Das Wichtigste in Kürze:
- Nicht jeder Tarif bietet für alle Fälle ausreichend Schutz.
- Ein Vergleich lohnt sich: Neuere Verträge bieten teils bessere Konditionen als ältere Policen.
- Die Versicherungssumme sollten Verbraucher nicht zu niedrig wählen.
Ein Einbrecher nimmt Schmuck und die wertvolle Münzsammlung mit. Ein Feuer zerstört die gesamte Einrichtung und Elektronik. Oder ein Wasserschaden ruiniert den Parkettboden und verursacht hohe Folgeschäden. Es gibt viele Situationen, in denen eine Hausratversicherung einspringt.
Die Police sichert den gesamten Hausrat eines Versicherten gegen Einbruchdiebstahl, Beschädigung und Zerstörung ab. „Zum Hausrat gehört alles, was herausfallen würde, wenn Sie ein Haus auf den Kopf stellen“, sagt Roland Stecher von der Verbraucherzentrale Bremen. Gemeint sind alle beweglichen, nicht fest verbauten Gegenstände im eigenen Zuhause – etwa Möbel, Wertgegenstände, Elektrogeräte und häufig auch die eigene Einbauküche.
Nicht jeder Tarif bietet für alle Fälle ausreichend Schutz. Wer einen Vertrag hat, der zehn Jahre oder älter ist, sollte ihn genau überprüfen. „Neuere Verträge haben häufig bessere Konditionen“, so Roland Stecher. „Oft lohnt es sich, auf neue Versicherungsbedingungen bei der Hausratversicherung umzustellen“, empfiehlt der Verbraucherschützer.
Rechner: Hausratversicherung im Vergleich
Hausratversicherung: Über 30 Tarife im Test
Die unabhängigen Analysten von Franke und Bornberg haben im Auftrag des Handelsblatts die Konditionen von 31 Tarifen miteinander verglichen.
Musterfall: Eine Wohnung in einem ständig bewohnten Mehrfamilienhaus ist 100 Quadratmeter groß. Die Versicherten schließen eine Hausratversicherung ohne Selbstbeteiligung ab, sowie ohne Rabatte und Vorschäden. Die Beiträge zahlen sie jährlich per Lastschriftverfahren. Die Laufzeit des Vertrags beträgt ein Jahr. Die Versicherungssumme liegt bei 65.000 Euro – also 650 Euro pro Quadratmeter.
Top-Ranking und günstiger Preis: Die aktuell besten Tarife im Überblick
Von den 31 Versicherungsgesellschaften, die Franke und Bornberg untersucht haben, schneiden gleich 14 mit der Höchstbewertung „sehr gut“ ab. Sie alle bekamen im Ranking die Bewertung FFF sowie zwischen 90 und 100 Gesamtpunkte.
Die Analysten ermittelten den Durchschnittspreis anhand von Preisbeispielen aus fünf Städten: München, Berlin, Köln, Hamburg und Hannover.
Ganz vorne liegt der Tarif „Premium“ der Medien-Versicherung mit Sitz in Karlsruhe. Er überzeugte sowohl mit einem Top-Rating bei den Leistungen, als auch mit einem günstigen Preis. Die Jahresprämie liegt hier im Schnitt bei 107,14 Euro.
Tipp: Die Preise unterscheiden sich von Region zu Region. In München kostet der Testsieger der Medien-Versicherung beispielsweise nur rund 67 Euro, in Hamburg 113 Euro. Es lohnt sich also, individuelle Angebote einzuholen.
