Staat handelt oder nicht. Doch Vorsicht ist geboten: Bei der Wahl einer Bank ist es essentiell, eine Institution zu wählen, die dem Sicherungssystem eines finanzstarken Landes unterliegt. Dabei sollte das Verhältnis zwischen attraktiven Zinserträgen und dem Risiko eines Bankenkollapses sorgfältig abgewogen werden. Weiterhelfen können hier Länderratings anerkannter Ratingagenturen wie zum Beispiel Fitch (siehe Tabelle).
Blickt man über die Grenzen der EU hinaus, gibt es noch weitere Modelle zur Einlagensicherung. Großbritannien beispielsweise gewährt eine Absicherung von 85.000 britischen Pfund. In Schweden dagegen beträgt die Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung 1.050.000 Schwedische Kronen.
Aufgrund von Währungsschwankungen sollte ein kleiner Puffer zur Sicherheit eingeplant werden.
Interessant ist zudem, dass einige britische Banken, darunter die ICICI Bank oder die Lloyds Bank, zu der nun auch die Bank of Scotland zählt, Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) sind.
Höchstgrenzen der gesetzlichen Einlagensicherung in anderen Ländern
Staat in der EU beziehungsweise in Europa | Höchstgrenze der gesetzlichen Einlagensicherung | Fitch Länderrating |
---|---|---|
Belgien | 100.000 € | AA- |
Bulgarien | 100.000 € | BBB |
Dänemark | 100.000 € | AAA |
Deutschland | 100.000 € | AAA |
Estland | 100.000 € | AA- |
Finnland | 100.000 € | AA+ |
Frankreich | 100.000 € | AA- |
Griechenland | 100.000 € | BB+ |
Großbritannien | 85.000 £ | AA- |
Irland | 100.000 € | AA- |
Island | 20.887 € | A |
Italien | 100.000 € | BBB |
Lettland | 100.000 € | A- |
Litauen | 100.000 € | A |
Luxemburg | 100.000 € | AAA |
Niederlande | 100.000 € | AAA |
Norwegen | 100.000 € | AAA |
Österreich | 100.000 € | AA+ |
Portugal | 100.000 € | BBB+ |
Schweden | 100.000 (Niederlassung in Deutschland) 1.050.000 Schwedische Kronen bei Sitz in Schweden | AAA |
Schweiz | 100.000 Schweizer Franken | AAA |
Slowenien | 100.000 € | A |
Spanien | 100.000 € | A- |
Tschechien | 100.000 € | AA- |
Ungarn | 100.000 € | BBB |
Stand: Januar 2025
Staat außerhalb der EU beziehungsweise Europas | Höchstgrenze der gesetzlichen Einlagensicherung | Fitch Länderrating |
---|---|---|
China | 500.000 Yuan | A+ |
Japan | 100.000 JPY | A |
Kanada | 100.000 CAD | AA+ |
USA | 100.000 US-Dollar | AAA |
Stand: Januar 2025
Fitch Ratingcodes kurz erklärt
Die Ratingagentur Fitch ist einer der großen anerkannten Agenturen, die die Kreditwürdigkeit verschiedener Länder bewertet und so in eine Art Stabilitätsindex umwandelt. Von AAA bis hinunter zu D ist jedes Rating ein Barometer für die finanzielle Gesundheit und die damit verbundene Risikostufe eines Landes. Nachfolgend eine Übersicht der unterschiedlichen Ratingstufen und deren Interpretationen:
Rating | Deutung |
---|---|
AAA | Exzellente Kreditwürdigkeit, nahezu kein Risiko eines Zahlungsausfalls |
AA+, AA, AA- | Gilt als sehr sichere Investition, Zukunftsaussichten jedoch etwas unsicherer |
A+, A, A- | Gilt als sicher, solange unvorhersehbare wirtschaftliche Störungen ausbleiben |
BBB+, BBB, BBB- | Noch gute Investition, doch anfällig für wirtschaftliche Abschwünge |
BB+, BB, BB- | Risikoreichere Investition, mit potenziellen Zahlungsausfällen bei wirtschaftlicher Verschlechterung |
B+, B, B- | Hochriskante Investition, Ausfälle sind wahrscheinlich, wenn sich die Situation weiter verschlechtert |
CCC | Nur bei positiver wirtschaftlicher Entwicklung sind Ausfälle unwahrscheinlich |
DDD, DD, D | Zahlungsunfähigkeit hat bereits stattgefunden |
Stand: Januar 2025
Jedes Rating liefert zwar nur eine Momentaufnahme, ein Standbild des finanziellen Zustandes eines Landes. Es hilft Anlegern aber dabei, ihre Entscheidungen auf soliderer Grundlage zu treffen.
