Tech-Konzern: Apple droht Strafverfolgung in den USA
New York, San Francisco. Eine US-Bundesgericht hat entschieden, dass Apple seinen Einfluss auf den App Store lockern und die Erhebung einer Provision auf bestimmte App-Verkäufe einstellen muss. „Apples fortgesetzte Versuche, den Wettbewerb zu beeinträchtigen, werden nicht toleriert“, sagte Bezirksrichterin Yvonne Gonzalez Rogers am Mittwoch im kalifornischen Oakland.
Damit endete ein fünfjähriger Kartellrechtsstreit, den der Spielehersteller Epic Games angestrengt hatte, um Apples Macht über einen Großteil der digitalen Wirtschaft zu brechen. Sie werde den Fall nun an die Bundesstaatsanwaltschaft übergeben, um strafrechtliche Ermittlungen gegen Apple einzuleiten, sagte Rogers.
Zunächst nahmen weder Apple noch Epic zu der Entscheidung Stellung.
Die Richterin tadelte Apple dafür, dass es eine frühere Entscheidung in dem Rechtsstreit unterlaufen habe. Das Unternehmen müsse daran gehindert werden, sich weiterhin dem Gericht zu widersetzen, sagte Rogers. Sie kritisierte Apple-Chef Tim Cook und bezichtigte andere Führungskräfte des Unternehmens der Lüge.
In ihrer früheren Entscheidung hatte die Richterin Apple angewiesen, Apps zuzulassen, die Nutzern externe Links anbieten, über die sie Softwareentwickler direkt für ihre Dienste bezahlen können. Die Apps könnten auf diesem Weg die Provision in Höhe von 30 Prozent vermeiden, die Apple in seinem App Store normalerweise verlangt.
Der Konzern, so das Gericht, habe sich dieser Anforderung mit der Etablierung eines neuen Provisionssystems widersetzt. Er habe außerdem Pop-up-Fenster eingerichtet, die Kunden mitteilten, dass Zahlungen außerhalb des App Stores möglicherweise nicht sicher seien. Diese Praktiken müsste nun zu Gunsten der ursprünglich angeordneten unterlassen werden.
Das Urteil ist eine schmerzhafte Niederlage für Apple. Es trifft einen der wichtigsten Geschäftsbereiche von Apple, dessen App Store seit langem die beliebteste Anlaufstelle für Nutzer ist, um mobile Spiele und andere Programme herunterzuladen.
Apple kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen. Der Aktienkurs des Unternehmens sank im nachbörslichen Handel zeitweise um mehr als 1,6 Prozent.