Hier die 14 Sieger des Ratings:
| Gesellschaft/Tarif | Rating | Durchschnittsprämie | Gesamtnote |
|---|---|---|---|
| Medien-Versicherung Karlsruhe Premium | FFF | 107,14 € | Sehr gut |
| DOCURA VVaG PROTECT+ | FFF | 132,41 € | Sehr gut |
| Grundeigentümer-Versicherung Protect Premium mit SFR | FFF | 132,84 € | Sehr gut |
| Waldenburger Versicherung AG Premium | FFF | 133,30 € | Sehr gut |
| LBN Versicherungsverein BESSER | FFF | 135,74 € | Sehr gut |
| InterRisk Versicherung Vienna Insurance Konzept XXL | FFF | 137,32 € | Sehr gut |
| die Bayrische FLEXIBEL Prestige Plus | FFF | 138,02 € | Sehr gut |
| HDI Versicherung AG HDI Hausrat Premium | FFF | 155,23 € | Sehr gut |
| baloise Sachversicherung AG Deutschland Ambiente Top | FFF | 164,89 € | Sehr gut |
| COSMOS DIREKT Comfort | FFF | 165,21 € | Sehr gut |
| prokundo GmbH 7 Sachen BEST | FFF | 167,71 € | Sehr gut |
| Adam Riese GmbH Adam Riese XXL | FFF | 169,15 € | Sehr gut |
| Alte Leipziger Versicherung AG classic | FFF | 177,78 € | Sehr gut |
| HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG Top-Schutz | FFF | 187,61 € | Sehr gut |
Quelle: Franke und Bornberg / fb research
Was gehört zu einem umfangreichen Leistungskatalog?
Zu den versicherten Leistungen gehören unter anderem Fahrraddiebstahl (1.000 Euro), Wertsachen (25 Prozent), Überspannungsschäden (100 Prozent), Außenversicherung, Bewachungskosten und Elementar. Den letztgenannten Schutz gibt es in der Regel nur mit Selbstbeteiligung.
Die Top-Tarife im Ranking von Franke und Bornberg weisen unter anderem folgende Merkmale auf:
- Sie versichern den Diebstahl eines Fahrrads zwischen 6 und 22 Uhr.
- Sie versichern den Diebstahl eines Fahrrads auch dann, wenn es in Gebrauch war oder es aus dem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum gestohlen wurde.
- Außenversicherung: Die Leistungsdauer liegt mindestens bei drei Monaten.
- Bewachungskosten: Nach einem Versicherungsfall ist mindestens 48 Stunden eine Bewachung gewährleistet.
- Leitungswasser: Aquarien sind mitversichert.
- Überspannungsschäden sind mitversichert.
- Die Entschädigungsgrenze für Wertsachen liegt bei mehr als 25 Prozent der Versicherungssumme.
- Für Wertsachen wie Urkunden, Sparbücher und sonstige Wertpapiere muss die Höhe der Entschädigung mindestens 5.000 Euro betragen.
- Eine Erhöhung der Versicherungssumme um mindestens 15 Prozent muss möglich sein.
- Diebstahl aus dem Kfz muss bis mindestens 1.000 Euro versichert sein.
- Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit – mit maximal zwei Einschränkungen aus dem Bereich der versicherten Gefahren.
- Der Versicherte unterliegt bis zu drei Monate keiner Anzeigepflicht, wenn ein Gerüst am Haus aufgestellt wird.
Wer braucht eine Hausratversicherung?
Hausratversicherungen sind keine Pflicht. Ob Verbraucher eine haben sollten, hängt davon ab, wie wertvoll ihre Wohnungseinrichtung ist. Wer teure Möbel, hochwertige Elektronik oder wertvollen Schmuck besitzt, braucht die Versicherung dringender als Personen, die in einem spartanisch eingerichteten Zimmer leben.
Als Faustregel gilt: Wenn man den vorhandenen Hausrat – etwa nach einem Feuer – nicht auf einmal aus eigener Tasche ersetzen kann, empfiehlt es sich, eine Hausratversicherung abzuschließen.