Meine Bank ist pleite gegangen – und jetzt?
Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, muss kein Kunde selbst aktiv werden, um an das Geld aus der gesetzlichen Einlagensicherung zu kommen. Laut der Regelungen des Einlagensicherungsgesetzes, konkret Paragraf 14, muss im Falle der Feststellung einer Entschädigungssituation durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) nämlich das zuständige Einlagensicherungssystem die Kundschaft der betroffenen Bank prompt und ohne vorherige Anfrage darüber in Kenntnis setzen. Hierzu sind von der Bank alle erforderlichen Informationen bereitzustellen.
Ein separater Antrag ist für Entschädigungsansprüche bis zu 100.000 Euro nicht notwendig. Die Verpflichtung des Einlagensicherungssystems liegt darin, innerhalb einer Woche nach Feststellung der Entschädigungssituation die Auszahlung zu leisten. So sieht es Paragraf 14 Absatz 3 des Einlagensicherungsgesetzes vor. Ein Formular wird bereitgestellt, um eine neue Kontonummer für den Zahlungsverkehr zu kommunizieren.
Bei möglichen Entschädigungsansprüchen, die 100.000 Euro übersteigen, beispielsweise aufgrund eines erhöhten Guthabens durch den Verkauf eines Hauses, ist ein Nachweis über den Umfang des Guthabens mittels geeigneter Dokumente nötig, ebenso wie ein schriftlicher Antrag. Diesbezüglich muss das Einlagensicherungssystem ausdrücklich auf die Notwendigkeit eines solchen Antrags hinweisen. Nach der Anmeldung der entsprechenden Beträge muss die Auszahlung der Entschädigung innerhalb von sieben Tagen erfolgen.
Gut zu wissen: Der Anspruch auf Entschädigung aus dem gesetzlichen Einlagensicherungssystem verjährt erst nach 5 Jahren.
Und wie komme ich an das Geld aus dem freiwilligen Einlagensicherungssystem?
Bei freiwilligen Zusatzsicherungen legen deren Betreiber die Richtlinien fest. Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) folgt zum Beispiel ganz ähnlichen Prozessen wie die gesetzliche Einlagensicherung.
Nach der offiziellen Feststellung einer Entschädigungssituation erhält die betroffene Kundschaft eine Benachrichtigung und ein Formular zur Angabe einer neuen Kontonummer. Sobald das ausgefüllte Formular beim Einlagensicherungsfonds eingegangen ist, werden die Auszahlungen durchgeführt – in der Regel ebenfalls innerhalb von sieben Tagen. Organisatorische Probleme können jedoch zu Verzögerungen führen. Die Beteiligten halten sich allerdings, wie schon erwähnt, freiwillig an diese Regeln und es gibt keinen rechtlichen Anspruch darauf.
Blick über den Tellerrand: Was passiert im Falle einer Bankenpleite mit meinem deutschen Depot?
In Deutschland ansässige Banken haben also eine bestimmte Sicherheitsstruktur. Sie sind mit einer deutschen Banklizenz ausgestattet und gehören so zum gesetzlichen Einlagensicherungsfonds. Dieser Fonds bietet einen gewissen Schutz für die Gelder, die auf dem Verrechnungskonto oder im Depot der Anleger liegen.
