Gründung einer Familienstiftung in 5 Schritten

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Frank Baecke
06.04.2023 – 15:00 Uhr aktualisiert
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Familienstiftung gründen
Familienstiftung gründen
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Familienstiftungen dienen der Erhaltung des Familienvermögens und der wirtschaftlichen Absicherung der Familienmitglieder. 
  • Im Gegensatz zu anderen Stiftungen verfolgen Familienstiftungen einen privatnützigen und keinen gemeinnützigen Zweck.
  • Aufgrund der Privatnützigkeit sind Familienstiftungen grundsätzlich steuerpflichtig.

Familienstiftungen sollen, wie der Name es schon sagt, dauerhaft das Wohl einer Familie sicherstellen oder deren Interessen dienen. Sie verfolgen private, wirtschaftliche Ziele und sind, anders als man es bei dem Wort Stiftung vermuten könnte, nicht gemeinnützig. Die Begünstigten, auch Destinatäre genannt, stehen in einem Verwandtschaftsverhältnis zum Stifter und erhalten Zuwendungen aus den Erträgen des Stiftungsvermögens.

Nachfolgelösung für Unternehmer

Da das Vermögen des Stifters in seiner Gesamtheit bewahrt und für die Erben wie auch für Dritte unerreichbar wird, eignet sich diese Stiftungsform für Unternehmer, die innerhalb der Familie keinen geeigneten Nachfolger finden. Erb- und Scheidungsstreitigkeiten werden vermieden, das Unternehmen ist vor Zerschlagung oder feindlicher Übernahme geschützt.

David Wenzel, StB LLB.

David Wenzel, StB LLB.

Steuerberater für Familienstiftungen

Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften und Vereinen haben Familienstiftungen weder Gesellschafter, Aktionäre oder Mitglieder noch befindet sich das Vermögen im Besitz einer oder mehrerer Personen. Vielmehr gehört die Stiftung sich selbst. Sie wird als “selbstständige Vermögensmasse” definiert, die erhalten werden muss und einem vom Stifter festgelegten Zweck gewidmet ist. Die Stiftung besteht somit aus dem vom Stifter übernommenen Vermögen sowie einer Satzung, in der der Verwendungszweck des Vermögens und die Organe der Stiftung festgehalten sind. 

Gründung einer Familienstiftung

Der rechtliche und organisatorische Aufwand, eine Familienstiftung zu gründen, ist hoch. Wer sich dafür interessiert, sollte eine ausführlich rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Juristen unterteilen die Stiftungsgründung in fünf Etappen: 

Stiftungskonzept und -satzung entwerfen

In dieser Phase legt der Stifter fest, welchem Zweck die Stiftung dienen soll. Im Falle einer Familienstiftung geht es darum, das Unternehmen und  sein Vermögen zu bewahren. Neben dem Stiftungszweck wird der Name der Stiftung, ihr Sitz, das Vermögen und der Name der Begünstigten niedergelegt. Des Weiteren ist in der Satzung festzuhalten, wie das Stiftungsvermögen angelegt wird und welche Organe sich die Stiftung gibt.

Organe der Stiftung besetzen

Eine Stiftung muss laut Gesetz einen Vorstand haben. Ähnlich wie in einer Aktiengesellschaft kümmert er sich um die Geschäftsführung. Dem Stifter bleibt es überlassen, neben dem Vorstand weitere Organe einzusetzen. Oft wird ein Stiftungsbeirat als zweites Gremium berufen, das die Arbeit des Stiftungsvorstands kontrolliert und ihn berät. Viele Vorstände von Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, einige sind aber auch hauptberuflich mit Festgehalt tätig.

Die Stiftung mit Kapital ausstatten

Anschließend bringt der Stifter einen Teil seines Privat- oder Betriebsvermögens in die Stiftung ein. Das sogenannte Ausstattungsvermögen muss so hoch bemessen sein, dass der Stiftungszweck erfüllt werden kann. Neben Geld kann der Stifter auch Wertpapiere, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Rechte, Kunstgegenstände und dergleichen mehr einbringen. Allerdings ist zu beachten, dass zumindest ein Teil dieser Vermögenswerte laufende Einnahmen abwirft. Rechtsfähige Stiftungen unterliegen der Kapitalerhaltungspflicht. Das heißt, sie müssen das Grundstockvermögen (Ausstattungsvermögen plus spätere Zuwendungen) erhalten und dürfen nur die übrigen Stiftungsmittel für die Zweckverfolgung nutzen.

