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FTI-PleiteInsolvenzverwalter rechnet mit 350.000 Gläubigern

Nach der FTI-Pleite ist das Insolvenzverfahren für zwei Kerngesellschaften eröffnet. 700 FTI-Mitarbeiter erhalten Kündigungen. Der Insolvenzverwalter hat eine Empfehlung für Pauschalurlauber.René Bender 02.09.2024 - 12:59 Uhr Artikel anhören
FTI-Firmenzentrale: Europas drittgrößter Reisekonzern musste im Juni Insolvenz anmelden. Foto: dpa

Düsseldorf. Der Reisekonzern FTI wird abgewickelt. Das Amtsgericht München hat zum September das Insolvenzverfahren für die beiden zentralen Konzerngesellschaften FTI Touristik GmbH und BigXtra Touristik offiziell eröffnet.

„Wir rechnen damit, dass wir etwa 350.000 Gläubiger haben“, sagte Axel Bierbach, Insolvenzverwalter des Reisekonzerns FTI, und zieht eine erste Zwischenbilanz in dem Verfahren für den mit rund einer Milliarde Euro überschuldeten Konzern.

Gläubiger der Gesellschaften können nun Forderungen anmelden. Sie werden bis spätestens Ende September ein Anschreiben erhalten, teilte Bierbach am Montag in einer Pressemeldung mit. „Vor Erhalt dieses Aufforderungsschreibens müssen die Gläubiger noch nichts unternehmen“, sagte Bierbach. Der Großteil der Gläubiger sind Reisekunden.

Verwalter rät Kunden zum Weg über den DRSF

FTI war Anfang Juni pleitegegangen, nachdem der Konzern eine Liquiditätslücke in hoher zweistelliger Millionenhöhe kurzfristig nicht mehr schließen konnte. FTI mit rund 11.000 Angestellten und einem Umsatz von zuletzt 4,1 Milliarden Euro war schon seit Jahren klamm. Von der Insolvenz waren und sind Hunderttausende Urlauber betroffen.

60.000 Touristen befanden sich laut Bierbach zum Zeitpunkt der Insolvenz in den Urlaubsorten. Die meisten hätten „ihren Urlaub relativ reibungslos fortsetzen“ können, heißt es in einer von seiner Kanzlei versendeten Pressemitteilung.

Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hatte nach der FTI-Pleite andere Veranstalter wie Tui und DER Touristik beauftragt, gestrandete FTI-Urlauber zu betreuen, damit sie ihren Urlaub fortsetzen können. Die dafür fälligen Kosten überweist der Fonds in der Regel direkt an den jeweiligen Veranstalter.

Rund 175.000 gebuchte und bezahlte Reisen mussten aber abgesagt werden. Den rund 90 Prozent der FTI-Kunden, die eine Pauschalreise bei FTI oder BigXtra gebucht haben, rät der Insolvenzverwalter, die „ihnen zustehende Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abzuwarten und nur eventuell nicht vom DRSF erstattete Teilbeträge zur Insolvenztabelle anzumelden“.

Vom DRSF hieß es zuletzt, dass die „große Mehrzahl der Erstattungen bis zum Herbst“ erfolgen soll.

Der DRSF schützt Verbraucher, die eine Pauschalreise oder eine Reise mit verbundenen Reiseleistungen gebucht haben und reguliert den entstandenen Schaden. Das Erstattungsverfahren hat Anfang August begonnen. Kunden sollten sich auf diesen Weg der Rückerstattung konzentrieren, empfiehlt Bierbach, und nicht mehrere Anträge stellen. Dies würde die Bearbeitung aller Anträge blockieren. Kein Gläubiger müsse befürchten, eine Frist zu versäumen, denn die Anmeldefrist ist keine Ausschlussfrist.

Axel Bierbach: Der Münchener Anwalt kann FTI-Gläubigern nicht viel Hoffnung auf eine hohe Insolvenzquote machen. Foto: Handelsblatt

Während die Zahlungen für die Pauschalreisen über den DRSF abgesichert sind, macht Bierbach den Gläubigern, die bei FTI Einzelleistungen wie Hotels, Mietwagen, Ausflüge oder eine Reiserücktrittsversicherung gebucht haben, wenig Hoffnung. Sie müssen ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter geltend machen, ebenso wie rund 2000 bis 3000 Hoteliers sowie Lieferanten.

Am Ende des Insolvenzverfahrens werde „voraussichtlich nur eine geringe Quote herauskommen“, sagte Bierbach. Zudem werde sich das gesamte Verfahren und die Prüfung der Forderungen angesichts der Vielzahl der Gläubiger voraussichtlich über mehrere Jahre hinziehen.

Bund verliert rund eine halbe Milliarde Euro

Auf hohe Verluste muss sich damit auch der Bund einstellen. Die Bundesregierung wird vermutlich auf Staatshilfen in Höhe von gut einer halben Milliarde Euro sitzen bleiben, die sie FTI gewährt hatte. Der Reiseanbieter hatte in der Coronakrise 603 Millionen Euro Hilfen erhalten – bislang aber erst 93 Millionen Euro zurückgezahlt.

Schlechte Nachrichten hat Bierbach auch für 700 Mitarbeiter in Deutschland. Sie erhalten in diesen Tagen mit dem Ende der Insolvenzgeldzahlung ihre Kündigung. Knapp 600 Angestellte mussten das Unternehmen Anfang September verlassen, 130 Mitarbeiter werden in den kommenden Monaten noch im Abwicklungsteam fortbeschäftigt, bis der Betrieb zum Jahresende endgültig stillgelegt wird.

Mehr als 320 Mitarbeiter der beiden insolventen Unternehmen haben aber laut Bierbach bereits Aufhebungsverträge unterschrieben und neue Jobs gefunden. Durch den Verkauf von direkten und indirekten Unternehmensbeteiligungen konnten zudem mehrere Hundert Arbeitsplätze in den FTI-Tochtergesellschaften gesichert werden.

Hotels stehen zum Verkauf

Nun strebt Bierbach den Verkauf „weiterer werthaltiger Beteiligungen“ an. Zum Verkauf stehen vor allem die ausländischen Hotelgesellschaften, in denen 7500 der 9000 FTI-Angestellten im Ausland beschäftigt sind. „Wir befinden uns mit mehreren Bietern in intensiven und bereits fortgeschrittenen Verhandlungen und sind zuversichtlich, gute Lösungen für die Gläubiger und die betroffenen Mitarbeiter zu finden“, sagte Bierbach.

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Die Chancen stünden gut, dass der Großteil der Arbeitsplätze der FTI-Gruppe im Hotelsegment erhalten werden könne. Der Geschäftsbetrieb der 54 ausländischen Hotels, darunter acht FTI-eigene, laufe uneingeschränkt weiter. Sie hatten laut Bierbach nur einen FTI-Kundenanteil von rund 20 Prozent, sodass das Wegbrechen des FTI-Reisegeschäfts keine gravierenden Auswirkungen auf die jeweiligen Gesellschaften gehabt habe.

Weit härter trifft es die in 17 Ländern tätigen sogenannten Zielgebietsagenturen mit insgesamt rund 1500 Mitarbeitern, die vor der Insolvenz einen Großteil ihrer touristischen Leistungen für FTI-Kunden erbracht haben. Bierbach geht zwar davon aus, dass ein Teil fortgeführt werden kann, allerdings wohl in geringerem Umfang.

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