Dabei ist es wichtig, eine Bestandsaufnahme aller Gegenstände in den eigenen vier Wänden vorzunehmen. „Häufig unterschätzen Menschen, was sich im Laufe der Zeit so alles an Wert ansammelt“, betont Roland Stecher von der Verbraucherzentrale Bremen. Allein in Kellern deutscher Eigenheime lagern beispielsweise Haustechnik und Elektrogeräte im Wert von durchschnittlich etwa 15.400 Euro pro Haushalt, zeigt eine repräsentative Studie aus dem Jahr 2020 im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
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Wann springt die Hausratversicherung ein?
Die Versicherung kommt für Schäden auf, die beispielsweise entstehen durch:
- Feuer
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub
- Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitzschlag
- Überspannung, Explosion oder Implosion
- Leitungswasser – also etwa Rohrbrüche, geplatzte Wasserschläuche etwa an der Waschmaschine, Frostschäden an sanitären Anlagen
- weitere Leistungen sind abhängig vom Anbieter und Tarif möglich
Was ersetzt die Hausratversicherung und welche Kosten übernimmt sie genau?
Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung. Der Versicherte erhält den Wiederbeschaffungswert für gestohlene oder kaputte Gegenstände. Das bedeutet, auch wenn ein Gegenstand schon sechs Jahre alt ist, bekommen Versicherte im Schadensfall den Betrag, den ein neuer, gleichwertiger Gegenstand heute kosten würde – unabhängig vom ursprünglichen Kaufpreis. Sind Gegenstände noch brauchbar, zahlt die Versicherung in der Regel die Reparaturkosten sowie den Ausgleichsbetrag bei einer Wertminderung.
Tipp: Wollen Versicherte den Wert ihres Hausrates eigenständig ermitteln, sollten sie immer den Neuwert der Gegenstände angeben. Haben sie beispielsweise ein Regal günstig auf dem Flohmarkt erworben, ist der Neuwert meist wesentlich höher.
Zum Hausrat zählen unter anderem Möbel, Bilder, Gardinen, Vorhänge, Teppiche, Tapeten, Bücher, Sportgeräte, Elektrogeräte wie Fernseher, Stereoanlagen, Computer, Laptops, Fotokameras, Küchengeräte, Kleidung, Schuhe, Wäsche, Uhren und im Haus liegendes Autozubehör.
Oft deckt die Versicherung auch Folgekosten ab – etwa für Aufräumarbeiten, Reparaturen, Schlossänderungen oder die Bewachung der Wohnung. Wenn sich durch einen technischen Defekt beispielsweise ein Fernseher entzündet und die Feuerwehr die Wohnung bei den Löscharbeiten unter Wasser setzt, kommt der Versicherer laut Auskunft der Verbraucherzentralen sowohl für die Feuerschäden am Hausrat, als auch für die Folgeschäden durch Rauch und Löschwasser auf.
Kann der Betroffene nach dem Brand seine Wohnung nicht mehr nutzen, übernimmt der Versicherer in der Regel sogar die Hotelkosten – meist bis zu 100 Tage, aber ohne Nebenkosten wie Frühstück oder Telefon. Die Summe beschränkt sich jedoch oft auf ein Tausendstel der Versicherungssumme. Ist noch ein Teil des Inventars in Takt, die Wohnung muss aber geräumt werden, kommt der Versicherer auch für Transport- und Lagerkosten auf.