Versenden des Stiftungsgeschäfts

Als Stiftungsgeschäft wird die verbindliche Willenserklärung des Stifters bezeichnet, eine Stiftung errichten zu wollen und dieser ein bestimmtes Vermögen zu widmen. Mit dem Versenden des Stiftungsgeschäfts ist das Einreichen des Antrags zur Stiftungsgründung bei der zuständigen Landesbehörde gemeint. Der Antrag ist schriftlich mit handschriftlicher Unterschrift vorzulegen und muss Stiftungssatzung und Vermögenswidmung enthalten. Eine notarielle Beurkundung ist nicht nötig. In vielen Stiftungsbehörden gibt es Vorlagen für das Stiftungsgeschäft.

Anerkennung durch die Stiftungsbehörde

Mit der Anerkennung des Stiftungsgeschäfts durch die zuständige Landesbehörde wird die Stiftung rechtsfähig. Sie hat damit Anspruch darauf, dass der Stifter das Stiftungsvermögen überträgt. Sobald er das tut, trennt er sich von diesem Teil seines Vermögens unwiderruflich und hat keinen Zugriff mehr darauf. Widerrufen kann der Stifter das Stiftungsgeschäft nur bis zum Zeitpunkt der Anerkennung durch die Stiftungsbehörde. 

Stiften zu Lebzeiten oder von Todes wegen

Die Gründung einer Stiftung kann sowohl zu Lebzeiten als auch nach dem Tod des Stifters aus dessen Nachlass erfolgen. Zu Lebzeiten bietet sie dem Stifter allerdings mehr Kontrolle. So kann er sich selbst mit der Stiftungsbehörde abstimmen, die Stiftungsvorstände auswählen, als Vorstandsmitglied die Geschicke der Stiftung mitbestimmen und die Dinge in seinem Sinne lenken. 

Alternativ ist eine sogenannte Stiftung von Todes wegen möglich. In diesem Fall verfügt der Stifter in einem Testament oder in einem Erbvertrag, dass aus seinem Nachlass eine Stiftung errichtet werden soll. Dies kann sowohl eine gemeinnützige Stiftung als auch eine Familienstiftung zur Absicherung der Angehörigen sein. Der Stifter setzt in diesem Fall die Stiftung als Erbin ein, wobei diese nicht Alleinerbin sein muss, sondern auch Miterbin sein kann. Zudem benennt der Stifter den ersten Vorstand und ordnet Testamentsvollstreckung an, damit der Testamentsvollstrecker die Stiftung errichten kann. 

Stiftungsgründung auf Vorrat

Ein Nachteil dieser Lösung: Der Stifter kann nach seinem Tod zu Unklarheiten nicht mehr befragt werden und die Behörde genehmigt unter Umständen die Stiftungsgründung nicht. Um dieses Risiko zu vermeiden, empfiehlt sich eine Stiftungsgründung auf Vorrat. Das heißt, der Stifter nimmt die Gründung zu Lebzeiten vor, bringt aber nur ein kleines Vermögen ein, so dass der Zweck der Stiftung noch erfüllt werden kann. Die eigentliche Kapitalausstattung der Stiftung erfolgt dann nach dem Tod des Stifters in Form einer Zustiftung. So werden nachträgliche Zuwendungen von Stiftern oder Dritten genannt. 

Kosten einer Familienstiftung

Die Gründung einer Familienstiftung selbst kostet nichts. Es muss aber laut § 80 BGB so viel Vermögen eingebracht werden, dass “die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks” gesichert ist. Viele Behörden erkennen Stiftungen daher erst ab 50.000 oder 100.000 Euro Mindestkapital an. Darüber hinaus fallen Beraterkosten an, schließlich muss eine Stiftung seriös geplant werden, damit sie dauerhaft und sicher ihren Zweck erfüllen kann. 

