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LuftfahrtEU: Lufthansa soll wieder Zubringerflüge für Condor leisten

Im Streit zwischen Lufthansa und Condor stärkt die EU-Kommission dem Ferienflieger den Rücken. Der Lufthansa-Konzern teilt die Auffassung der EU-Kommission nicht. 15.01.2025 - 17:07 Uhr Artikel anhören
Condor kann derzeit Plätze in Lufthansa-Maschinen nur zu ungünstigeren Bedingungen buchen als zuvor. Foto: Arne Dedert/dpa

Brüssel/Frankfurt. Die deutsche Lufthansa soll nach dem Willen der EU wieder Passagiere des Konkurrenten Condor an das Drehkreuz Frankfurt fliegen. Die EU-Kommission fürchtet um den Wettbewerb auf der Strecke zwischen Frankfurt und New York, die auch von der deutschen Ferienfluggesellschaft Condor bedient wird. Nach Auflagen aus dem Mai 2013 muss das Gemeinschaftsunternehmen A++ von Lufthansa, United und Air Canada anderen Airlines helfen, ihre Passagiere ans Drehkreuz Frankfurt zu bringen.

Lufthansa hat diese zu Sonderkonditionen erbrachten Zubringer auch für andere Condor-Fernflüge im Dezember 2024 beendet. Hintergrund war eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des von Lufthansa gekündigten Vertrages zwischen den beiden Fluggesellschaften äußerte. Die EU-Kommission erklärt nun, dass ein „schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden“ drohe, wenn die Zubringerflüge ausblieben.

Condor kann derzeit Plätze in Lufthansa-Maschinen nur zu ungünstigeren Bedingungen buchen als zuvor. Die Airline hat ihr Nordamerika-Programm bereits zusammengestrichen und baut eigene Zubringerflüge zu anderen deutschen und europäischen Flughäfen auf.

Der Lufthansa-Konzern erklärt, dass man die Auffassung der EU-Kommission nicht teile. Man prüfe die neuerliche Ankündigung aus Brüssel in den nächsten Tagen.

Die Kommission kündigte in Brüssel zunächst nur ihre Absicht zu einer entsprechenden Anweisung an A++ an. Die Behörde betonte in ihrer Mitteilung, dass es keine Frist gebe, bis wann ein kartellrechtliches Prüfverfahren abgeschlossen sein muss. 

Brüssel wacht darüber, dass sich europäische Firmen an geltendes Wettbewerbsrecht halten. Damit soll etwa verhindert werden, dass Monopole entstehen, die dann beispielsweise Preise für Verbraucher ungehemmt in die Höhe treiben könnten.

dpa
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