Manchmal kommt es auf die Details an:
| Dann greift der Schutz in der Regel: | Dann haftet die Versicherung in der Regel nicht: |
|---|---|
| Raub: Ein Fremder bedroht den Versicherten mit Gewalt oder wendet diese an, um Gegenstände wegzunehmen. | Einfacher Diebstahl: Ein Trickbetrüger entwendet unbemerkt einen Geldbeutel aus der Tasche, klaut eine Uhr geschickt vom Handgelenk oder eine Fotokamera vom Tisch. |
| Einbruchdiebstahl: Jemand bricht Türen auf oder schlägt Fenster ein, um Gegenstände zu entwenden. Kommt dabei – oder beim Raub – der Wohnungsschlüssel weg, übernimmt der Versicherer meist die Kosten für ein neues Schloss. | Jemand verschließt die Fenster und Türen in seinem Zuhause nicht und ein Eindringling nimmt Gegenstände mit. Dann müssen Versicherte meist selbst für die Folgen aufkommen. |
| Auch selbst genutzte Antennen und Markisen sind häufig versichert. | Ob etwa der Diebstahl von Gartenmöbeln außerhalb der Wohnung abgedeckt ist, hängt vom Tarif ab. Viele kommen dafür nicht auf. |
| Leitungswasser: Meist sind geplatzte Wasserschläuche etwa an der Waschmaschine, Frostschäden an sanitären Anlagen, Rohrbrüche abgedeckt. | Schäden durch Überschwemmungen oder Starkregen deckt die Hausratversicherung meist nicht ab. Dafür muss man zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abschließen. |
| Räume: Auch Hausrat in Nebengebäuden kann dazu gehören – etwa in der Garage, im Keller oder in Anbauten. Gegenstände im Arbeitszimmer sind aber nur versichert, wenn das Zimmer innerhalb der Wohnung liegt und nur so betretbar ist. | Hat das Büro eine eigene Tür nach draußen, ist das Arbeitszimmer in der Regel nicht über die Hausratpolice versichert. |
| Außenversicherung: Befindet sich Hausrat vorübergehend außerhalb der Wohnung, ist dieser weltweit versichert – meist bis zu drei Monate und mit Entschädigungsgrenzen. Das gilt etwa für Kleidung in der Reinigung oder wenn Gepäck aus einem verschlossenen Hotelzimmer geklaut wurde. Ohne zeitliche Einschränkung ist zudem der Hausrat von einem Kind abgedeckt, wenn es auswärts studiert und deshalb woanders lebt. | Wer ein Ferienhaus besitzt, muss den Hausrat gesondert absichern, denn die Gegenstände befinden sich dann dauerhaft an einem anderen Ort. |
| Vandalismus: Der Einbrecher findet wenig Brauchbares und zertrümmert bei der Suche die Einrichtung oder beschmiert aus Wut die Wände mit Farbe. Für solche Vandalismusschäden besteht Versicherungsschutz. | Kinder oder Fremde beschmieren die Hauswand von außen mit Farbe – dafür kommt die Hausratversicherung meist nicht auf. Auch wenn ein Gegenstand grundlos herunterfällt und kaputt geht, liegt kein Versicherungsfall vor. |
Was gilt bei Wertgegenständen?
Auch Wertgegenstände sind über die Hausratversicherung abgedeckt. Dazu gehören beispielsweise Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen, alles aus Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Kunstgegenstände, Plastiken sowie Antiquitäten – also mehr als 100 Jahre alte Gegenstände – außer Möbel, die als normaler Hausrat zählen.
Oft ist die Entschädigung für Wertgegenstände auf maximal 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Bei einem Schaden von 80.000 Euro würde der Versicherer also maximal 16.000 Euro erstatten. Im Idealfall liegt die Grenze bei mehr als 20 Prozent der Versicherungssumme. Die Top-Tarife im Test erstatten 25 Prozent.
Die Entschädigungsgrenzen können aber auch je nach Gegenstand variieren – üblich ist für Bargeld ein Höchstbetrag von 1.000 bis 2.000 Euro, für Sparbücher von 2.500 Euro und für Schmuck von 20.000 Euro. Zudem müssen Wertsachen häufig besonders aufbewahrt werden – etwa gesichert in einem Geldschrank.
„Bei Wertgegenständen sollten Sie immer die Quittung aufbewahren – insbesondere bei Schmuck und Antiquitäten“, rät Roland Stecher von der Verbraucherzentrale Bremen.
Tipp: Wert und Umfang des Hausrats können sich im Laufe der Zeit verändern. Es lohnt sich also, regelmäßig zu überprüfen, ob die Entschädigungsgrenze im Vertrag noch zu den Wertsachen passen.
Wie teuer ist eine sehr gute Hausratversicherung pro Jahr?
