Geld im Ausland anlegen: Meldepflicht für Tagesgeld?

Foto von Iris Schulte-Renger
Iris Schulte-Renger
Freitag, 27. Juni 2025 – 11:17 Uhr aktualisiert
geprüft: Sascha Burghardt Handelsblatt Media Group
✓ Link kopiert

Denken Sie an die Umwelt, bevor Sie drucken!

Wir möchten Sie daran erinnern, dass das Drucken von Artikeln durch den Verbrauch von Ressourcen Auswirkung auf unsere Umwelt hat. Sie können die Umwelt schonen, indem Sie Artikel digital nutzen und teilen.
Tagesgeld im Ausland
Tagesgeld im Ausland
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Überweisung von Summen über 12.500 Euro an ausländische Bankkonten schreibt die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) der Deutschen Bundesbank eine Meldung dieser Transaktionen vor.
  • Für ein Tagesgeldkonto im Ausland gilt das jedoch nicht, denn Anleger sind von der Meldepflicht befreit, wenn die ursprünglich vereinbarte Laufzeit oder Kündigungsfrist nicht mehr als zwölf Monate beträgt.
  • Überweisungen ins außereuropäische Ausland können teuer werden. Daher sind Tagesgeldkonten im europäischen Raum für deutsche Anleger besser zum Sparen geeignet – etwa von der schwedischen TF Bank, der holländischen bunq, der estnischen Bigbank oder von Willbe aus Liechtenstein.

Tagesgelder ausländischer Anbieter bieten oft attraktivere Rendite-Chancen als deutsche Banken. Sparer, die auf der Suche nach höheren Zinsen für Tagesgeld sind, finden diese aktuell insbesondere in Frankreich, Schweden, Estland oder Luxemburg. Allerdings kommt bei der Eröffnung eines entsprechenden Kontos im Ausland ein weiterer Aspekt ins Spiel, der viele Anleger abschreckt: die Überweisung des Ersparten auf das ausländische Konto und die damit eventuell verbundene Meldepflicht an die Deutsche Bundesbank. Doch diese Meldepflicht muss überhaupt kein Hindernis darstellen.

Welche Zahlungen muss ich melden, wenn ich ein Tagesgeldkonto im Ausland habe?

Die Meldepflicht nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) tritt generell bei Überweisungen von mehr als 12.500 Euro auf ein ausländisches Bankkonto ein und dient zur Kontrolle der Geldströme aus Deutschland ins Ausland und umgekehrt. Doch trotz dieser Regelung müssen in vielen Fällen Überweisungen auf ausländische Tages- oder Festgeldkonten gar nicht gemeldet werden.

Für Sparer, die etwa ein Tagesgeldkonto bei der TF Bank in Schweden, der Bigbank in Estland, der Openbank in Spanien, der bunq in den Niederlanden, der Advanzia Bank in Luxemburg, von Willbe in Liechtenstein oder der Opel Bank, der deutschen Niederlassung einer französischen Bank, eröffnen möchten, besteht zum Beispiel keine Meldepflicht, selbst wenn der überwiesene Betrag über 12.500 Euro liegt. Sie müssen nur die Laufzeit-Vorgaben beachten.

Bei Laufzeiten von unter zwölf Monaten entfällt die Meldepflicht

Die Bundesbank erklärt nämlich, dass die Meldepflicht nicht greift, wenn die ursprünglich vereinbarte Laufzeit oder Kündigungsfrist des Tagesgeldkontos zwölf Monate nicht überschreitet.

Ein ähnlicher Sachverhalt trifft auf ausländische Festgeldkonten zu: Überweisungen in Höhe von mehr als 12.500 Euro müssen nur gemeldet werden, wenn eine Laufzeit von mehr als zwölf Monaten (ohne Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung) vereinbart wurde. Bei einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten entfällt auch hier die Meldepflicht, selbst wenn der überwiesene Betrag 12.500 Euro überschreitet.

Also muss eine etwaige Meldepflicht niemanden von der Kontoeröffnung im Ausland abhalten. Was Tagesgelder anbelangt, kann man zusammenfassend sagen: Ihre Laufzeit beträgt rein rechtlich gesehen immer nur einen Tag und die entsprechenden Überweisungen sind daher nicht meldepflichtig.

Wie melde ich eine Überweisung bei der Bundesbank an?

Sollte eine Laufzeit von mehr als zwölf Monaten vereinbart worden sein, so müssen Überweisungen von mehr als 12.500 Euro tatsächlich bei der Bundesbank angemeldet werden. Aber wie funktioniert das?

