Glyphosat-Prozesse: Bayer-Aktie klettert nach Unterstützung durch US-Regierung für Glyphosat
Die US-Umweltbehörde sieht keine Risiken in der sachgemäßen Anwendung von Glyphosat.
Foto: dpaDüsseldorf. Die Bayer-Aktie hat am Montagmorgen deutlich zugelegt, der Kurs stieg um 3,5 Prozent auf 73,50 Euro. Grund ist die Erwartung der Anleger, dass der Konzern in den Gerichtsprozessen um den Unkrautvernichter Glyphosat wieder Boden gewinnen könnte. Am Wochenende war bekannt geworden, dass die US-Regierung sich hinter Bayer stellt.
Dies wurde aus einer Stellungnahme der US-Umweltbehörde EPA und des amerikanischen Justizministeriums DOJ deutlich, die bei einem Gericht in San Francisco eingereicht wurde. Die Behörden forderten die Richter auf, dass das Jury-Urteil im Fall Hardeman zu überstimmen und zurückzunehmen.
Es handelt sich um das zweite Verfahren gegen Bayer/Monsanto, das im März abgeschlossen wurde. Der Kläger Edwin Hardeman hatte Monsanto verklagt, weil er die Verwendung des glyphosathaltigen Mittels Roundup für seine Krebserkrankung verantwortlich machte. Die Jury gab ihm Recht und sprach ihm einen Schadenersatz von 80 Millionen Dollar zu.
Der zuständige Richter senkte diese Summe später auf 25 Millionen Dollar, hob aber die grundsätzliche Verurteilung nicht auf. Genau dies sollen die Richter im nun gestarteten Berufungsverfahren in zweite Instanz nach Forderung der US-Behörden aber nun tun.
Die EPA und das Justizministerium können sich in dieses Verfahren einschalten, weil es vor einem amerikanischen Bundesgericht verhandelt wurde. Die EPA argumentiert, dass die Klägeranwälte in dem Prozess die Autorität der Bundesumweltbehörde ignoriert hätte. Sie sieht weiterhin keine Gesundheitsgefahren beim sachgemäßen Einsatz von Roundup.
Kernargument der Klägeranwälte in diesem und in den anderen Verfahren war, dass Monsanto ihrer Ansicht nach bewusst nicht auf eine mögliche Krebsgefahr durch Roundup im Beipackzettel des Unkrautvernichters hingewiesen habe. Einem solchen Hinweis hätte die EPA als zuständige Aufsicht allerdings zustimmen müssen. Das hätte sie aber abgelehnt, weil sie Roundup für ungefährlich hält.
Für Bayer könnt diese Stützung durch die US-Regierung von Vorteil in dem zweiten Berufungsverfahren sein. Eine Entscheidung dürfte es aber erst weit im kommenden Jahr geben. Das erste Berufungsverfahren im Fall von Dewayne Johnson dürfte allerdings schon Anfang 2020 beendet werden.
Der Ausgang ist wichtig für Bayers in den laufenden Gesprächen mit den Klägeranwälten über einen möglichen Vergleich. Bekäme Bayer in den Berufungsverfahren Recht, würde sich Verhandlungsposition des Konzerns dabei schlagartig verbessern.
Mehr: Der ehemalige Grünen-Politiker über die Zukunft des Unkrautvernichters, den Umgang des Konzerns mit Kritikern und die Folgen der Ausbeutung des Planeten.