Die genaue Beitragshöhe hängt von der Wohnfläche, dem Wohnort, den einzelnen Leistungen und Zusatzversicherungen sowie dem Wert der versicherten Gegenstände ab. Im Test lagen die Jahresprämien für den Musterfall im Schnitt zwischen etwa 107 Euro und 291 Euro. Der teuerste Anbieter unter den Top-Tarifen mit sehr guter Bewertung verlangte rund 188 Euro pro Jahr.
Die regionalen Preisunterschiede sind enorm. Wer in München lebt und sich für die Hausratversicherung der Bayerischen entscheidet, zahlt für den Schutz beispielsweise 94,50 Euro im Jahr. Würde er seinen Hausrat in Hamburg versichern, müsste er für die gleiche Leistung rund 149 Euro berappen.
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Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Die meisten Versicherer bieten eine Pauschale an. Die Versicherungssumme liegt dann zwischen 650 und 700 Euro pro Quadratmeter. Wer eine teure Einrichtung oder wertvolle Gegenstände besitzt, sollte diese zusätzlich bei der Berechnung der Versicherungssumme aufführen. „Dann reichen die Pauschale und die damit verbundene allgemeine Entschädigungsgrenze in der Regel nicht“, warnt Roland Stecher. Oft ist es möglich, die Versicherungssumme gegen einen Aufpreis aufstocken zu lassen.
Viele Versicherer bieten beim Vertragsabschluss eine Checkliste an. Damit können Versicherungsnehmer überprüfen, ob sie an alle Gegenstände gedacht haben.
Tipp: Wer sich unsicher ist, wie hoch er die Versicherungssumme ansetzen soll – zum Beispiel, weil er sehr wertvolle Dinge besitzt -, kann sich Unterstützung von einem unabhängigen Berater holen.
Worauf sollten Verbraucher beim Abschluss der Hausratversicherung achten?
1. Unterversicherung vermeiden
„Wichtig ist, dass Verbraucher die Versicherung über eine ausreichend hohe Summe abschließen“, rät Roland Stecher. Wer beispielsweise Hausrat im Wert von 50.000 Euro besitzt, jedoch nur 25.000 Euro absichert, ist unterversichert. Die Folge: Im Versicherungsfall bekommt die Person nur die Hälfte des Schadens ersetzt. Daher lohnt es sich, den Hausrat möglichst umfassend zu versichern. „Meist kostet das pro Jahr nur wenig mehr, kann aber im Ernstfall viel bringen“, erklärt der Versicherungsexperte.
2. Selbstbeteiligung ausschließen
Bei einigen Anbietern gibt es die Option, die Versicherung ohne Selbstbeteiligung abzuschließen. Die Selbstbeteiligung ist die Summe, die der Versicherte bei einem Schaden maximal selbst stemmen muss. Die Versicherung kürzt ihre Zahlung um diesen Betrag. „Es ist empfehlenswert, einen Tarif ohne Selbstbeteiligung abzuschließen“, rät Roland Stecher.
Tipp: Wer seinen Versicherungsbeitrag senken will, kann eine geringe Selbstbeteiligung vereinbaren. Kleine Schäden sind selten existenzbedrohend. Der Betrag sollte leicht stemmbar sein.
3. Streit um grobe Fahrlässigkeit verhindern
Lässt jemand eine brennende Kerze im Raum unbeaufsichtigt zurück, vergisst eine Pfanne auf dem heißen Herd oder startet die Waschmaschine und verlässt dann die Wohnung, können Versicherungen die Leistung kürzen oder in extremen Fällen sogar ganz ablehnen. Die Begründung: Der Versicherungsnehmer habe grob fahrlässig gehandelt.