Das Vorgehen ist äußerst unkompliziert. Der Bundesbank genügt ein kurzer Anruf. Dieser kann unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 123 111 (nur aus dem deutschen Festnetz erreichbar) oder unter 06131 / 377 4790 getätigt werden.

Wer nicht gern telefoniert, kann die Meldung auch online vornehmen. Auf der Seite der Bundesbank steht das „Allgemeine Meldeportal Statistik“ (AMS) zur Verfügung. Hier können Anleger meldepflichtige Auslandsüberweisungen auch auf elektronischem Wege anmelden.

Achtung: Wer seine Auslandsüberweisung bei der Bundesbank melden muss, ist gut beraten, dieses auch zu tun. Sollte er es vergessen, kann ihm gemäß Außenwirtschaftsgesetz § 19 ein Bußgeld von bis zu saftigen 30.000 Euro aufgebrummt werden.

Meldung vergessen: Wie kann ich das Bußgeld verhindern?

Ein Bußgeld kann der Betroffene noch abwenden, indem er sich selbst anzeigt. Allerdings dürfen in diesem Fall noch keine Ermittlungen eingeleitet worden sein. Die Selbstanzeige muss er dann übrigens nicht an die Bundesbank richten, sondern an das zuständige Hauptzollamt.

Auslandsüberweisungen können teuer werden

Sollten Zinshopper und Sparfüchse sich bei der Suche nach den attraktivsten Tagesgeldzinsen auf die EU-Zone beschränken. Denn Auslandsüberweisungen in den Nicht-EU-Raum können mit hohen Kosten verbunden sein. Anhand der IBAN können Anleger ganz einfach herausfinden, in welches Land sie gerade überweisen. Bei ausländischen Banken wird das in Deutschland am Beginn der IBAN verwendete DE nämlich durch ein anderes Kürzel ersetzt.

Die gängigsten IBAN-Kürzel im Überblick

LandLänderkürzel (IBAN)
SchwedenSE
EstlandEE
SpanienES
LuxemburgLU
FrankreichFR
IrlandIE
ÖsterreichAT
MaltaMT
Quelle: Eigene Recherche, www.iban.de
Stand: April 2025

Wie sicher ist ein Tagesgeldkonto im Ausland?

Wer mit dem Gedanken spielt, ein Tagesgeldkonto im Ausland zu eröffnen, wird sich nicht nur mit der Frage der möglichen Meldepflicht beschäftigen. Die Sicherheit des eigenen Kapitals ist wohl für jeden Sparer von Bedeutung. Doch wie sicher ist mein Geld eigentlich bei einer Bank im Ausland?

Die Antwort hängt stark davon ab, wie es um das Rating des Landes bestellt ist, in dem die gewählte Bank ansässig ist. Hier empfiehlt es sich, zum Beispiel die Bewertung der US-Ratingagentur Standard & Poor’s (S&P) zu Rate zu ziehen. Sie bewertet die bestmögliche Bonität mit AAA (was aktuell auch auf Deutschland zutrifft) und den Zahlungsausfall mit D. Anleger fahren gut damit, ein Land für ihre Investition zu wählen, das mindestens mit BBB ausgezeichnet ist.

Aktuelle Länderratings im Überblick

LandAktuelles Rating laut S&P
SchwedenAAA
EstlandAA-
SpanienA
LiechtensteinAAA
LuxemburgAAA
FrankreichAA
IrlandAA-
ÖsterreichAA+
MaltaA-
Quelle: Eigene Recherche
Stand: April 2025

Wie werden ausländische Zinsen versteuert?

Ein weiterer wichtiger Faktor, die bei der Eröffnung eines Tagesgeldkontos im Ausland wichtig sein kann, sind die Steuern. Welche Steuern muss ich zahlen, wenn ich Zinsen im Ausland erwirtschafte?

Grundsätzlich müssen Anleger ausländische Kapitalerträge im Rahmen der deutschen Einkommensteuer versteuern. Also wird in bestimmten Fällen die Kapitalertragsteuer (auch Abgeltungsteuer genannt) fällig. Die Höhe der Kapitalertragsteuer liegt bei 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent) und Kirchensteuer (8 bis 9 Prozent), sofern der Anleger Kirchensteuer zahlt. Allerdings gilt für Alleinstehende ein Sparerpauschbetrag und damit ein Freibetrag von 1.000 Euro, der nicht zu versteuern ist.

Bei zusammen veranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Sparerpauschbetrag auf 2.000 Euro.