Außerdem verursacht eine Familienstiftung laufende Verwaltungskosten und Steuerabgaben. Unter anderem wird für die Übertragung des Vermögens an die Stiftung eine Schenkungssteuer fällig. Hinzu kommen die Körperschaftssteuer sowie alle 30 Jahre die Erbersatzsteuer. Nicht zu vergessen: Die Begünstigten der Familienstiftung müssen auf ihre empfangenen Ausschüttungen Einkommensteuer zahlen.

David Wenzel, StB LLB.

David Wenzel, StB LLB.

Steuerberater für Familienstiftungen

Vorteile einer Familienstiftung

  • Der Stifter kann durch Gründung einer Familienstiftung sein Vermögen erhalten und sein Unternehmen weiterführen. 
  • Mit einer Familienstiftung lassen sich Familienmitglieder langfristig über das Stiftungsvermögen absichern.
  • Den Zweck der Stiftung und die Ausgestaltung der Satzung kann der Stifter selbst bestimmen.
  • Eine Familienstiftung verhindert Streitigkeiten unter den Erben eines Familienunternehmens und bewahrt dieses vor der Zerschlagung oder vor einer fremden Übernahme.
  • Die Gründung der Stiftung ist relativ einfach, sie erfordert lediglich eine Kapitalausstattung, ein Stiftungskonzept und eine Satzung sowie die Einsetzung von Stiftungsorganen.
  • Eine Familienstiftung muss weder ins Handelsregister eingetragen werden noch unterliegt sie der Bilanz- und Publikationspflicht.
  • Eine Haftung erfolgt nur in Höhe des Stiftungsvermögens.
  • Je nach Ausgestaltung der Stiftung ergeben sich steuerliche Vorteile, etwa der Wegfall der Gewerbesteuer.

Nachteile einer Familienstiftung

  • Zur Gründung einer Stiftung muss ein Mindestkapital eingebracht werden, das so groß bemessen sein sollte, dass der Stiftungszweck erfüllt werden kann.
  • Die Begünstigten einer Familienstiftung erben keine Vermögen oder Unternehmen, sondern erhalten wiederkehrende Ausschüttungen.
  • Der Stiftungszweck muss genau festgelegt werden und kann nur dann geändert werden, wenn eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse dies rechtfertigt. 
  • Eine Änderung des Stiftungszwecks muss mit dem Stifterwillen vereinbar sein und von der Stiftungsbehörde genehmigt werden.
  • Stiftungen haften für Nachlassverbindlichkeiten des Stifters.
  • Die Gesellschaftsform der Familienstiftung ist auf Stabilität ausgelegt und somit entsprechend inflexibel, was eine Liquidation sehr kompliziert macht.
  • Das Abtrennen unrentabler Unternehmensteile ist schwierig.
  • Eine Stiftung unterliegt der staatlichen Kontrolle durch die Stiftungsaufsicht des jeweiligen Bundeslandes. 

Häufig gestellte Fragen zur Gründung einer Familienstiftung

Wie viel kostet es, eine Familienstiftung zu gründen?

Die Stiftungsgründung selbst ist kostenlos, doch der Stifter muss Vermögen in die Stiftung übertragen. Die Vermögenssumme muss so groß sein, dass der Stiftungszweck erfüllt werden kann. Typische Mindestkapitalgrenzen sind 50.000 oder 100.000 Euro. Hinzu kommen Steuern, Beratungs- und Verwaltungskosten.

Wann lohnt sich eine Familienstiftung?

Findet sich in der Familie kein geeigneter Nachfolger für das Familienunternehmen, bietet sich die Gründung einer Familienstiftung an. Letztere stellt den Erhalt des Familienvermögens, den Fortbestand des Unternehmens und den Zusammenhalt der Familie sicher.

Was ist eine Familienstiftung?

Eine Familienstiftung ist eine Stiftung, deren Erträge in der Regel zum Wohl der Stifterfamilie verwendet werden. Durch diesen Zweck unterscheidet sich die Familienstiftung von der gemeinnützigen Stiftung, deren Zweck die Förderung von Kunst, Kultur, Sport, Umweltschutz und ähnlichem ist.

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