Durch eine Zusatzklausel können Verbraucher solche Streitigkeiten verhindern. Der Versicherer verzichtet dann auf „die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ und kommt für Schäden meist in der vollen Höhe der Versicherungssumme auf. „Dies ist eine wichtige Erweiterung des Versicherungsschutzes“, erklärt Verbraucherschützer Roland Stecher. Bei einigen Tarifen gilt die Klausel jedoch nur bis zu einer bestimmten Schadenshöhe – diesen Punkt sollten Versicherte prüfen.
Welche Zusatzleistungen gibt es und welche sind sinnvoll?
Ein umfangreicher Leistungskatalog ist von Vorteil. Einige Tarife bieten standardmäßig mehr Leistungen an als andere Tarife. Nicht immer ist beispielsweise der Diebstahl des Fahrrads vollständig abgesichert – oder jedenfalls nicht nachts zwischen 22 und 6 Uhr. In neuen Versicherungsverträgen entfällt diese sogenannte Nachtzeitklausel für gewöhnlich. Oft ist das Rad allerdings nur versichert, wenn es in einem verschlossenen Raum stand oder in Gebrauch war.
Manchmal lohnt es sich auch, den Versicherungsschutz zu erweitern: Wer sich beispielsweise ein Wasserbett oder ein Aquarium anschafft, sollte zusätzlich eine Wasserschadenversicherung abschließen.
Ein weiterer Baustein ist eine Elementarschadenversicherung. Sie deckt Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüche ab. Ob sich der Abschluss des zusätzlichen Bausteins lohnt, ist eine individuelle Entscheidung.
Um sich vor Brandschäden umfangreich zu schützen, kann der folgende Bausteine empfehlenswert sein: Schäden durch Rauch und Ruß, Seng- und Schmorschäden sowie Überspannungsschäden. Dann ist beispielsweise auch ein Kurzschluss am Fernseher abgedeckt.
Bei manchen Versicherern können Kunden auch zusätzlich eine Glasbruchversicherung abschließen. Sie springt beispielsweise ein, wenn ein Glaskeramikkochfeld zerspringt. Laut den Verbraucherzentralen ist der Schutz aber relativ teuer, die Versicherungssumme eher niedrig. „Daher sollte man sich überlegen, ob man eine extra Glasbruchversicherung braucht”, rät Roland Stecher.
Ähnliches gilt für den Schutz vor Diebstahl aus dem Auto. Ob er sich lohnt, ist fraglich.
Was gibt es bei einem Versicherungsfall zu beachten?
Grundsätzlich müssen Betroffene ihren Versicherer unverzüglich – also ohne schuldhaftes Verzögern und so schnell wie möglich – über entstandene Schäden oder einen Einbruch in ihrer Wohnung informieren. Bei Diebstahl sollte der Vorfall natürlich der Polizei gemeldet werden. Ansonsten gilt es Folgeschäden zu verhindern – zum Beispiel die Waschmaschine auszustellen, wenn der Schlauch geplatzt ist.
Tipp: Versicherte sollten die Schäden zunächst am besten mit Fotos dokumentieren. Mit dem Beseitigen der Schäden warten sie besser, bis die Versicherung eine Einschätzung dazu abgibt und einen Gutachter vorbeischickt.
Bevor man Reparaturen oder Aufräumarbeiten in Auftrag geben kann, muss zunächst geklärt werden, welche Kosten die Hausratversicherung übernimmt.
Hausratversicherungen im Vergleich
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Häufige Fragen zu Hausratversicherungen:
Die Kündigung eines Versicherungsvertrags ist zum Ende der Vertragslaufzeit, oft mit einer Frist von drei Monaten möglich oder nach einem Versicherungsfall.
Ein Fahrrad über die Hausratversicherung abzusichern, ist nach Angaben von Verbraucherschützern häufig günstiger, als extra eine Fahrradversicherung abzuschließen.
Für eine Weile ist der Hausrat sowohl in der alten, als auch in der neuen Wohnung versichert. Das gilt laut GDV während des Umzugs. Der Schutz endet spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn in der bisherigen Wohnung. Steht ein Umzug an, sollte man dies rechtzeitig der Versicherung melden.