Die Quellensteuer

Wer im Ausland Zinserträge einfährt, sollte außerdem noch auf eine mögliche Quellensteuer des Landes achten, in dem er sein Geld anlegt. Warum? Oft ziehen ausländische Banken, basierend auf dem Quellensteuerprinzip, selbst Steuern von den Zinserträgen ab. Dies kann zu einer doppelten Besteuerung führen.

Doppelbesteuerungsabkommen

Abkommen zwischen Deutschland und anderen Ländern versuchen, diese doppelte Belastung zu verhindern, indem sie die Besteuerungsrechte untereinander aufteilen. In Ländern mit einem solchen Abkommen können bis zu 15 Prozent der ausländischen Quellensteuer auf die in Deutschland fällige Abgeltungssteuer angerechnet werden.

Die Quellensteuersätze variieren jedoch von Land zu Land. Einige Länder wie Frankreich, Malta, Estland und Schweden erheben keine Quellensteuer, sodass Kapitaleinkünfte aus diesen Ländern nur der deutschen Abgeltungssteuer unterliegen. Bei Anlagen in Ländern, die eine Quellensteuer von höchstens 15 Prozent erheben, entstehen keine steuerlichen Schwierigkeiten, vorausgesetzt, es liegt ein Doppelbesteuerungsabkommen vor. Bei Ländern mit einer hohen Quellensteuer ist jedoch nur ein Teil der Quellensteuer in Deutschland anrechenbar. Daher ist oft eine aufwändige Rückforderung des Differenzbetrages in dem jeweiligen Land notwendig.

Wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen vorliegt, kann man durch Vorlage einer vom Finanzamt beglaubigten Ansässigkeitsbescheinigung dafür sorgen, dass die Bank nur einen reduzierten Steuersatz einbehält. Diese Einkünfte müssen in der deutschen Steuererklärung angegeben werden, da bisher keine Steuern in Deutschland gezahlt wurden. Auf diese Weise kann sich der im Ausland gezahlte Steuersatz anrechnen oder zurückerstatten lassen. Es ist daher ratsam, bei ausländischen Banken eine Ansässigkeitsbescheinigung vorzulegen, um von einem reduzierten Steuersatz zu profitieren. Und es ist außerdem ratsam, zu überprüfen, ob der Zinsertrag diesen Aufwand wert ist.

Quellensteuersätze diverser Länder und ihre Reduzierbarkeit

LandQuellensteuersatzReduzierbar?Notwendige Unterlagen
Schweden0 %
Estland0 %
Spanien19 %✅ Auf 0 %„Auto Declaración de Residencia Fiscal de Persona Física y Jurídica“
Liechtenstein0 %
Luxemburg0 %
Frankreich0 %
Niederlande0 %
Irland37 %✅ Auf 0 %„Non-resident Declaration“
Österreich25 %✅ Auf 0 %„Erklärung natürlicher Personen für Zwecke innerstaatlicher Quellensteuerentlastung“
Malta0 %
Quelle: Eigene Recherche
Stand: April 2025

Empfehlenswerte Tagesgeld Anbieter im Ausland

Wer in den Genuss attraktiver Zinsen für sein Tagesgeld kommen möchte, wird auf jeden Fall im EU-Raum fündig werden. Ein Blick über den Tellerrand kann sich lohnen. Hier ein Überblick aktuell empfehlenswerter Anbieter:

