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KIEU könnte Partnerschaft zwischen Microsoft und OpenAI überprüfen

Insidern zufolge könnte die EU-Kommission die Milliarden-Investition von Microsoft in OpenAI kartellrechtlich prüfen. Demnach suche die Behörde derzeit noch nach Beweisen. 18.04.2024 - 19:12 Uhr
Der Deal zwischen Microsoft und OpenAI hatte bereits Ende 2023 mehrere Wettbewerbsbehörden auf den Plan gerufen. Foto: IMAGO/NurPhoto

Brüssel. Die enge Partnerschaft zwischen Microsoft und OpenAI könnte Insidern zufolge eine Überprüfung der EU-Wettbewerbshüter nach sich ziehen. Die Regulierungsbehörde erwäge derzeit eine entsprechende Untersuchung, sagten mit der Sache vertraute Personen der Nachrichtenagentur Reuters am Donnerstag.

Demnach habe die EU-Kommission entschieden, die milliardenschwere Investition des US-Softwareriesen in den ChatGPT-Entwickler aus dem vergangenem Jahr nicht nach den Fusionsregeln unter die Lupe zu nehmen – sie könnte aber eine kartellrechtliche Prüfung ins Auge fassen.

Im Fokus stünde dann, ob die Zusammenarbeit der beiden Firmen den Wettbewerb innerhalb des EU-Binnenmarktes einschränke oder ob die dominierende Position von Microsoft den Markt durch bestimmte Praktiken verzerre. Einem der Insider zufolge tendiert die Kommission zum zweiten Aspekt.

Eine Entscheidung sei noch offen, da die Behörde noch nach Beweisen suche und sich letztlich auch gegen eine Prüfung entscheiden könnte, sagten die Insider. Die Behörde teilte dagegen mit, dass sie eine Untersuchung gemäß der Fusions-Kontrollverordnung prüfe. Zur allgemeinen Wettbewerbssituation äußerte sie sich nicht.

„Die Kommission muss zunächst feststellen, ob es zu einer dauerhaften Änderung des Wettbewerbs gekommen ist, um eine entsprechende Prüfung einzuleiten“, hieß es von der Behörde.

Der Deal zwischen Microsoft und OpenAI hatte bereits Ende 2023 mehrere Wettbewerbsbehörden auf den Plan gerufen. Der US-Softwarekonzern sieht jedoch keine kartellrechtlichen Bedenken.

Das Unternehmen hatte erklärt, es werde durch den Einstieg bei der IT-Firma nicht zum Anteilseigner, sondern habe lediglich Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung. Der Microsoft zustehende Sitz im Verwaltungsrat sei ohne Stimmrecht.

rtr
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