In der Regel geht es um Gelder, die für zukünftige Investitionen vorgesehen sind oder aus bestehenden Anlagen herausgezogen wurden. Wenn eine Bank in finanzielle Schwierigkeiten gerät und insolvent wird, sind genau diese Gelder bis zu einem Betrag von 100.000 Euro abgesichert.
Wertpapiere wie ETFs und Aktien, die man über einen Broker oder eine Bank erworben hat, fallen jedoch nicht unter diesen Schutz. Diese Papiere unterliegen den Schwankungen des Marktes, was bedeutet, dass ihr Wert drastisch sinken, aber auch steigen kann.
Von rechtlicher Seite aus betrachtet, zählen diese Wertpapiere zum Sondervermögen. Sollte der Broker oder die Bank in finanzielle Schwierigkeiten geraten, wird dieses Sondervermögen nicht in die Insolvenzmasse aufgenommen. Daher können die Wertpapiere in solch einem Fall an eine andere Bank übertragen werden.
Allerdings greift in diesem Fall die bereits erläuterte Anlegerentschädigung. Wenn die Bank oder der Broker nicht in der Lage sind, die Wertpapiere herauszugeben, dann sind sie geschützt. Allerdings gilt der Schutz nur für bis zu 20.000 Euro pro Anleger und maximal 90 Prozent der fehlenden Summe.
Tipp: Informationsbogen für Einleger lesen!
Der Informationsbogen für Einleger ist ein Dokument, das von Kreditinstituten bereitgestellt wird und in dem die wichtigsten Informationen über die Sicherheit der Einlagen eines Kunden dargestellt werden. Dieses Dokument ist besonders wichtig, weil es Kunden hilft, fundierte Entscheidungen über ihre Einlagen zu treffen und Risiken zu verstehen.
- Art der Einlagensicherung: Der Bogen gibt an, welche Art von Einlagensicherungssystem(en) das Institut konkret verwendet.
- Höhe der Absicherung: Der Informationsbogen sollte klarstellen, bis zu welchem Betrag die Einlagen des Kunden abgesichert sind.
- Fristen und Auszahlung: Der Bogen sollte erklären, wie schnell der Kunde seine Einlagen zurückerhält, falls das Kreditinstitut ausfällt (in der Regel innerhalb von 7 Tagen).
- Kontaktinformationen: Der Bogen enthält auch Kontaktinformationen für die Einlagensicherungsstelle, falls der Kunde weitere Fragen hat.
Letztendlich gibt der Informationsbogen für den Einleger den Kunden ein gewisses Maß an Sicherheit und Transparenz über die Sicherheit ihrer Einlagen.
Häufig gestellte Fragen zur Einlagensicherung
Die Einlagensicherung ist ein Schutzmechanismus für Bankkunden. Er sichert ihre Einlagen wie Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Kunde und Bank ab, falls eine Bank insolvent wird. Banken zahlen regelmäßig Beiträge in einen Einlagensicherungsfonds ein. Wenn eine Bank insolvent wird und die Einlagen ihrer Kunden nicht auszahlen kann, tritt der gesetzliche Einlagensicherungsfonds ein und zahlt den Kunden bis zu dem festgelegten Höchstbetrag zurück
Die Einlagensicherung umfasst Sicht-, Termin- und Spareinlagen. Also sind Gelder auf Giro-, Spar-, Tagesgeld- und Festgeldkonten abgesichert. Darüber hinaus sind Sparbriefe und Namensschuldverschreibungen, die auf einen spezifischen Namen ausgestellt sind, durch die Einlagensicherung gedeckt.
Der Kunde muss in diesem Fall gar nichts tun. Das zuständige Einlagensicherungssystem muss die Kunden der betroffenen Bank darüber informieren und die Auszahlung innerhalb einer Woche nach Feststellung der Entschädigungssituation leisten. Nur bei möglicherweise höheren Entschädigungsansprüchen über 100.000 Euro ist jedoch ein Nachweis über den Umfang des Guthabens mittels geeigneter Dokumente nötig, ebenso wie ein schriftlicher Antrag.