InfoTF BankBigbank
Land und
Länderrating
Schweden
AAA
Estland
AA-
Quellensteuer0 %0 %
Neukundenzins2,65 % für
4 Monate
2,40 % für
4 Monate
Anschlusszins1,45 %2,00 %
Kontoführung
gebührenfrei
Apps und
Bewertungen
Zugriff auf Tagesgeldkonten
im Web-Interface
Zugriff auf Tagesgeldkonten
im Web-Interface
Voraussetzung
BesonderheitZinseszinseffekt
Minimaleinlage
Maximaleinlage100.000 €100.000 €
Einlagensicherung✅ Gesetzlich
(100.000 €)
✅ Gesetzlich
(100.000 €)
ZinsgutschriftMonatlichJährlich
Webseitetfbank.debigbank.de
Quelle: Eigene Recherche, Webseiten der Anbieter
Stand: Juni 2025
InfoWillbeOpel Bank
Land und
Länderrating
Liechtenstein
AAA
Frankreich
AA
Quellensteuer0 %0 %
Neukundenzins1,90 %
(gilt auch für Bestandskunden!)
2,30 % für 3 Monate
Anschlusszinszeitlich unbefristet; Zinssatz variabel1,35 %
Kontoführung
gebührenfrei
Apps und
Bewertungen
✅ Google Play Store (3,9)
✅ Apple App Store (4,0)
Keine eigene App, Zugriff auf Tagesgeldkonten nur über Web-Interface oder eBanking
VoraussetzungVolljährigkeit
BesonderheitZinseszinseffektZinseszinseffekt
Minimaleinlage
Maximaleinlage50.000 €
(bei Einlagen zwischen 50.000 und 150.000 € reduziert sich der Zinssatz auf 1,60 % und fällt ab dieser Grenze auf 0,25 %)
1.000.000 €
Einlagensicherung✅ Gesetzlich
(100.000 CHF)
✅ Gesetzlich
(100.000 €)
ZinsgutschriftVierteljährlichMonatlich
Webseitewillbe-invest.comopelbank.de
Quelle: Eigene Recherche, Webseiten der Anbieter
Stand: Juni 2025
InfoRenault Bank direktConsorsbankOpenbank
Land und
Länderrating
Frankreich
AA
Frankreich
AA
Spanien
A
Quellensteuer0 %0 %20 %
(auf 0 % reduzierbar)
Neukundenzins2,00 % für
3 Monate
2,80 % für
3 Monate
2,75 % für
3 Monate
Anschlusszins1,60 %0,80 %1,80 %
Kontoführung gebührenfrei
Apps und Bewertungen✅ Google Play Store (3,0)
✅ Apple App Store (2,9)
✅ Google Play Store (4,1)
✅ Apple App Store (4,0)
✅ Google Play Store (4,3)
✅ Apple App Store (4,2)
VoraussetzungGirokonto-Eröffnung (gebührenfrei)
BesonderheitZinseszinseffektkostenloses Wertpapierdepot Broker inklusiveZinseszinseffekt,
gebührenfreie Open Debit Plus (Debitkarte)
Minimaleinlage
Maximaleinlage250.000 €1.000.000 €1.000.000 €
Einlagensicherung✅ Gesetzlich
(100.000 €)
✅ Gesetzlich
(100.000 €)
✅ Freiwillig
(3.000.000 €(BdB))
✅ Gesetzlich
(100.000 €)
ZinsgutschriftMonatlichVierteljährlichMonatlich
Webseiterenault-bank-direkt.deconsorsbank.deopenbank.de
Quelle: Eigene Recherche, Webseiten der Anbieter
Stand: Juni 2025

Einblick in die Recherche – so wurde ausgewählt

Dieser Artikel basiert auf einer redaktionellen Auswahl von überregionalen Anbietern, die anhand beliebter Suchbegriffe und Anbieter sorgfältig recherchiert wurden. Ziel ist es, ein umfassendes Bild davon zu vermitteln, was Verbraucherinnen und Verbraucher aktuell interessiert und welche etablierten sowie neuen Anbieter für sie relevant sein könnten.

Angesichts der Vielzahl an Anbietern und Angeboten bietet dieser Artikel jedoch keinen kompletten Marktüberblick, da es nicht möglich ist, alle Anbieter aufzuführen. Vielmehr soll er eine erste Orientierung bieten und als fundierte Entscheidungsgrundlage dienen.


Häufig gestellte Fragen zu Geldanlage im Ausland

Gilt die Meldepflicht bei der Deutschen Bundesbank auch für Beträge unter 12.500 Euro?

Nein, die Meldepflicht tritt nur bei Überweisungen von mehr als 12.500 Euro auf ein ausländisches Bankkonto ein. Allerdings muss der Anleger beachten, dass für Tagesgeldkonten mit einer Laufzeit oder Kündigungsfrist von weniger als zwölf Monaten keine Meldepflicht besteht, selbst wenn der überwiesene Betrag 12.500 Euro übersteigt.

Wie wird meine Investition im Ausland geschützt?

Das hängt von dem Land ab, in dem das Tagesgeldkonto eröffnet wird. Die Sicherheit einer Anlage wird durch das Kreditrating des betreffenden Landes bestimmt. Für eine sichere Investition wird empfohlen, ein Land mit einem Rating von mindestens BBB nach den Bewertungen der US-Ratingagentur Standard & Poor’s (S&P) zu wählen.

Muss ich in Deutschland Steuern auf Zinserträge aus dem Ausland zahlen?

Ja, ausländische Kapitalerträge müssen grundsätzlich in Deutschland versteuert werden. Dies geschieht in der Regel durch die Abgeltungssteuer. Allerdings können bestimmte Quellensteuern, die im Land der Anlage erhoben werden, auf die in Deutschland fällige Abgeltungssteuer angerechnet werden, wenn zwischen Deutschland und dem betreffenden Land ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.

Die beliebtesten Artikel